Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Reservist und Beamter

Begonnen von divemaxter, 19. November 2023, 01:02:39

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

divemaxter

Grüße Euch,

ich wollte mich informieren, wie sich das Reservistendasein mit dem Beamtentum verträgt.

Zu meiner Situation: ich bin aktuell im Vorbereitungsdienst und Beamter auf Widerruf in BAYERN.

Ist es möglich, wie in meinem Fall, als Lehrer regelmäßig Reservedienst abzuleisten.

Sind eventuell Lehrer unter uns, die berichten könnten.

Paul Kater

Guten Morgen,

Ich kenne einen Kameraden, der Lehrer Gymnasium in Bayern ist, U immer in den Sommerferien übt. Scheint also möglich zu sein, warum auch nicht. Er überlegt sogar, sich ein Viertel Jahr freistellen zu lassen, um einmal länger üben zu können.

xnos

Moin!

Schaue dir mal das Arbeitsplatzschutzgesetz an - vor allem § 9.

Bis zu 30 Werktagen bzw. 42 Tagen inkl. den Wochenenden (6 Wochen) pro Kalenderjahr kannst du Dienst leisten auch OHNE die Zustimmung deiner Schulleitung. Die wird sich bei der Personallage sicherlich nicht freuen. Es würde daher einfach reichen die Heranziehung einzureichen (Absatz 4). Allerdings solltest du im Vorfeld im Hinblick auf die Planung frühzeitig informieren. Stelle dich aber auf Widerstand ein.

Sich über die 30 Tage engagierten zu wollen, ist dann wieder von der Zustimmung des Dienstherrn abhängig. In erster Instanz kann diese Zustimmung deine Schulleitung geben. Bei einer Verweigerung könntest du den Dienstweg gehen, um ggf. die Zustimmung zu kriegen.

Freunde machst du dir damit nicht. Der Wehrdienst (30 Tage im Kalenderjahr) wird in meinem Fall auch nur zähneknirschend hingenommen. Das aber auch erst nach Widerstand und mehreren Gesprächen...

thelastofus

ZitatBis zu 30 Werktagen bzw. 42 Tagen inkl. den Wochenenden (6 Wochen) pro Kalenderjahr kannst du Dienst leisten auch OHNE die Zustimmung deiner Schulleitung.

Ungeachtet dessen, wollen viele Truppenteile dennoch die Einverständnis vom AG um Probleme zu vermeiden. Als Beamter mag es vllt einfacher sein, aber ob man da wirklch den Dienstweg nehmen sollte um es durchzudrüken, das muss jeder selbst wissen.

F_K

Anmerkung:

Es gibt ggf. einen Mangel an Lehrkräften - während des Unterichts leidet also ggf. die Qualität der Lehre.

ulli76

Der Resevedienstposten sollte kompatibel mit der zivilen Stelle sein.
Also RSU, die regelmäßig über´s Jahr wochenweise übt wird als Lehrer schwieriger als Spiegeldienstposten wo man in einem Teil der Ferien den DP-Inhaber vertritt.


•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Al Terego

Also außerhalb der Ferien zu üben und damit die Kollegen dies ausbügeln zu lassen, finde ich schon etwas fragwürdig. Bei den üppig bemessenen Ferien sollte es doch möglich sein, innerhalb dieser Zeiträume zu üben.

xnos

@thelastofus: Also das sollte dem Truppenteil bzw. dem zuständigen Karrierecenter schnellstmöglich verdeutlicht werden, dass die Zustimmung des AG in diesem Fall nicht notwendig ist - s. bspw. ,,Die Reserve" (A2-1300/0-0-2) 2054:

,,Darüber hinaus ist eine Einverständniserklärung der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers/ des Dienstherrn bei Überschreiten der Dauer von RD von sechs Wochen im Kalenderjahr [...] erforderlich."

@F_K: Das sollte man definitiv beachten - die eigenen Lerngruppen mit ausreichend Material zur Bearbeitung zu versorgen, ist ein wesentlicher Punkt! Dies sollte mit der Schulleitung auch kommuniziert werden.

@Al Terego: RD in die Ferienzeiten zu legen, sollte geprüft werden. Manche Zeiträume zur Spiegelung eines Postens oder Lehrgänge sind aber auch nicht immer frei wählbar.
Üppig bemessen sind die Ferien je nach Fächerkonstellation aber nicht. Das Arbeitszeitmodell sieht aus guten Gründen vor, dass sieben Wochen Ferien im Jahr während des regulären Schulbetriebs ,,vorgearbeitet" werden müssen - Klausuren etc. werden nach ,,Schulschluss" korrigiert; ebenso Vor- und Nachbereitung.

Der TE muss sich einfach fragen, ob er für den eklatanten Personalmangel im Schulsystem verantwortlich ist und daher Reservedienst nicht leisten sollte, oder ob er gerade in diesen Zeiten seinen Teil für eine Verteidigung einbringen möchte. Die einspringenden Kollegen könnten dies auch wertschätzen.
Der zunehmende Personalmangel im Schulsystem ist seit über 15 Jahren zu beobachten. Entgegenwirkende Maßnahmen werden trotzdem nicht umgesetzt (s. Empfehlungen der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission bzw. Kritiken hierzu).

Zur Frage des TE: Der Gesetzgeber macht den Dienst auf jeden Fall über das Arbeitsplatzschutzgesetz möglich.

Spitzbub_

100% Zustimmung zu XNOS

Meine Tipps:
* Immer den Konsens mit der Schulleitung suchen. Wenn's dauerhaft funktionieren soll, dann muss es für alle drei Seiten (BW / Lehrer / Schule) Okay sein.
* Wenn möglich Unterricht so planen, dass während Abwesenheit eine Übungsphase für vorherigen Stoff möglich ist.
* Arbeitsaufträge für die zu vertretenden Klassen bereitstellen damit die Vertretungslehrkräfte entlastet werden.
* Erreichbarkeit sicherstellen. Mit den aktuellen Kommunikationsmitteln (TEAMS, ...) ist das leicht möglich.

Ralf

Zitatdass die Zustimmung des AG in diesem Fall nicht notwendig ist
Das hatten wir aber schon öfters, dass nicht gegen den Willen der AG einberufen wird, auch wenn formal "nicht notwendig".
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

thelastofus

ZitatDie Reserve" (A2-1300/0-0-2) 2054:

,,Darüber hinaus ist eine Einverständniserklärung der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers/ des Dienstherrn bei Überschreiten der Dauer von RD von sechs Wochen im Kalenderjahr [...] erforderlich."

Dennoch stellt sich die Bw niemals gegen den AG und verlangt so gut wie immer das Einverständnis. Natürlich muss man das nicht abgeben, aber die Bw muss einen auch nicht zur RDL einberufen. Vielleicht wird sich das eines Tages ändern aber momentan nicht.



Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau