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Trenungsgeld §6 und Stube mit Schlafmöglichkeit

Begonnen von Der ewige FA, 20. August 2024, 14:56:38

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Der ewige FA

Hallo werte Kameraden,

nachdem ich nach einer, im Dienst passierten, Verletzung nun bald einen anderen Dienstposten besetzen darf, habe ich eine Frage bezüglich Trennungsgeld.

Der neue Dienstort ist ca 80km/1h fahrt von zu Hause entfernt. Ich bin verheiratet, habe Wohneigentum und 2 Kinder (bezülich Anerkennung der Wohnung). UKV 3+5 wird/wurde anerkannt (laut dem, was jetzt aus Köln kam)

Das letzte mal, als ich TG erhalten habe, ist 5 Jahre her, daher wende ich mich nun ans Forum =)

Nun meine Frage...Ich möchte in meinem neuen Dienstort gern eine Stube beziehen, die Spind und Bett hat, falls man mal doch nicht nach Hause fahren kann.

Bisher habe ich lediglich eine Spindstube. Gibt es nun ein Problem mit TG§6, wenn ich eine "Schlafstube" habe aber grundsätzlich täglich pendeln möchte/werde?

Vielen Dank im Voraus und kameradschaftlichen Gruß

funker07

Als Tagespendler mit TG6 hast du keinen Anspruch auf eine Stube.
Wenn alle FWDL, u25, TG3-Empfänger versorgt sind und dann immer noch Platz ist, kann man dir eine Stube stellen.
In den meisten Kasernen würde es mich wundern, wenn das klappt.

Sofern du korrekt angibst, wann du nicht gefahren bist, sehe ich da kein Problem.

LwPersFw

Dabei aber beachten ... siehe die Erläuterungen hier https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,74503.msg749362.html#msg749362

z.B. bekommt man die Unterkunft i.d.R. nicht kostenlos / Ausnahme: das Verbleiben am Dienstort wird schriftlich und aus dienstlichen Gründen angeordnet!

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Der ewige FA

@funker07

guten morgen, laut aussage GeZi aufnehmende Einheit haben die grundsätzlich genug Stuben. Diese sollen dann mit 2 Personen belegt werden, die ein ähnliches Ausbildungsstadium haben.

Wie gesagt, mir geht es lediglich um einen nicht regelmäßigen Verbleib am Dienstort sondern lediglich um einen gelegentlichen Verblei (Aufgrund Stau, Wetter, Ausbildung o.ä.)

Wenn ich keinen Anspruch auf eine Stube habe,, muss mir dennoch die Möglichkeit gegeben werden, meine Ausrüstung am Standort unterzubringen?


Natürlich rechne ich keine Fahrten ab, die ich nicht gemacht habe...wegen sowas muss man keinen Ärger provozieren...


@ LwPersFw

Dass eine Stube grundsätzulich nicht kostenfrei ist, habe ich mal irgendwo aufgeschnappt, war wohl bummelig um die 125€? Diese würde ich auch bereitwillig monatlich bezahlen, WENN ich dennoch TG6 erhalten könnte...

Ich weiß jetzt aber grundsätzlich erstmal bescheid, mal gucken was die neue Einheit dann Ende des Jahres angibt!

Grundsätzlich sollte es auch kein Problem sein jeden Tag zu pendeln. Vor Umzug ins Eigenheim (12km vom aktuellen Dienstort entfernt) musste ich knapp 45km über Landstraße pendeln, waren auch täglich 1.5h fahrt und wenn ich mit dem Fahrrad fahre, bin ich auch 40min unterwegs, also alles im Rahmen.

Vielen Dank für die Informationen bisher!

VeggieBurger

Zitat von: Der ewige FA am 21. August 2024, 07:26:56
@funker07
Wenn ich keinen Anspruch auf eine Stube habe,, muss mir dennoch die Möglichkeit gegeben werden, meine Ausrüstung am Standort unterzubringen?

Dass eine Stube grundsätzulich nicht kostenfrei ist, habe ich mal irgendwo aufgeschnappt, war wohl bummelig um die 125€? Diese würde ich auch bereitwillig monatlich bezahlen, WENN ich dennoch TG6 erhalten könnte...


Klar muss man dir die Möglichkeit geben, deine Ausrüstung zu verstauen.

die 125€ hast du vermutlich mit dem Zusammenhang der Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft aufgeschnappt.
Je nach Unterkunftstyp (Man wird dir vermutlich keine Stube mit eigener Nasszelle geben) und Belegung wirst du vermutlich deutlich unter der Hälfte der von dir erwähnten 125€ zahlen. Da kommt es auf die Unterkunftsart (Msch, Uffz, Fw-Stube oder Offz-Wohnung), die Belegung und ich meine die Größe der Stube.

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