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Trennungsgeld

Begonnen von DerBayer, 07. Februar 2023, 18:12:30

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DerBayer

Grüßt euch,

nächsten Monat beginne ich meinen Dienst und hätte noch ein paar Fragen bezüglich des Trennungsgeldes.

Ich meine gelesen zu haben, dass man bis zu 950 € für seine Wohnung bekommen könnte (ist bei mir jetzt nicht der Fall), aber dass immer nur 50 % der Miete übernommen wird, auch wenn die Gesamtmiete weniger als eben diese 950 € beträgt. Stimmt das?

Danke für eure Antworten



F_K

Trennungsgeldwohnung üblicherweise angemessen bis zur ortsüblichen Miete.

KlausP

50% für welche Wohnung meinen Sie ? Ihre jetzige Wohnung? Da wird gar keine Miete übernommen. Das TG ist als Ausgleich für Aufwendungen doppelter Haushaltsführzng gedacht, nachzulesen in der Trennungsgeldverordnung.

https://www.gesetze-im-internet.de/tgv_1986/TGV.pdf
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

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