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Mannschaftslaufbahn BZR und Führungszeungis?

Begonnen von Vorstrafenheinz, 04. April 2023, 22:35:18

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Vorstrafenheinz

Hallo,

welchen Sinn hat es dass man für Bewerber in der Mannschaft*innenlaufbahn alle Vorstrafen im BZR abfragt, aber dann sagt man prüfe dieses nur mittels behördlichem Führungszeugnis.... Hat man da den Bewerbungsbogen nicht aktualisiert, oder ist das ein Wink mit dem Zaunpfahl zum verschweigen.

LG

KlausP

Ich habe keinen Zugriff auf die aktuelle Version des Vordrucks. Wie lautet denn der genaue Text dazu im Bewerbungsbogen und im dazugehörigen Erläuterungsblatt?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Vorstrafenheinz

https://bewerbung.bundeswehr-karriere.de/erece/portal/index.html#/JobDetail/none/ThreeColumnsEndExpanded/C37F181836E01EEDA1B8418730268CA1/?json=%257B%2522Keywords%2522:%2522FWD%2522%257D

kann man hier runterladen

Ralf

ZitatHat man da den Bewerbungsbogen nicht aktualisiert, oder ist das ein Wink mit dem Zaunpfahl zum verschweigen.
Der Bewerbungsbogen ist aktuell und die Frage mit dem Wink ist sry, einfach nur dämlich. Man unterschreibt, dass man wahrheitsgemäße Angaben macht (Stichwort Einstellungsbetrug). Ein Arbeitgeber kann im Zuge des Einstellungsprozesses auch noch andere Angaben einfordern, die man nicht mittels "amtlicher Dokumente" nachweisen muss / kann und trotzdem ist hier eine wahrheitsgemäße Angabe Pflicht (Haben Sie schon einmal Drogen genommen...). Und selbstverständlich werden diese Angaben auch einbezogen.
Eine tiefergreifende Abfrage im BZR für "niederwertige" Tätigkeiten ist gem. BZRG nicht vorgesehen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

Im Folgesatz steht doch, dass mittels Führungszeugnis geprüft wird.

Goldgelber

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

BulleMölders

Dicht, weil es kommt hier ja doch nichts vernünftiges mehr und alles notwendige hat Ralf geschrieben.