Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Gültigkeit Einweisung in den Kraftraum Bundeswehr?

Begonnen von Anwaerter0815, 24. August 2024, 10:04:08

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Anwaerter0815

Guten Tag zusammen,

folgende Problematik: Einer Person wurde der Zugang zu einem Kraftraum der Bundeswehr an einem anderen Standort verwehrt, obwohl er über eine gültige Einweisung mit Karte als Nachweis verfügt. (Ausgestellt durch einen Sportübungsleiter Bw)
Auf der Karte steht auch drauf, dass er gemäß ZDV xxxx in den Kraftraum der Bundeswehr eingewiesen ist, und dies somit Gültigkeit für jeden Kraftraum der Bw hat.

Wir hatten die Diskussion vor 6 Jahren mal mit meinem alten Zugführer. Seines Zeichens OSF und auch Sportübungsleiter. Er meinte, dass die Einweisung allgemein ist und man somit jeden Fitnessraum in der Bundeswehr nutzen darf, es aber Kameraden gibt, die das scheinbar nicht wissen oder aus Grund des eigenen Egos immer Theater machen.

Es ist irgendwie jedesmal das gleiche und an gefühlt jeden Standort gibt es Theater, wenn man Standortfremd ist und man besteht auf eine neue Einweisung.

Ich selbst war 12 Jahre Soldat und bin jetzt in der zivilen Schiene der BW aktiv und wurde in Oberammergau von einem Sportübungsleiter eingewiesen. Ich möchte nur Sport mit Gewichten oder Kardio machen.

Es nervt langsam und meine Kartenanzahl ist mittlerweile wohl höher als die Anzahl der Kreditkarten von Bill Gates. (Ironie off)

Ich würde mich mal über Wasserfeste Aussagen dazu freuen!

Grüße und ein schönes Wochenende

xnos

Moin!

Die Sportanlagen sind soweit genormt. Ab 100 Bediensteten stehen Sportanlagen zur Verfügung. Je nach Belegungsstärke der Dienststelle stehen auch mehr Mittel bereit.

Grundsätzlich erfolgt die Einweisung in den Kraftraum entsprechend der Regelungen - d.h. die Einweisung erfolgt für alle Krafträume der Bundeswehr.

Allerdings haben manche Dienststellen z.B. die Sportschule der Bundeswehr weitere Trainingsgeräte/-anlagen, für die eine Einweisung bzw. eine (Fachsportleiter-)Lizenz notwendig ist.

Ferner kann es verschiedene Bestimmung zu den Räumen geben - wird zum Betreten des Raumes bspw. ein Schlüssel benötigt, der nur gegen eine Unterschrift ausgegeben wird, oder schließt das Zivilpersonal die Räumlichkeiten ab einer bestimmten Uhrzeit.

Am besten einfach mal nachfragen, wie es an dem Standort gehandhabt wird und darlegen, dass eine Einweisung bereits mehrfach erfolgt sei.

Angemon84

Ich habe den Einweisungs-/Belehrungsnachweis der Sportschule Bw, inkl. dem Vorschriftenvermerk zur Standortübergreifenden Gültigkeit, ebenfalls.
Da anscheinend die Vorschriftenlage einestandortübergreifende Gültigkeit unterstellt, und dies vor Ort teilweise nicht umgesetzt wird, hat der Betroffene ein Beschwer. Daher würde ich zu einer Beschwerde und einer Eingabe an den Wehrbeauftragten raten.
Das stellt zwar den Mangel nicht unmittelbar ab, jedoch ist mit einer zeitnahen Umsetzung gemäß Vorschriftenlage (hier unbedingt den Vermerk der Sportschule Bw erwähnen) zu rechnen.

HubschrauBär

Ich würde hier definitiv auch zum Beschwerdeweg raten.

Unter dem Strich ist das Thema in Deutschland aber auch furchtbar. Beinah schon peinlich.

In keinem Kaserne einer anderen Nation (und das waren einige in den letzten Jahren) gab es irgendein Problem mit dem Zugang.
Klar, werden woanders die Einrichtungen Nachts evtl auch abgeschlossen, aber selbst dann kann man einen Schlüssel empfangen.
Insgesamt habe ich mich aber "international" bisher beim Sport immer "willkommen" gefühlt.

