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Dienstunfähigkeit bei Berufssoldaten

Begonnen von GroßeFreiheit18, 09. Oktober 2022, 21:04:26

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GroßeFreiheit18


Guten Abend,

mich beschäftigt gerade die Frage, wie sich die Bundeswehr bei chronischen Rückenschmerzen verhält (rheumatischen Formenkreis) die in Schüben kommen, bei einem Berufssoldaten.

Sowas geht meines erachtens schon stark Richtung Dienstunfähigkeit. Da diese Erkrankungen chronisch sind, wären die Heilungsaussichten auch nicht gegeben.

Wird für den Soldaten ein anderer Dienstposten gesucht oder wird dieser in einem DU-Verfahren entlassen?

Den momentanen Dienstposten könnte der Soldat nicht mehr ausüben, weil die Rückenschmerzen dadurch gefördert werden.

Unproblematisch wäre jedoch ein Schreibtischjob.






KlausP

Ein DU-Verfahren wird regelmäßig nur dann eingeleitet, wenn der Soldat in keiner einzigen Verwendung mehr eingesetzt werden kann. Die Weiterverwendung hat also Vorrang vor einer vorzeitigen Zurruhesetzung.
Das sollten Sie mit Ihrem Truppenarzt und Ihrem Disziplinarvorgesetzten besprechen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

GroßeFreiheit18

In keiner einzigen Verwendung in der Bundeswehr oder nur bezogen auf die jetzige Dienststätte/Dienstort?

Auch ungeachtet auf etwaige Behandlungskosten, die auf die Bundeswehr drauf zukommen könnten?

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Die Behandlungskosten wären in dem Falle egal. Sie sind nicht die Grundlage eines DU-Verfahres.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

BulleMölders

Wird dann, im schlimmsten Fall, ein Berufssoldat entlassen oder in den vorzeitigen Ruhestand versetzt?

KlausP

Dauernd dienstunfähige BS werden gem. §44(3) SG in den Ruhestand versetzt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

"Nach früher vertretener Auffassung lag Dienstunfähigkeit vor, wenn der Soldat den Anforderungen, die an ihn in seiner gegenwärtigen Dienststellung und in den wesentlichen Dienststellungen seines Dienstgrades gestellt werden, nicht ausreichend gerecht wird.

In der neueren Rechtsprechung wird der Begriff der Dienstunfähigkeit jedoch enger gefasst.

Danach ist ein Soldat in Friedenszeiten dienstfähig, wenn es in der Bundeswehr eine Stelle gibt, auf der er zumutbar verwendet werden kann, und sich der Dienstherr entscheidet, diese Stelle mit ihm zu besetzen.

Dabei obliegt es dem Dienstherrn, welche personellen Änderungen er vornimmt, um eine Stelle mit einem anderweitig nicht verwendbaren Soldaten zu besetzen.

Grundsätzlich können Soldaten auch auf Dienstposten verwendet werden, die der Stellenplan nicht ihrem Dienstgrad zuordnet, soweit dies unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bei objektiver Beurteilung noch zumutbar ist
"
(BVerwG 2 C 67/11 vom  27.6.2013).

https://www.bverwg.de/270613U2C67.11.0

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

Anmerkung:

Im Interesse des Soldaten macht die BW hier viel möglich, weil frühzeitige Pensionierung mit Nachteilen verbunden ist.

GroßeFreiheit18

"Danach ist ein Soldat in Friedenszeiten dienstfähig, wenn es in der Bundeswehr eine Stelle gibt, auf der er zumutbar verwendet werden kann, und sich der Dienstherr entscheidet, diese Stelle mit ihm zu besetzen."

Dann hoffen wir mal, dass sich der Dienstherr dafür entscheidet und keinen schlechten Tag hat.

Danke, für die kompetenten Antworten!

LwPersFw

Zitat von: GroßeFreiheit18 am 10. Oktober 2022, 21:05:35
"Danach ist ein Soldat in Friedenszeiten dienstfähig, wenn es in der Bundeswehr eine Stelle gibt, auf der er zumutbar verwendet werden kann, und sich der Dienstherr entscheidet, diese Stelle mit ihm zu besetzen."

