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Ausrüstung vom persönlichen Ausrüstungs- u. Bekleidungskonto streichen

Begonnen von Hptm d.R., 29. Juli 2022, 20:18:31

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Deepflight

Der Soldat bestätigt jedes mal durch Unterschrift, dass der BAN mit den darauf vermerkten Artikeln und Mengen korrekt ist. Ob das jetzt ne Meldung ist oder was auch immer ist komplett latte; sobald man ein Fehl feststellt ist man verpflichtet dies zu melden und bearbeiten zu lassen, da das Material in ihrer persönlichen Obhut ist und Sie damit Sorgfältig umzugehen haben.

Insoweit stellt die Nicht-Bearbeitung wieder besseren Wissens ein Dienstvergehen dar, insbesondere, da es sich hier um Vorsatz handelt.
Aleine die geäußerte Haltung zu dem Thema macht mich, um ehrlich zu sein, richtig wütend; frei nach dem Motto "Warum jetzt Arbeit machen, wenn man durch Betrug versuchen kann es sich leicht zu machen!" Sehr vorbildlich und wenn Sie -dem Namen hier nach - Offizier sind umso verwerflicher.

Darüber hinaus, lieber TE, ist ihr Ansinnen, durch Aussitzen den zwitwert zu mindern 1.) ein Betrugsversuch und funktioniert 2.) sowieso nicht. Da sie Offizier sind müssen sie einen Tragewert von 4/5 einhalten, ansonsten ist das Material zu tauschen. Heißt, mehr als 1/5 Wertminderung bekommen sie ohnehin nicht, egal wie alt der Kram ist.
Ausserdem ist die Wertminderung ein "Kann", d.H. wenn es sich um Material handelt was einer Instandhaltungsfrist unterliegt - was bei 150€ Anschaffungswert nicht so unwahrscheinlich ist - ist davon auszugehen das das Material immer 1a in Ordnung war; und dann muss man überhaupt keine Wertminderung ansetzen.

Daher mein Aufruf, lassen Sie das jetzt bearbeiten, wo noch eine Chance besteht das Sie ihre Story belegen können.
Schon alleine die Vorbildfunktion als Offz verbietet ihren verwerflichen Ansatz, dass aussitzen zu wollen.

Um ehrlich zu sein macht mich ihr Post richtig sauer....

Beuteberliner

Genau das haben andere Nutzer und ich auch gesagt.

Ich bestätige mit Unterschrift auf dem BAN, dass ich Artikel empfangen habe. Ich bestätige damit allerdings nicht, dass ich sie im Besitz habe.

Gleichwohl ist es Vorsatz, bei einer erkannten Bestandsdifferenz zum BAN eine Meldung zu unterlassen, um sich damit vermeintliche Vorteile zu verschaffen. Zumal - wenn die vorgetragene Geschichte so stimmt - es ggf. möglich wäre, die Fehlbuchungen nachzuweisen und den BAN dann zu korrigieren.

Deepflight

Naja....stimmt so nicht ganz, zumindest indirekt bestätigt man das schon. Denn ich habe die Artikel ja in Besitz genommen, denn genau das bestätige ich mit der Unterschrift. Da ichs nicht hsbe streichen lassen (durch Schadensbearbeitung oder Sachverhaltsklärung) muss ichs noch haben....

Ist aber am Ende wurscht, ich habs mal in meine alleinige Obhut genommen und das ist dokumentiert.

Hptm d.R.

Also wegen Unterschrift und Bestätigung: Auf dem mir vorliegenden Ausdruck vom SVS steht nirgends meine Unterschrift, nur die vom Hiwi des Anforderers. Damit sehe ich Begriffe wie "Vorsatz", "Betrug" und "verwerflich" relativ entspannt. Die einzige eigenhändige Unterschrift steht auf dem "Zettel" des Anforders, welcher während der Zuziehung verwendet wurde.

Trotzdem, die Beiträge der anderen Autoren haben mir den einen oder anderen Aspekt gezeigt, welcher mir so nicht geläufig war; another what learned  ;D

Zurück zum eigentlichen Thema:

Den ursprünglichen Gedanken alles beim Alten zu lassen und nichts zu unternehmen, habe ich schnell wieder begraben. Man weiß ja nicht was in diesen turbulenten Zeiten noch alles passiert und plötzlich hängt einem diese Altlast am Bein! Daher habe ich beim S1ResAngel des betreffenden TrT angerufen, über den Sachverhalt informiert und auf Löschung von meiner BAN bestanden. Man will der Sache nachgehen, sobald der verantwortliche Fw vom Lehrgang zurück ist. Das wird nächste Woche sein. 

Aber je mehr ich über die Geschichte nachdenke, desto mehr kommen mir Zweifel über die Rolle des SVS BwBM in dieser Geschichte. Dort kann man doch nicht einfach mit einer Namensliste bewaffnet reinspazieren, Ausrüstung für die halbe Kp abfassen und wieder abmarschieren? Gut, in meinem Fall gab es vorab eine Anforderung per LoNo, aber das kann doch theoretisch jeder. Gibt es keine Anweisung, Vorschrift oder dergleichen welche die Tätigkeit, insbesondere die Anforderung und Ausgabe von Material dort regelt?

Ist man bei der Abgabe verhindert, kann jede Person mit einer Vollmacht das erledigen. Das gleiche sollte doch auch für die Abholung gelten; nur in diesem Fall gab es keine Vollmacht!

Deepflight

Naja, dass die BwBM hier nicht ganz sauber gearbeitet hat kommt aus ihrer letzten Schilderung schon raus.
Man kann für andere Kameraden Kram empfangen und das wird auf deren BAN aufgebucht, dann unterschreibt der Abholer in Vertretung. Genau genommen braucht er dafür eine Vollmacht von ihnen.
So oder so ist es am Ende ihr Problem, weils auf ihrer BAN steht und Sie am Ende belegen können müssen, was damit passiert ist oder es eben abgeben. Und spätestens wenn sie mal ne neue BAN unterschreiben wo es drauf ist....ist es ihr Problem.

Der Kommentar bzgl. Vorsatz bezog sich ja auf das Aussitzen wollen, aber wenn das Thema ja jetzt durch Meldung erledigt wurde, ist das kein Thema mehr.

Ich wünsche ihnen viel Erfolg, wenn der Kamerad vom Lehrgabg zurückkehrt, hoffe dann lässt sich alles aufklären

Hptm d.R.

Wollte nur noch eine kurze Rückmeldung zum Status geben. Nachdem ich den TrT zu dem Thema kontaktiert hatte, ging alles recht schnell. Nach knapp einer Woche bekam ich eine kurze Mail das alles jetzt passt. Im Anhang eine neue, korrigierte BAN. Damit hoffe ich ist das Thema dann erledigt. Bei allen die mir geschrieben und ihre Ansichten, Gedanken und Vorschläge in diesem Forum mit mir geteilt haben, möchte ich ausdrücklich dafür danken. 

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