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Rückwirkende Beförderung nach Ausscheiden

Begonnen von OSGd.R., 03. Juli 2023, 11:42:46

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OSGd.R.

Hallo zusammen,

ich war von Januar 2011 bis Januar 2023 aktiver Soldat, während der vergangenen 6 Jahre lief ein Disziplinarverfahren gegen mich, welches nun mit Disziplinarbescheid (Keine Beförderungssperre oder Dienstgradherabsetzung) beendet wurde. Ich habe während meiner Dienstzeit meine ZAW erfolgreich im Dienstgrad eines OSG's abgeschlossen und wurde aufgrund des Verfahrens nicht zum Unteroffizier und Stabsunteroffizier befördert.

In diesem Sinne ist es eine aus meiner Sicht berechtigte Frage ob ich Rückwirkend befördert werde? BAPersBw hat mich am Telefon ausgelacht und nach der Logik gefragt. Für mich ist es jedoch nicht ganz unlogisch. Ich würde mich freuen ob es hier jemanden gibt der mir genaueres Sagen könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf

Rückwirkend befördern geht nicht.
Wenn ein Fehler unterlaufen ist / wäre, kann eine Schadlosstellung geprüft werden. Das würde dann aber auch nicht zu einer rückwirkenden Beförderung führen, sondern einem "so als ob" im weiteren Prozess.
Eine Beförderung während eines laufenden Verfahrens ist nicht möglich, das war also richtig. Du bist disziplinar gewürdigt worden, ein Fehler durch den Dienstherrn scheint also auch nicht vorgelegen zu haben. Es scheint also alles richtig gelaufen zu sein.

Falls du noch in der UA/FA gewesen bist beim Ausscheiden, wärst du nun zeitnah (eigentlich beim Ausscheiden) zum Uffz dR zu ernennen, wenn die LfbAusbildung komplett abgeschlossen wurde. Ich gehe aber davon aus, dass eine Rückführung in die vorherige Lfb erfolgt ist (Msch).

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