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Übergangsbeihilfe nach dem Soldatenversorgungsgesetz / RDL?

Begonnen von MikeEchoGolf, 27. Dezember 2022, 22:33:10

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MikeEchoGolf

Gefunden im Netz

"Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger Anspruch auf Arbeitslosenbeihilfe für die Zeit vom 1. Mai 2018 bis zum 30. November 2018 hat. Der 1968 geboren Kläger war vom 1. Februar 2001 bis zum 31. Januar 2018 bei der Unternehmensberatung E. GmbH beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch arbeitnehmerseitige Kündigung vom 27. Juli 2017. Zuvor war der Kläger ab 1. Oktober 1987 bis zum 30. September 1989 Soldat auf Zeit gewesen, zwischen dem 19. September 1990 und dem 8. September 2017 absolvierte er insgesamt 59 Reservedienstleistungen. Aufgrund einer Verpflichtungserklärung vom 5. Oktober 2017 wurde die Dienstzeit des Klägers mit Schreiben des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr vom 3. August 2017 auf 5 Jahre 7 Monate und 11 Tage festgesetzt. Ab dem 1. November 2017 war der Kläger aufgrund dessen erneut Soldat auf Zeit, die Dienstzeit endete entsprechend der Verpflichtungserklärung mit Ablauf des 30. April 2018. Laut Arbeitsbescheinigung des Bundesverwaltungsamtes erhielt der Kläger in diesem Zeitraum monatlich rund 5000 EUR brutto an Dienstbezügen. Darüber hinaus erhielt er eine Übergangsbeihilfe nach dem Soldatenversorgungsgesetz in Höhe von 8342,96 EUR."

Was ist da abgelaufen? Soldat auf Zeit für 6 Monate? Übergangsbeihilfe?
Kann das jemand erklären?

F_K

Offensichtlich SaZ 4 Jahre, dann RDL (reichlich), dann erneut SaZ 5 Jahre (+), wovon aber nur noch 6 Monate zu dienen waren.

MikeEchoGolf

Ich lese:

- SaZ 2 Jahre
- dann RDL (Summe 3 Jahre, 7 Monate, 11 Tage)
- in Summe bei BaPers die angerechneten SaZ 5 Jahre, 7 Monate, 11 Tage
- dann RDL (6 Monate gem. Verpflichtungserklärung)

Stellt sich mir die Frage wie er für 6 Monate SaZ werden?

F_K

Streiche 4, setze 2, klar.

Er wurde als SaZ 5 Jahre erneut festgesetzt - mit "Restdienstzeit 6 Monate.

Warum SAZ? Kann ich nicht sagen ...

LwPersFw

#4
Zitat von: MikeEchoGolf am 28. Dezember 2022, 08:12:55
Ich lese:

- SaZ 2 Jahre
- dann RDL (Summe 3 Jahre, 7 Monate, 11 Tage)
- in Summe bei BaPers die angerechneten SaZ 5 Jahre, 7 Monate, 11 Tage
- dann RDL (6 Monate gem. Verpflichtungserklärung)

Stellt sich mir die Frage wie er für 6 Monate SaZ werden?

Ein Hinweis gibt das genannte Brutto von 5000 € / Monat.

Dies deutet auf Einstellung als SE StOffz... mit Probezeit 6 Monate.


Warum dann nur ca. 8000 € ÜB ?

Weil in diesem Punkt die Zeiten der RDL nicht berücksichtigt wurden.

Warum ... ? Weil der Dienstherr das Gesetz so auslegt... trotz anderslautenden Urteilen...
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,39254.msg722194.html#msg722194

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K


MikeEchoGolf

Eine Verpflichtungserklärung in Verbindung mit SaZ war mir nicht geläufig, ich kenne nur die bei der RDL, daher das Unverständnis.
Insofern wurde die Frage "Verpflichtungserklärung" mit der Probezeit beantwortet.

LwPersFw

Zitat von: MikeEchoGolf am 28. Dezember 2022, 11:36:46
Eine Verpflichtungserklärung in Verbindung mit SaZ war mir nicht geläufig, ich kenne nur die bei der RDL, daher das Unverständnis.
Insofern wurde die Frage "Verpflichtungserklärung" mit der Probezeit beantwortet.


Ein Beispiel...  Die Textbausteine können variieren...

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