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Zuziehung übersehen?

Begonnen von Unproomn, 09. September 2024, 05:33:43

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Unproomn

Hallo zusammen,


ist es möglich, dass man eine Zuziehung inkl. der ganzen üblichen Dokumente für AG etc. übersehen hat? Meiner Erinnerung nach kommt sowas ja per Einschreiben und muss gegengezeichnet werden.

Kommt es denn bei unserer Bürokratie auch vor, dass Zuziehungen erst wenige Tage vor dem RDL-Beginn eintreffen, selbst wenn die Anmeldung schon vor meheren Monaten gewesen ist, es sich also nicht um irgendeine kurzfristige Sache handelt?


VG,
U.

xnos

Moin!

Eine Heranziehung kommt nicht per Einschreiben - die liegt eines Tages einfach im Briefkasten. Es heißt allerdings, dass nach der Bekanntgabe ein Widerspruch eingerecht werden könne.
Auf der Einverständniserklärung kann das Kreuz gesetzt werden bei ,,Ich verzichte ferner auf mein Recht gegen den Heranziehungsbescheid Widerspruch zu erheben." Dann könnte dein AG dennoch nach dem Bekanntwerden dagegen vorgehen.

Zu deiner zweiten Frage: Es kann ebenfalls angegeben werden, dass man auf eine kurzfristige Heranziehung verzichte - folglich auch auf die gesetzliche Zustellfrist von vier Wochen. Eine Heranziehung kann damit auch wenige Tage vor Beginn der Übung im Briefkasten liegen.

xnos

Ich meine natürlich, dass man mit einer kurzfristigen Heranziehung einverstanden sei!  ;)

seltsam_

Zitat von: Unproomn am 09. September 2024, 05:33:43
Hallo zusammen,


ist es möglich, dass man eine Zuziehung inkl. der ganzen üblichen Dokumente für AG etc. übersehen hat? Meiner Erinnerung nach kommt sowas ja per Einschreiben und muss gegengezeichnet werden.

Kommt es denn bei unserer Bürokratie auch vor, dass Zuziehungen erst wenige Tage vor dem RDL-Beginn eintreffen, selbst wenn die Anmeldung schon vor meheren Monaten gewesen ist, es sich also nicht um irgendeine kurzfristige Sache handelt?

Einschreiben ist schon lange Geschichte.

Zuziehung ist der Terminus für die DVag, Heranziehung der für eine RDL.

Wenns da zeitlich knapp wird, einfach beim zuständigen Sachbearbeiter beim KarrC anrufen. Ist nicht das erste Mal, dass da was liegengeblieben ist. Dann gibts die Heranziehung auch schon mal per E-Mail vorab.

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