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USG / Reserveübung / Hohes Bruttogehalt

Begonnen von GerMat, 24. August 2024, 10:42:03

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F_K

Anmerkung:

In der zivilen Wirtschaft werden (Jahres-) Gehälter meistens Brutto angegeben - bisher hat die BW Netto (Monats-) Angaben verlangt - je nach Anzahl der Gehälter (oft mehr als 14) und anderen Randbedingungen konnte man unter der BW Grenze liegen und trotzdem knapp über 100 k Euro verdienen.

dunstig

Wobei in besagter Anlage explizit auch auf das Jahresgehalt abgezielt wird.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

tdn

Zitat von: PzPiKp360 am 27. August 2024, 18:52:07
Das Merkblatt bekommst Du auf Anfrage von Deinem S1.

Gemacht. Zusätzlich die Info das im Moment wohl eher genauer drauf geschaut wird.

Zur Lösung könnte dann jedem RDL, der "zuviel" verdient, für die Dauer der RDL der Charakter eines Brigadegenerals verliehen werden, dort gibt es ja keine Einkommensgrenzen.

doc.

Zitat von: dunstig am 28. August 2024, 13:26:55
Dann hat sich das Thema für mich eh erledigt,

Naja, relevant wird das ja erst ab 28 Tage/a und es ist eine Prüfung - mit der entsprechenden Argumentation seitens des heranziehenden TrT sollte es doch darstellbar sein, wenn es für die Bw einen signifikanten Wert hat.

Und jemand der in diesen Gehaltskategorien mehr als 4 Wochen im Jahr von seinem Job fehlen kann, wo gibt's das denn? Klar, der schwäbische Dr.-Ing. arbeitet das nachts nach, aber sonst?  ;)

F_K

Weitere Anmerkung:

Tarifgehalt auch in NW für Ing. ist schon auskömmlich - Anlage habe ich nicht gelesen und Monatsnetto angegeben - gab keine Probleme, auch über 4 Wochen nicht.

.. und in einer gut organisierten Firma sollte ein Sachbearbeiter mal fehlen können (gibt ja auch Elternzeit, Sabbatical, whatever).

dunstig

Zitat von: doc. am 28. August 2024, 14:25:14
Und jemand der in diesen Gehaltskategorien mehr als 4 Wochen im Jahr von seinem Job fehlen kann, wo gibt's das denn? Klar, der schwäbische Dr.-Ing. arbeitet das nachts nach, aber sonst?  ;)
Naja selbst als Ingenieur, der nicht außertariflich unterwegs ist, kommt man irgendwann recht schnell an diese Grenze ran. Mit Steuerklasse 3 brauchst da nicht mal ne besondere Betriebszugehörigkeit oder irgendwas. Alleine bei uns im Unternehmen grob geschätzt eine hohe dreistellige Zahl an Ingenieuren/IT-lern. In der Region hier ist man wohl schnell bei zehntausenden. Und bei den großen Arbeitgebern hier im süddeutschen Raum geht solch ein Fehlen im Rauschen unter.

Aber ja, betroffener Personenkreis dürfte auch schon in der Vergangenheit nicht wirklich einen relevanten Anteil an RDL >28 Tagen gestellt haben.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

PzPiKp360

Diese neuen Grenzen wird fast jeder Res, der zivil mit IT, Industrie etc. zu tun hat, reißen. Ansonsten wäre Jobwechsel etc. dringend angezeigt. Hat BAPers ausreichend Kapazität für die Wirtschaftlichkeitsprüfungen? Interessant ist dieser Passus im Merkblatt:

ZitatDie Bewertung der dienstlichen Notwendigkeit einer Heranziehung erfolgt in der Regel auf Grundlage der bewilligten Leistungen gem. § 6, § 7, bzw. § 8 USG und der seitens Unterhaltssicherung beim BAPersBw (Abteilung PA) erhobenen Daten aus der vorherigen Dienstleistung.

Soll das bedeuten, für die nächste RDL nur Mindestleistung beantragen - auch, weil man sich das "leisten kann" - und damit in Zukunft keine Umstände zu haben, wenn man freiwillig auf diesem USG-Niveau weiter segelt?

doc.

Zitat von: PzPiKp360 am 28. August 2024, 15:56:16
Soll das bedeuten, für die nächste RDL nur Mindestleistung beantragen - auch, weil man sich das "leisten kann" - und damit in Zukunft keine Umstände zu haben, wenn man freiwillig auf diesem USG-Niveau weiter segelt?

Nochmal...28 Tage+...und meine Frau würde mich mit einer gewissen Berechtigung in die geschlossene einweisen lassen, wenn ich freiwillig auf einen signifikanten Teil des Familieneinkommens verzichten würde, "nur" um eine RDL ableisten zu "dürfen".

Und ich würde dann doch davon ausgehen, dass es schon Spielraum gibt, z.B. wenn diese Tagesanzahl ausnahmsweise z.B. wegen Laufbahnlehrgängen überschritten wird o.ä. Ansonsten wäre es ja eine feste Obergrenze.

F_K

@ Doc:

Geschlossene = Krank, also nach 6 Wochen AUCH weniger Geld ...

(Ja, offtopic, ein Witz ...)

InstUffzSEAKlima

Zitat von: dunstig am 28. August 2024, 14:39:35Naja selbst als Ingenieur, der nicht außertariflich unterwegs ist, kommt man irgendwann recht schnell an diese Grenze ran. Mit Steuerklasse 3 brauchst da nicht mal ne besondere Betriebszugehörigkeit oder irgendwas.

Steuerklasse ist bei der Betrachtung vom Bruttogehalt nicht relevant.

Die auf dem Merkblatt tabellierten Grenzen:


  • In der Laufbahngruppe der Mannschaften 3.300 € beziehungsweise 39.600 €;
  • in der Laufbahngruppe der Unteroffiziere 4.350 € beziehungsweise 52.200 €;
  • in der Laufbahngruppe der Offiziere 5.400 € beziehungsweise 64.800;
  • in der Laufbahngruppe der Stabsoffiziere voraussichtlich 7.050 € beziehungsweise 84.600 €

überschreitet ein "normaler" Ingenieur (z.B. als Entwickler in einem größeren Unternehmen in Süddeutschland), auch ohne das er Führungsaufgaben/Personalverantwortung hat, selbst für den Bereich der Stabsoffiziere.

doc.

Zitat von: F_K am 28. August 2024, 17:27:33
(Ja, offtopic, ein Witz ...)

Muß auch mal sein ;D

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 29. August 2024, 06:20:09
Steuerklasse ist bei der Betrachtung vom Bruttogehalt nicht relevant.

Bei abhängig beschäftigten sind das *weiterhin* Nettozahlen...also ist die Steuerklasse schon relevant. Deswegen könnte ja tatsächlich eine sinnvolle Strategie sein, wenn ein Partner vorhanden ist, ggfs. eine Kombi 5/3 zu erwägen, über die Einkommensteuererklärung nivelliert sich das ja eh wieder. Damit könnte man sein Netto senken und frohen Mutes und unbehelligt seine Langzeit-RDL antreten.

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