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E-oder Z-Schein nach Wiedereinstellung?

Begonnen von Wiedereinsteller, 25. Januar 2022, 16:56:55

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Wiedereinsteller

Guten Tag.

Ich habe eine aktive Dienstzeit von sechs Jahren hinter mir.
Ich habe dafür nach Neuem BFD Recht 24 Monate Übergangsgebührnisse bezogen.

Nun spiele ich mit dem Gedanken mich erneut bei der Bundeswehr zu bewerben für eine Dienstzeit von weiteren sechs Jahren.

Da ich dann ja auf eine Gesamtdienstzeit von zwölf Jahren komme, frage ich mich, ob ich dann berechtigt bin den E- oder Z-Schein zu erlangen.
Hintergrund meiner Frage ist der, dass ich bereits Übergangsgebührnisse bezogen habe.

Im Normalfall wenn man den E- oder Z-Schein wählt hat man ja Einbußen in Laufzeit und Höhe der ÜG.


Vielen Dank im Voraus!

Ralf

Mal unabhängig von deiner Frage: ich würde mal nicht darauf bauen, dass du 6 Jahre bekommst. Es gibt Regelverpflichtungszeiten, da werden Anteile ggf. von vorher angerechnet aber unter dem Strich müssen die Regelverpflichtungszeiten eben rauskommen.
Beispiel: Msch SaZ 4 bewirbst sich als Fw mit einer RVZ von 15 Jahren, da muss dann eine VerErkl. von 19 Jahren abgegeben werden.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

Ein Anspruch auf Erteilung eines Eingliederungsscheins besteht nur, wenn ihm nach Beendigung des früheren Dienstverhältnisses Übergangsgebührnisse nach § 11 SVG nicht zugestanden haben
oder das letzte Dienstverhältnis nach einer ununterbrochenen Dienstzeit von zwölf oder mehr Jahren geendet hat.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

StefanSch.

Hallo zusammen,

"oder das letzte Dienstverhältnis nach einer ununterbrochenen Dienstzeit von zwölf oder mehr Jahren geendet hat."

Verstehe ich den letzten Satz richtig?!
Wenn ich, obwohl ich ÜG bereits erhalten hatte, erneut zum Bund gehe und mindestens 12 Jahre hinterher geleistet habe, den E- oder Z-Schein erhalte?
Wäre eine wichtige Entscheidungshilfe


Danke

LwPersFw

Zitat von: StefanSch. am 25. Oktober 2022, 15:18:00
Hallo zusammen,

"oder das letzte Dienstverhältnis nach einer ununterbrochenen Dienstzeit von zwölf oder mehr Jahren geendet hat."

Verstehe ich den letzten Satz richtig?!
Wenn ich, obwohl ich ÜG bereits erhalten hatte, erneut zum Bund gehe und mindestens 12 Jahre hinterher geleistet habe, den E- oder Z-Schein erhalte?
Wäre eine wichtige Entscheidungshilfe


Danke

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,72674.msg734936.html#msg734936

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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