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Wo wohnen über 25?

Begonnen von MikaW., 08. März 2024, 19:47:55

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MikaW.

Guten Abend Kameraden!
Kurze Frage in die Runde:
Ein Soldat über 25 Jahre und kein TG Empfänger wird aufgrund zivilem Studium oder ähnlichem (2 Jahre +) versetzt. An dem Standort kann ihm keine Stube gestellt werden.

Wo wohnt er? Es ist ja nicht immer möglich sich auf die Schnelle eine Wohnung zu suchen gerade in Städten wie Berlin, Hamburg, München.

Ich bedanke mich im Voraus für Eure Antworten!
Mit kameradschaftlichen Grüßen!
Mika

thelastofus

An manchen Standorten gibt es eine "Wohnungsfürsorge" bzw. ein schwarzes Brett da kann man sich hinwenden.

Ansonsten wohnt man eben da wo man wohnt, auch wenn es blöd klingt. Entweder muss man weiter weg ziehen, oder Wohnen auf Zeit oder ein Hotel Pension mit Langzeitmiete in Anspruch nehmen.

Sonst ist man an dem Standort sicher nicht der erste mit dem Problem eventuell kann man dortm it Adressen weiterhelfen.

FoxtrotUniform

Dann sollte die UKV zugesagt worden seien. In diesem Fall besteht TG Anspruch dann, wenn im Einzugsgebiet Wohnungsmangel besteht und man deshalb an einem Umzug gehindert wird. Bevor man Gesetzestexte wälzt gibt es ein Merkblatt des BVA: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Mobilitaet-Reisen/RV_RK_TG_UK/Informationen_Trennungsgeld/Merkblatt_TG.pdf?__blob=publicationFile&v=5
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

LwPersFw

Zitat von: FoxtrotUniform am 08. März 2024, 20:29:11

Dann sollte die UKV zugesagt worden seien. In diesem Fall besteht TG Anspruch dann, wenn im Einzugsgebiet Wohnungsmangel besteht und man deshalb an einem Umzug gehindert wird.



Aber nur wenn

+ vor Versetzung
+ verheiratet, oder gleichgestellt
oder
+ ledig mit anerkanntem und berücksichtigungsfähigen Hausstand


Nutzt man dann die 3+5-Regel > bis zu 8 Jahre TG-berechtigt.

Will man auf Kosten der Bw umziehen...
TG i.d.R. für 3 Monate bzw bis zum Umzug... ggf. etwas länger.
Bzw. wenn man einen der gesetzlich normierten Umzugshinderungsgründe geltend machen kann.


Ledige ohne berücksichtigungsfähigen Hausstand erhalten kein TG.

Diese erhalten i.d.R. nur die Dienstantrittsreise erstattet.
zzgl. der Pauschale gem. § 10 Abs 2 BUKG.
(es gibt hier noch die Möglichkeit einen "kleinen" Umzug durchzuführen. Das würde jetzt aber zu kompliziert)


Wer dann über 25 ist, oder unter 25 und es kann keine GMU gestellt werden, muss sich selbst auf dem freien Markt eine Unterkunft suchen und bezahlen.

Die o.g. Wohnungsfürsorge kann hier bei der Suche ggf. helfen.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

MikaW.

Okay also kann es tatsächlich auch sein das man sich auf eigene Kosten ein Hotel Zimmer nehmen muss,
Da es ja nicht so ein Selbstläufer ist in genannten Städten eine Wohnung zu bekommen?

Al Terego

Zitat von: MikaW. am 10. März 2024, 10:12:20
Okay also kann es tatsächlich auch sein das man sich auf eigene Kosten ein Hotel Zimmer nehmen muss,
Da es ja nicht so ein Selbstläufer ist in genannten Städten eine Wohnung zu bekommen?

Wenn es partout keine Möglichkeit gibt wenigstens temporär eine Ecke zu erhalten, ist dies tatsächlich die Konsequenz.
Verschiedene Hinweise, wie z.B. die Wohnungsfürsorge (da gibt es oft sogar entsprechende Listen mit Angeboten) wurden ja schon gegeben.
Eine weitere Möglichkeit wäre da auch noch Airbnb.

thelastofus

Oder mal nach Ferienwohnungen schauen. Ansonsten wie gesagt, Pensionen, Hotel oder sog. Monteurswohnungen. Das Stichwort heißt hier "Langzeitmiete" (Udo Lindenberg wohnt seit Jahren im Hotel)

Oder ein möbliertes Zimmer usw. Gerade wenn es zum Studium ist, sollte es auf dem Markt was geben. Oder im Notfall eben eine WG

Ansonsten ist man sicher dort nicht der erste oder einzige mit diesem Problem.

MikaW.

Entschuldigung das ich das Thema nochmal aufgreifen muss...
Hab lange mit einem Kameraden diskutiert und sind uns auch nicht einig geworden.

Das mit der Unterkunft anmieten ist uns schlüssig wenn man in der Stammeinheit ist, aber wenn man zum Beispiel aufgrund eines Studiums, also ein Lehrgang (berichtigt mich wenn ich da falsch liege) versetzt wird, ist man ja verpflichtet zum wohnen in der Gemeinschafsunterkunft.

Muss dann die Bundeswehr nicht für Unterkunft sorgen wenn keine Stube gestellt werden kann?

KlausP

Wenn Sie versetzt werden, ist die Ausbildungseinrichtung Ihre ,,Stammeinheit". Wenn Sie ,,nur" zum Lehrgang kommandiert werden, wechselt die Stammeinheit nicht. Und ja, bei Kommandierten, die zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sind, ist eine Unterkunft meiner Meinung nach (!) dienstlich bereitzustellen, entweder in einer Bw-Liegenschaft oder eben im Hotel, einer Pension oder durch Kostenübernahme für die Anmietung eines möblierten Zimmers.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

An den Unis der BW stehen in der Regel Unterkünfte zur Verfügung.

Allgemein:

- Die Finanzierung eines "Platzes zum Leben" gehört zum Kernbereich der eigenen, privaten Lebensführung.
- Auf Lehrgängen, zu denen man kommandiert ist, werden Unterkünfte gestellt.
- Ein Studium ist kein Lehrgang.

LwPersFw

Zitat von: MikaW. am 20. März 2024, 09:54:44

... aber wenn man zum Beispiel aufgrund eines Studiums, also ein Lehrgang (berichtigt mich wenn ich da falsch liege) versetzt wird,...


Bitte nicht so nebulös ...  ;)  sonst kann es zu falschen Antworten kommen !

Um welches Studium handelt es sich und an welche Uni soll die Versetzung erfolgen ?



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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