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30ct pro km mit eigenem PKW ab 25kg Gepäck?

Begonnen von Resi5, 26. August 2024, 11:14:51

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Resi5

Hallo,
die folgende Frage konnte nicht abschließend beantwortet werden: Bekommt man bei Dienstreise mit eigenem PKW (Anreise zu Übung als Reservist) mit über 25kg Gepäck 20ct oder 30ct pro km?

Das Merkblatt, das zusammen mit dem Heranziehungsbescheid kommt, sagt 20ct, max. 150€.

Das Reisemanagement der Bw sagt, Abrechnung nach BRKG und BRKGVwV. Das BRKG (§5 Abs. 2) sagt 30ct (große Wegstreckenentschädigung) gibt es erst mit "erheblichem dienstlichen Interesse". Zu erheblichem dienstliche Interesse zählt lauf BRKGVwV 5.2.2 unter anderem ab 25kg Gepäck (ohne privates Gepäck). Zusammen mit der Aufforderung im Heranziehungsbescheid, sämtliche dienstlich gelieferte Ausrüstung mitzubringen, die allein schon ca. 50kg wiegt, sollte das "erhebliche dienstliche Interesse" doch gegeben sein?

Gibt es anderweitige Regelungen für die Bw, durch die von BRKG+BRKGVwV abgewichen werden kann?

Jocko

Für die Dienstantrittsreise gibt es 20ct/ gefahrenem Km. Für Heimfahrtswochenenden werden die potentiell anfallenden ÖPNV Reisekosten als Referenz erstattet. Man kann sich bei Fragen auch immer an den zuständigen Refü wenden.

Bumblebee

Das erhebliche Interesse und damit die Große WE muss vor Antritt der Dienstreise genehmigt werden. Falls du mit STIEWI arbeitest am besten den Kostenbaustein schon bei der Reisebeantragung anlegen.

F_K

Anmerkung:

Dienstantrittsreisen bei Res werden nicht beantragt - grosse Entschädigung gibt es dort nicht.
(Bei Fahrt mit dem PKW spielt das Gewicht eh nicht so die Rolle)

FoxtrotUniform

Persönliches (nicht privates) Gepäck wird bei der maßgeblichen Grenze von 25kg ausgeschlossen für die Heranziehung der Feststellung eines erheblichen dienstlichen Interesses.

Das ist der hier relevante Unterschied. Es sind die 0,20 Euro abzugelten.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

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