Ist man aber in den eigenen Streitkräften in einer anderen Liegenschaft zu Gast kann es schwierig werden....Einweisung, "nur für Stammpersonal" ... Man möchte einfach nur k...

Übertriebenes Absicherungsdenken, Wichtigtuerei, Egoismus...

funker07

Würde einfach mal den Kasernenfeldwebel fragen, der kann ne verbindliche Aussage treffen.
Beim letzten (flüchtigen) Blick in die Regelung stand da nichts von besonderer standortbezogener Einweisung.
Die Krafträume sind ja, wie bereits angesprochen, genormt und sogar die Geräte kommen von einheitlichen Herstellern.

Ich hab vor >15 Jahren mal irgendwie ne Einweisung bekommen. Glaube, damals hieß es, die ist standortbezogen.
Dann irgendwann mal ne Karte gemäß ZDV xy (jetzt ja Regelung A-xyz).
Hat mich aber nie jemand nach gefragt.

Beschwerde wäre was für Soldaten. So wie ich es rauslese, ist Anwaerter0815 kein Soldat mehr.

wolverine

Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Pericranium

Also mein Kenntnisstand ist auch, dass die Einweisung in den Kraftraum auch allgemein gültig ist in der Bundeswehr.

Trennung:
Wer aber glaubt, dass die Geräte genormt sind und überall in jedem Kraftraum der Bundeswehr die gleichen stehen, der glaubt auch an den Weihnachtsmann  ;D
Ich habe schon Geräte erlebt, die gefühlt noch von meinem Opa benutzt wurden, aber auch topmoderne Geräte wie in den besten zivilen Studios.

dunstig

Diesen Kraftraum-Einweisungsquatsch mit an jedem Standort neu habe ich sowieso nie verstanden. Als jemand, der viele Lehrgänge besuchen durfte, war das jedes mal ein Graus. Nur damit man mir endlos lang erklärt, wie ich Geräte zu benutzen habe, die ich seit zig Jahren in allen möglichen Varianten nutze. Was da alleine für meine einzelne Person an Zeit und Papier drauf ging. Wenn ich das mal auf alle grob überschlagen hochrechne, wirds abstrus und zeigt schön im Kleinen, was auch im Großen an jeder Stelle hakt. Gerade wenn man auch zivil trainieren geht, kann man darüber eh nur den Kopf schütteln.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

MikeEchoGolf

Gelacht im negativen Sinne wird zivil, wie auch bei der Bw, wenn man als Neumitglied im Fitnessstudio/Kraftraum die übliche Einweisung durch eine Fachkraft nicht abwartet - im Falle eines Unfalls haftet der Betreiber dann nämlich nicht.

dunstig

Eine generelle Ersteinweisung halte ich ja auch nicht für verkehrt. Gerade für Leute mit keinerlei Vorerfahrung an den Geräten.

Aber auch hier könnte man es - wie man es bei jeder popeligen Lehrporbe auch machen muss - zielgruppenorientiert gestalten oder einfach mal ein bisschen auf die Eigenverantwortlichkeit setzen und die Leute wie Erwachsene behandeln und eine Einweisung nur anbieten, wenn der Einzelne Bedarf anmeldet.

Wieviele Lehrgänge ich besuchen musste, in denen die LT pauschal den Kraftraum nicht nutzen durften, bis sich nach 2-3 Wochen irgendwer mal erbarmt hat, uns eine Einweisung zu geben. Und dann natürlich das volle Programm inkl. Vorführen von jedem Einzelnen an jedem Gerät. Ähnlich bei Versetzungen und Kommandierungen, weil der Standort ja so speziell sei und standortfremdes Personal deswegen erst eine Einweisung braucht.

Zitat von: dunstig am 26. August 2024, 09:50:46
Nur damit man mir endlos lang erklärt, wie ich Geräte zu benutzen habe, die ich seit zig Jahren in allen möglichen Varianten nutze.
Wie viel Zeit da sinnlos vergeudet wurde.

Aber gut, das driftet langsam ab.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

MikeEchoGolf

Zitatdie Leute wie Erwachsene behandeln und eine Einweisung nur anbieten, wenn der Einzelne Bedarf anmeldet.

