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Laufbahnwechsel nach Aktenlage?

Begonnen von Gus, 29. März 2023, 16:09:56

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Gus

Moin, ich strebe einen Laufbahnwechsel vom Mannschafter zum Unteroffizier mit Portepee an. Nun wurde mir vom Pers erzählt das der Laufbahnwechsel zur Zeit (20222/2023) nach Aktenlage und Stellungnahme vom Disziplinarvorgesetzten entschieden wird. Das würde ich natürlich begrüßen da Chef diesen zu 100% empfiehlt und mir diesen vorgeschlagen hat.

Ich finde allerdings im Netz nichts darüber was dem zustimmt, grundsätzlich spricht auch nichts gegen einen Aufenthalt im Assessement wäre aber gut zu wissen worauf ich mich einstellen kann was auf mich zukommt und wie viel Zeit in Anspruch genommen wird.

Frage: Wird der Laufbahnwechsel nach Aktenlage/Stellungnahme entschieden, kommt dies vor oder führt kein Weg am Assessment Center vorbei?

MfG
Gus

Ralf

Siehe hier: GAIP 27-01-00 Laufbahnaufstieg in eine Unteroffizier- oder Feldwebellaufbahn
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Gus

Danke für die schnelle Antwort. Auszug aus der oben genannten (Ich bin unsicher wie tief man hier GAIP usw. ausziehen darf deswegen nur das relevante): Mit Blick auf die noch vorhandenen negativen Auswirkungen durch die COVID 19 Pandemie und gleichzeitigem Auftrag zur Fortsetzung des notwendigen Bestandsaufwuchses im militärischen Personalkörper aufgrund der aktuellen sicherheitspolitischen Entwicklungen, wird die Regelung zur Eignungsfeststellung in C1-1355/0-5020 – Laufbahnwechsel in eine Feldwebellaufbahn – für die Jahre 2022 und 2023 ausgesetzt
...
Da die Entscheidung über den Laufbahnaufstieg im Wesentlichen auf Grundlage der Aktenlage getroffen wird, kommt der Stellungnahme des Disziplinarvorgesetzten und des nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten besondere Bedeutung zu.

Für die Eignungsfeststellung für einen Laufbahnaufstieg in eine Feldwebelaufbahn ist eine Stellungnahme (GAIP BAPersBw - KeNr 27-01-05) durch die zuständigen Disziplinarvorgesetzten abzufassen. Auf folgende Merkmale muss in der Stellungnahme im Schwerpunkt eingegangen werden: Intellektuelle Kompetenz, soziale Kompetenz, Teamkompetenz, Führungspotential und Leistungsmotivation.


Dem entnehme ich das ein Eignungsfeststellungsverfahren nicht stattfindet, ist das so richtig?

LwPersFw

Zitat von: Gus am 29. März 2023, 19:46:49

Dem entnehme ich das ein Eignungsfeststellungsverfahren nicht stattfindet, ist das so richtig?


Dies ist korrekt.
Das EFV wird 2023 noch durch die Stellungnahme der DV ersetzt.

Zum KarrC muss nur, wer im Rahmen der Ausbildung eine zivile Berufsausbildung (ZAW) erhalten soll.

Für den jeweiligen Beruf ist eine Ausbildungseignungsuntersuchung (AEU) zu absolvieren.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Gus

Das ist eine Antwort dir mir weitergeholfen hat, VIELEN DANK!
Nun stellen sich mir weitere Fragen:

Ist die AEU Berufsspezifisch?
Kann ich mir diese wie meine Musterung vorstellen (CAT und Gespräch)?
Wenn mein aktuelle Tätigkeit, quasi diesen Beruf aber ohne anerkannte Ausbildung darstellt, ist eine AEU dann dennoch von Nöten?
Ich habe schon Zivil einen Beruf gelernt, stellt dies schon eine Eignung da?

Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen, auch wenn sie etwas dämlich klingen.

Ralf

Ja, sie ist berufsspezifisch und wird in Form eines CAT durchgeführt.
Musst du eine ZAW machen, musst du auch zur AEU. Egal welche Bildung du hast.
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KlausP

Zitat... Ist die AEU Berufsspezifisch? ...

Ja, die ist auf den für die Verwendung benötigten Beruf zugeschnitten. ,,Irgendein" Berufsabschluss hilft da nicht weiter. (Beispiel: Sie wollen IT-Feldwebel werden, haben aber Maurer gelernt).
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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