Dann hoffen wir mal, dass sich der Dienstherr dafür entscheidet und keinen schlechten Tag hat.

Danke, für die kompetenten Antworten!

Siehe auch die Ausführungen in der GAIP des BAPersBw Abt IV u. III , KennNr 63-04-00

Vor allem die Verfahrensabläufe bei nicht offenkundiger DU sind wichtig und sollten genutzt werden, wenn man im Dienst verbleiben möchte/soll.

Ablauf unter Punkt 2.1.2

Wichtig:

Unter b) steht, dass der DV auf Grundlage der Ärztlichen Begutachtung, in seiner StN Vorschläge für einen mögl. Wechsel der Verwendung (in Absprache mit Soldat) machen soll.

Dafür muss er natürlich wissen, was der Soldat den noch aus ärztlicher Sicht ausüben kann.

Es empfhielt sich also den Teil A der Ärztlichen Mitteilung so zu formulieren:

Feld 15 : "Feststellung der Verwendungsfähigkeit"

ergänzt durch    "Insofern der Soldat für die u.a. Verwendung nicht mehr verwendungsfähig ist, wird
                          um Angabe aller AnfSymbole gebeten, für die der Soldat noch verwendungsfähig ist."


Feld 16 : vorgesehene Verwendung als :  hier wird die aktuelle Verwendung des Soldaten / WK, AVR, BerK / AnfSymbol eingetragen --- also z.B. PersFw SK / 16AA00 / F260


So ist gewährleistet, dass, im Falle des Ausschluss für die aktuelle Verwendung, der DV und der Soldat wissen,
über welche anderen Verwendungen man sich aus ärztlicher Sicht Gedanken machen kann.

Denn sonst schreibt der Doc nur rein, dass der Soldat nicht mehr für die aktuelle Verwendung verwendungsfähig ist.

Aber wie soll der DV - nur mit diesem Wissen - einen sachgerechten Vorschlag formulieren ? Er muss ja erst mal wissen, was der Soldat noch ausüben darf...


Ob der Wechsel dann durch das BAPersBw umgesetzt werden kann, bleibt dann natürlich abzuwarten.






aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

In Ergänzung zu Perser:

Je nach "Krankheit" kann man ja auch mit Einschränkungen auf einem DP verbleiben.

Beispiel: FwRes mit Herzkasper und anschließend Schrittmacher - D5 / DU - nach Reha ist er auf dem DP verblieben - der Dienstherr macht vieles möglich.

christoph1972

Je nach erreichtem Dienstgrad wird der Berufssoldat dann in einer Stabs-/Amtsverwendung weiter eingesetzt und die erforderlichen Lehrgänge dann im Rahmen der Weiterverwendung absolviert.

Im Prinzip gilt auch hier: "Rehabilitation vor Zurruhesetzung"

Sollte ein Grad der Behinderung vorliegen, gelten ja dann noch andere Vorschriften.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Deepflight

Generell kann man ja auch schon sagen das füe ein erfolgreiches DU-Verfahren gegen den Willen des Soldaten heutzutage schon ganz andere Sachen laufen müssen als chronische Rückenschmerzen.
Solange der Soldat will findet sich auch irgendwo in einem Stab oder Amt eine Möglichkeit, gewinnbringend eingesetzt zu werden als BS. Ich kenne Transplantationspatienten die noch als Soldat dienen, und das ist schon ne harte Nummer von der Krankheitsgeschichte im Vergleich zu chronischen Rückenschmerzen.

Bitte nicht falsch verstehen, Schmerzen der dauerhaften Sorte sind schlimm, ich will nur deutlich machen das sich für fast jeden der noch will auch was findet.
Ausnahmen mag es natürlich geben, aber heute ist vieles möglich.

Hängr natürlich immer auch ein bissl vom vegutachtenden Arzt ab, klar.

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