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vorläufiger DG - nur während Wehrdienstverhältnis?

Begonnen von kaleu, 11. Dezember 2010, 16:38:28

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kaleu

Wer weiß Bescheid?:
Ich bin mit dem vorläufigen Dienstgrad zum KptLt. d.R. ernannt worden. Mir ist klar, dass dieser Dienstgrad erst endgültig verliehen wird (dann erst Beförderung) nach 24 WÜ Tagen und weiteren Voraussetzungen.
Was mir nicht ganz klar ist: Führe ich diesen Dienstgrad nur während eines Wehrdienstverhältnisses (WÜ oder DVag) oder auch außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses, d.h. darf ich außerhalb, UTE vorausgesetzt, Uniform mit den vorläufigen Dienstgradabzeichen tragen?

Nach dem Text der Ernennungsurkunde ist nicht die Rede von einem vorläufigen Dienstgrad, sondern dass ich zum KptLt. d.R. für die Zeit ernannt werde solange eine Beorderung besteht. In einem Beorderungsverhältnis befinde ich mich ja ständig und nicht nur während z.B. einer WÜ. Daraus folgere ich, dass ich den Dienstgrad auch außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses führe, oder?



Chef_6/451

Nein.

Der vorläufige Dienstgrad wird ausschließlich bei Wehrübungenauf dem Beorderungsdienstposten getragen. Sonst nicht.
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"Wir schlagen die Brücke"
http://www.bwforum-online.de

HCRenegade

Wird der vorläufige DG eigentlich auch wie eine "richtige" Beförderung am ersten Tag der WÜ verliehen, oder reist man schon mit den entsprechenden Schulterklappen auf der Schulter an?

LoggiSU

der vorl. DG wird am ersten Tag der WÜb verliehen und darf auch ausserhalb eine WÜb getragen werden ("... für die Dauer der Verwendung als...") also solange man in der entspr. Verwendung beordert ist.
Quelle: mein ehem. MobFw.

Anders verhält es sich bei der Verleihung eines zeitweilig verliehenen DG.
Der wird nach Ende der festgelegten Zeit (WÜb, Einsatz, usw.) wieder abgelegt.
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

KlausP

#4
Siehe auch hier:KLICK

€ Link angepasst
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

kaleu

OK, da jetzt 2 unterschiedliche Aussagen dazu vorliegen habe ich weiter gesucht und folgendes gefunden:

"B - Vorläufig höherer Dienstgrad
Reservisten, denen ein vorläufiger Dienstgrad verliehen worden ist, führen diesen Dienstgrad ohne Zusatz bei jedem Wehrdienst, solange sie beordert sind. Nach Beendigung der Wehrdienstleistung entfällt die Berechtigung zum Führen eines vorläufigen Dienstgrades, so dass er auch im Schriftverkehr nicht geführt werden darf..."


Hier gefunden. http://www.reservistenverband.de/php/evewa2.php?d=1289806496&menu=0235&g2=1  unter Dienstgradbezeichnungen und Dienstgradszusätze für Reservisten.

Demnach Führung des vorläufigen Dienstgrades nur während eines Wehrdienstes!

Chef_6/451

#6
Sag ich doch  ;)

Sagt übrigens auch die G1 Abteilung einer Division in Süddeutschland, da gab es auch einmal eine entsprechende Unterrichtung durch die SDBw (oder ihre Vorgänger) dazu.
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"Wir schlagen die Brücke"
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dpj.koblenz

Guten Tag,
gilt eine DVag auch als Wehrdienst? Oder nur das Üben auf der eigentlichen Beorderung? Anders ausgedrückt: nehme ich mit vorläufigem Dienstgrad dann auch so an DVags teil oder mit meinem Mannschaftsdienstgrad?
Vielen Dank für eine Klarstellung,
Gruß,
Daniel

doc.

War das nicht gerade auch in einem anderen Thread Thema?

Also prinzipiell ist der Ablauf so:
- am ersten Tag RDL beim BeordTrT (DVag scheint nicht zu reichen, das kriegt bei BAPers wohl keiner mit, könnte aber theoretisch auch gehen) wird eine Ernennung zum DG vorl. durchgeführt, vorher ist gar nix mit höherem DG. Das war z.B. bei mir auch klassisch mit Austausch Dienstgradschlaufen etc. verbunden
- dann wird der vorl. DG bei jeder Dienstleistung geführt, die vom BeordTrT in der vorgesehenen Verwendung angefordert wird (egal ob DVag oder RDL)
- ist die zuziehende Stelle *nicht* der BeordTrT (z.B. der FwRes beim berühmten Samstagsschießen), dann ist der bisherige, erdiente DG zu tragen.

Auch im Schriftverkehr außerhalb der Dienstleistung ist i.d.R. der alte DG mit dem Zusatz d.R. zu tragen, es sei denn es gibt einen besonderen Bezug zur Beorderungsverwendung, dann kann der DG mit dem Zusatz (v) d.R. angegeben werden.

F_K

Eben.

Wo ist der Sinn?

Weil z. B. der "Doc" nur im ZSan auf seinem DP einen "Vorteil / Nutzen" hat - für beide Seiten - aber nicht bei der Waffenausbildung in der FrwResArbeit.

... ist aber ja nur "temporär" - der Dienstgrad wird ja zügig endgültig verliehen - dann kann dieser auch Samstag beim ResSchiessen "gezeigt" werden.

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