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Übergangsgebührnisse als Beamter in Elternzeit

Begonnen von Theodor91, 15. Januar 2023, 09:15:02

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Theodor91

Guten Abend zusammen,

Ich verlasse im Juni die Bundeswehr nach 13 Jahren als Offizier (A12) und fange danach im höheren Dienst (A13) an einer Bundesbehörde an.


Nach meiner Recherche trifft auf Grund der höheren Dienstgradstufe nun die "Ruhensregelung" ein.
Ich würde aber gerne 6 Monate unbezahlte Elternzeit nehmen, da wir mit unseren drei Kindern eine Weltreise planen. Erhalte ich während dieser unbezahlten Elternzeit dann für 6 Monate die Übergangsgebührnisse ?


Viele Grüße
Theodor



LwPersFw

Da Sie ja eine verbindliche Aussage benötigen, empfehle ich Ihnen das Sie eine schriftliche Anfrage an das BVA richten, da dieses für die Zahlung der ÜG zuständig ist.

Schildern Sie genau was Sie planen und bitten Sie um eine rechtsverbindliche schriftliche Antwort.


Grundsätzlich werden ÜG in der Elternzeit gezahlt.
Sie mindern nur ein ggf. zustehendes Elterngeld.

Siehe z.B. hier https://www.bverwg.de/de/280711U2C42.10.0

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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