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Kommandierung - Anreise zum LG mit Abwandlung möglich?

Begonnen von BP1982, 27. Dezember 2022, 01:10:17

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BP1982

Hallo zusammen.

Ich hatte letztens eine Diskussion, in welcher es um die Anreise zu einem Lehrgang ging. Ich war bis jetzt immer der Meinung, dass diese ausschließlich im DA, Grundform zu tätigen ist. Wir bewegen uns in der TSK LW und gehen davon aus, dass kein weiterer Befehl (weder von der Entsendenden noch zukünftigen Dienststelle) existiert, was somit gem A1-2630-0-9804-V2.7 (241.) Schiffchen, Dienstjacke, Diensthemd lang, Langbinder wäre. Vielleicht denke ich zu konservativ, weil es schon immer so war...

Dem entgegen stehen einerseits das Argument gem. A1-2630-0-9804-V2.7 (312.), welcher besagt, dass Dienstreisende während der An- und Abreise den DA, Grundform, ggf. mit Ergänzung/Abwandlung tragen... Die Konterfrage hierfür wäre, ob es sich bei einer Anreise zum Lehrgang mit Kommandierung (z.B. einem tech. Lehrgang in Kaufbeuren oder Fassberg, oder einem mil. Lehrgang in Appen/Heide) um eine Dienstreise in diesem Sinne handelt... Ich meine da etwas anderes im Kopf zu haben, hatte aber zur Argumentation die Paragraphen nicht parat, die mich hier festigen hätten können. Gelten diese als LG-Anreisen mittlerweile als "normale" Dienstreisen?

Ebenso steht dem entgegen, dass im A1-2630-0-9804-V2.7 (241.) der Passus enthalten ist: "Die Grundform darf, wie in nachfolgenden Varianten aufgeführt, selbstständig abgewandelt/ergänzt werden."
Soll das wirklich heißen, dass ich zu einem (Luftwaffentechnisch gesehen) recht striktem Lehrgang wie dem FL3 nach Appen oder Heide in einer dieser Abwandlungen anreisen darf, sofern nicht ausdrücklich die Grundform selbst befohlen wurde? Ich kann mir das irgenwie nicht vorstellen. Gibt´s hier irgendwo ´nen Paragraphen, der dies widerlegt?

Beste Grüße
der Jojo

Beuteberliner

Sie haben doch die Vorschriftenstellen gefunden und zitiert. Was gibt es daran jetzt zu fragen? Es gibt nur Dienstreisen und Dienstgänge. Hierzu zählen auch Reisen zu Untersuchungen in einem DA, Dienstantrittsreisen zu einer neuen Dienststelle, zu einem Lehrgang etc. Ergo, Sie haben, wenn nichts anderes befohlen, auf Ihrer Reise zum Lehrgang den Dienstanzug, Luftwaffe, ggf. mit Abwandlungen oder Ergänzungen (z.B. Pullover, Ganzjahresjacke, Handschuhe etc.) zu tragen.

BP1982

Vielen Dank für die Antwort.

Ehrlich gesagt, erhoffte ich mir eine Antwort wie z.B.: "Eine Anreise zum Lehrgang stellt aber kein Dienstreise im herkömmlichen Sinne da, deshalb ist hier die Grundform ohne Abwandlung zu tragen"... oder so ähnlich. Natürlich mit einem entsprechenden Paragraphen unterstrichen. Anscheinend war ich dann die letzten Jahre auch immer zu sehr in der Denkweise arretiert, dass das halt so ist (hat man uns damals halt so bei gebracht)...

Ich meine, es gibt ja auch den Unterschied zwischen Kommandierungen und Dienstreisen bzgl. dem Unterstellungsverhältnis, daran hätte ich das jetzt eher noch fest gemacht. Aber ich finde den Passus hierzu gerade nicht.

Wenn es allerdings keinen weiteren Paragraphen gibt der dagegen spricht und den ich übersehen habe, dann ist die Sachlage für mich auch klar. Dann lag ich mit meiner Denkweise wohl falsch und werde künftig auch, egal ob Dienstreise oder Kommandierung zu einem Lehrgang, die Abwandlung ggf. entsprechend anpassen.

Beuteberliner

Anreisen zu Lehrgängen finden ja stets als Dienstreisen oder Dienstgang an. Genauso wie Anreisen zu Untersuchungen in einem Bundeswehrkrankenhaus, zu Besprechungen bei Dienststellen an anderen Standorten, anlässlich des Dienstantritts an einem neuen Standort etc. Wie kommen Sie darauf, daraus unterschiedliche Konstrukte zu unterstellen.

Die Anzugsordnung gibt klar vor, dass bei Dienstreisen, wenn nichts anderes befohlen, der Dienstanzug zu tragen ist, ggf. mit Ergänzungen oder Abwandlungen, soweit in der Vorschrift erfasst und beschrieben.

Al Terego

Zitat von: BP1982 am 28. Dezember 2022, 21:45:13
Ehrlich gesagt, erhoffte ich mir eine Antwort wie z.B.: "Eine Anreise zum Lehrgang stellt aber kein Dienstreise im herkömmlichen Sinne da, deshalb ist hier die Grundform ohne Abwandlung zu tragen"

Warum ist Dir dies denn so wichtig? Andersherum, zwingt Dich doch keiner, etwas anderes als den DA Grundform zu tragen.

Rekrut84

Die Sache ist doch ganz einfach:

Zitat312. Dienstreisende tragen während der An- und Abreise grundsätzlich den Dienstanzug, Grundform, ggf. mit Ergänzungen und Abwandlungen. Ausnahmen hiervon befiehlt der bzw. die Disziplinarvorgesetzte bzw. der bzw. die, die Dienstreise anordnende, Vorgesetzte.

Wenn nichts anderes befohlen wurde, sprich eine bestimmt Abwandlung/Ergänzung, ein Verbot bestimmter Abwandlungen/Ergänzen oder gar Zivil oder Feldanzug, dann wird Dienstanzug Grundform mit ggf. Abwandlungen/Ergänzungen getragen.

Zitat241. Kombinationen(Dienstanzug, blau)
Die Grundform darf, wie in nachfolgenden Varianten aufgeführt, selbstständig abgewandelt/ergänzt
werden.

Abwandlungen dürfen, wenn nicht anders befohlen, selbstständig getätigt werden.

Heißt im Ergebnis: wenn nicht ausdrücklich befohlen, darf man bei einer Dienstanttrittreise den Dienstanzug selbstständig abwandeln/ergänzen. Es macht natürlich Sinn dies mit Verstand zu machen und bei -16 Grad nicht im Diener, kurz anzureisen.

Beuteberliner

Was ist denn nun die nicht schon längst herausgestellte Vorschriftenlage, @ Rekrut84? Ok, vielen Dank dafür, dass Sie die hier herausgestellten Inhalte nochmal mit anderen Worten bestätigen. 🤦🏻

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