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Meinung zur Vorstrafe?

Begonnen von Fragenderfragling, 24. September 2022, 16:20:59

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Fragenderfragling

Evtl. hat sich strafverschärfend ausgewirkt, dass es meine Ex Freundin war. Davon steht aber nix im Strafbefehl, daher kann ich nur mutmaßen.

Außerdem sind es 40 TS nicht 50,  das hatte ich falsch im Kopf.

Ich denke ja auch 5 Jahre Abstand sind das Minimum, um sich noch als Offizier zu bewerben. Danke für die Antworten.


justice005

Wie gesagt, was man angeben muss bei der Bewerbung, hängt nicht (!) vom Führungszeugnis ab, sondern ausschließlich vom Bundeszentralregister ab! Das beraten übrigens auch regelmäßig Anwälte falsch. Also Obacht bei einer Bewerbung.

Fragenderfragling

Nur nochmal zum Verfahren:

Wenn ich mich bewerbe muss ich das Aktenzeichen angeben und das geht dann zum Rechtsberater, wenn der sein Go gibt dann wäre prinzipiell eine soldatische Eignung denkbar und im AC wird dann nochmal über die Eignung über die jeweilige Laufbahn entschieden?

Nun kann der Rechtsberater ja auch Sperrfristen setzen, gibt es dazu ein Gesetz oder eine Verordnung? Es wäre ja blöd bei ca. 3 Jahre vor Tilgung dann eine 10 Jahre Sperrfrist zubekommen

Ralf

Der RB spricht eine Empfehlung aus, die Prüfungskommission entscheidet über eine Einstellung oder eben auch nicht. Mögliche Sperrfristen richten sich somit auch immer am Gesamtbild eines Bewerbenden, können also auch bei "gleicher Tat", aber unterschiedlichen Entwicklungsprognosen anders aussehen.
Ich will das Thema nun hier auch mal abbinden, du hast mehr als genug Informationen und Tipps bekommen. Das sollte reichen, sich eine eigene Meinung zu bilden, wie es weitergehen könnte.

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