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Sicherheitsüberprüfung vor RDL

Begonnen von SveHe, 11. Januar 2023, 16:42:35

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SveHe

Moin, ich hoffe man kann mir hier ein wenig Hoffnung machen.

Seit Mitte November letzten Jahres steht fest, dass ich ab 6.2.2023 meine erste RDL machen werde.
Hierzu hat mit der SiBe der Dienststelle im Dezember mitgeteilt, dass ich mit der Else App eine Sicherheitsüberprüfung erstellen soll, ohne ist eine Heranziehung nicht möglich.
Wurde umgehend an den Sicherheitsbeauftragten zurück geschickt.

Vom zuständigen KarrC habe ich letzte Woche den Anhörungsbogen zwecks eventueller Änderung des Gesundheitszustandes erhalten mit dem Hinweis, dass die Heranziehung beabsichtigt ist und die Heranziehung nach Prüfung des Anhörungsbogen erfolgt.
Deswegen ging ich bereits von einer erfolgreich abgeschlossenen Sicherheitsüberprüfung aus.

Heute jedoch bekam ich ein Anruf eines Mitarbeiter vom MAD, man müsste sich nochmal persönlich mit mir zusammen setzen, zwecks Klärung wie es vor 3 Jahren zu einem Vollstreckungsbescheid kam (sofort nach Erhalt bezahlt, war auch nur knapp 250 Euro). Er erwähnte bereits, dass es deswegen wohl kaum Problemen geben wird.
Allerdings geht der Mitarbeiter heute in den Urlaub und das Gespräch findet erst am 25.01. statt.
Ich mache mir nun sorgen, dass es Zeitlich mehr als knapp wird mit dem Beginn der Übung.

Aus diesen Grund wollte ich einmal bei euch mal nachfragen, ob man aus vergangenen Fällen bzw. aus Erfahrung weiß, ob es zeitlich  noch passt den Dienst zum geplanten Zeitpunkt anzutreten.
Oder ist in so einem Fall der Dienstantritt möglich, und die Bearbeitung vom MAD läuft im Hintergrund weiter?

Danke im Vorraus

xnos

Moin!

Sofern alle Beteiligten unverzüglich arbeiten, sollte es eigentlich gehen. Möglich machen dies die folgenden Punkte des Formulars zum Einverständnis des RDL zur Ableistung einer Übung:

"Ich bin mit einer kurzfristigen Heranziehung einverstanden. Daher verzichte ich auf die gesetzliche Zustellfrist von vier Wochen."

"Ich verzichte ferner auf mein Recht gegen den Heranziehungsbescheid Widerspruch zu erheben."

Beide Punkte können angekreuzt werden.

Allerdings benötigen gewisse Vorgänge in der Praxis einen zeitlichen Vorlauf - dazu dann auch der reguläre Postweg...

Ich sehe zwei Optionen:

1) Bei der Dienststelle des MAD anfragen, wer in Vertretung gesetzt ist, die Problematik schildern und um entsprechende Hilfe bitten.

2) Nach dem Gespräch am 25.01. bei allen Beteiligten um zügige Bearbeitung bitten - vor allem auch beim S1 der Dienststelle, bei der du Dienst leisten möchtest.

"Seit Mitte November letzten Jahres steht fest, dass ich ab 6.2.2023 meine erste RDL machen werde."

Falls das tatsächlich so kommuniziert wurde, braucht dich die Dienststelle scheinbar unbedingt - dann hast du immerhin Rückenwind...

Ansonsten muss auch mal ganz klar gesagt werden, dass nichts feststand. Das ist erst dann der Fall, wenn du die Heranziehung in den Händen hälst... und selbst dann kann die Heranziehung je nach Situation noch aufgehoben werden.

TrpUebPlDaa

Moin. Evtl. könnte bei Ihnen ja § 15 SÜG – ,,Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit" Anwendung finden. Keine Ahnung ob und wie die Dienststelle damit umgeht... Das sollten Sie mit dem SiBe klären.

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