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Fragen zu RFA a.d.W. über RSUKp-Beorderung (FwTerrRes)

Begonnen von bro74, 16. Juli 2020, 10:32:32

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bro74

Konnte Sie nicht aufnehmen, bitte präzisieren. Inhaltlich oder zeitlich bzw. was ist genau gemeint...?

HosaBrack

Sowohl inhaltlich, als auch die zeitliche Aufplanung der Ausbildungsabschnitte würde mich interessieren.

ROA2022

Zitat von: bro74 am 30. Juli 2020, 11:40:38
Zitat von: F_K am 23. Juli 2020, 17:24:22
Ob eine Ursache eines Einzelfalles immer vorschriftenkonform war, ist eben unsicher.

Der zuständige S1er sollte doch im Dienst sein - dort fragen.

So, gestern mit BAPersBw (PersFhr) telefoniert, hat in der Laufbahn der Feldwebel d.R. ausschließlich etwas mit der Stehzeit und den RDL-Tagen ab Beorderung zu tun, da am UL-LG nur teilgenommen werden muss. Natürlich auch mit den notwendigen kleinen ATN (nSAK, EH-A usw.) Die zur gesamten Ausbildung zählen, zumindest beim FwTerrRes.

Entscheidend ist wie schon mehrfach im Forum und auch in der ZDv zu lesen zum Abschluss der Fw-Ausbildung (AMT/MFT), die Feldwebelprüfung.

Hierzu habe ich mich eben gefragt, ob es hier analog der ROA adW-Laufbahn auch bindende Fristen bzw. Ausbildungszeiträume beim Fw TerrRes gibt. Beim ROA muss man innerhalb von 2 Jahren nach Zulassung mit ROL1 beginnen und innerhalb von 6 Jahren die Module abschließen. Gibt es für UL AMT, Fw AMT und Fw MFT analog Vorgaben? Zumindest bei den Beförderungsbedingungen scheint es ja kleinere Unerschiede zu geben.

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