Das ist kein Bw Soldaten-Problem, sondern ein rechtliches - hier geht es nämlich um mögliche Schadensersatzansprüche, welche im schlimmsten Fall ein ganzes Leben andauern können.




dunstig

Bestreite ich auch nicht. Trotzdem wird hier mMn wieder über das Ziel hinausgeschossen und übereifrig reguliert/untersagt bzw. dann von einzelnen Standorten immer noch einer drauf gesetzt.
Was der TE schreibt kann ich auch nur bestätigen:
Zitat von: Anwaerter0815 am 24. August 2024, 10:04:08
Es ist irgendwie jedesmal das gleiche und an gefühlt jeden Standort gibt es Theater, wenn man Standortfremd ist und man besteht auf eine neue Einweisung.

Es nervt langsam und meine Kartenanzahl ist mittlerweile wohl höher als die Anzahl der Kreditkarten von Bill Gates. (Ironie off)
Sehe aber dennoch nicht, warum man deswegen das ganze nicht bedarfsorientiert anbieten können solle, sondern an nahezu jedem Standort erneut die "Standortfremd = Noch nie eingewiesen"-Karte spielen muss.

An meinem letzten Standort ging es dann komischerweise auch. Da hatten wir viel ungewöhnliches Equipment für unsere Piloten. Entsprechender Aushang dabei, dass falls man damit trainieren möchte und das Gerät nicht kennt, bei XYZ um eine kurze Einweisung bitten solle. Warum nicht überall so? Bisschen mehr Eigenverantwortung zugestehen statt dieses pauschal für alle erstmal untersagen. Zivil ist es auch nichts anderes, wenn ich bei Elements in einer anderen Stadt trainiere. Ich checke mich ein und wenn etwas anders als in meinem Heimat-Studio ist, frage ich eben nach. Da käme niemand auf die Idee, mir den Zugang zu verwehren, bis ich nochmal eine Einweisung in jedes Einzelne Gerät gemacht habe.

An anderen Standorten wurde wegen solchen Dingen generell untersagt, den Kraftraum zu nutzen, bis man eine Einweisung in den (natürlich) gesamten Kraftraum erhalten hat. Inkl. Vormachen an allen Geräten usw. Bei Lehrgängen gerne erst nach 2-3 Wochen und dann natürlich mit dem gesamten Hörsaal.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Pericranium

Man könnte auch einfach sagen, wer sich beim Training verletzt, hat Pech gehabt und es gibt keine Schadensersatzansprüche.

Die uTV wird ja trotzdem weiter gewährt, egal ob ich mich im Kraftraum verletze oder weil ich beim z. B. Fußball umgeknickt bin.

LwPersFw

#13
In der Vorgängerversion der A2-224/0-0-1 "Körperliche Leistungsfähigkeit"...

A1-224/0-1 "Sport und Körperliche Leistungsfähigkeit" ...

gab es die Anlage 6.9 "Nutzungsordnung Fitnessraum Bundeswehr (Muster)"

... zur Nutzung in allen Liegenschaften ...

"407. Für FitR Bw ist eine Nutzungsordnung zu erstellen und vor Ort auszuhängen. Als Anhalt ist
das Muster gemäß Anlage 6.9 zu nutzen und auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten anzupassen."



Darin steht:

"Nutzerkarte FitR Bw:

- Eingewiesene Soldatinnen bzw. Soldaten mit gültiger Nutzerkarte sind grundsätzlich berechtigt, in allen FitR der Bw zu trainieren und bedürfen keiner weiteren Einweisung 120.

120 Dies gilt für alle FitR, die mit den Geräten des RAS 0825, 0826, 0827 oder 0828 ausgestattet sind.
     Darin nicht enthaltene Geräte sind von der generellen Einweisung und Nutzungsberechtigung ausgenommen."




"Im Rahmen des sonstigen freiwilligen Sports bzw. Militärischen Fitnesstrainings (A1-224/0-1, Nr. 323) ist nach
entsprechender Einweisung und Mitführung der ,,Nutzerkarte FitR Bw" folgender Personenkreis nutzungsberechtigt:

- Soldatinnen und Soldaten,
- zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bw, sofern der FitR nicht durch die Truppe ausgelastet ist,
- Angehörige fremder SK, sofern sie in derselben Liegenschaft untergebracht sind,
- ehemalige Soldatinnen und Soldaten sowie Familienangehörige der Soldatinnen und Soldaten und Beschäftigte der Bw können bestehende Einrichtungen bei freier Kapazität mit nutzen."

[/i]





aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau