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Dienstposten-Aufgabe und Ausbildung

Begonnen von Hubertus.Dampf, 30. Oktober 2024, 10:11:36

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Schlauberger

Zitat von: Hubertus.Dampf am 01. November 2024, 11:10:45

Da ich als Landesbeamter während der Übungen keine zusätzlichen Bezüge erhalte und meine zivilen Bezüge weiterlaufen, ist das für mich unproblematisch.

Interessant. Ohne jetzt zu viel preisgeben zu müssen: in welcher Behörde arbeitest Du? (--> gerne auch als PN)
Ich stehe ggf. bald vor ähnlicher Situation und würde gerne wissen, wie ein Dienstherr (bei mir sogar die BW) gegenüber RDL während der Dienstzeit (also nicht im Rahmen von Urlaub) eingestellt ist. Gibt es da mittlerweile sogar sowas wie ein "Anrecht" oder ein "Gesetzt"?

F_K

@ Schlauberger:

Rechne NICHT damit, bei der BW als BW (Zivil) Angestellter / Beamter viel üben zu können - im Fall der Fälle hast Du ja schon eine Aufgabe - inzwischen (Zeitenwende) wird dies ernst genommen.

Hubertus.Dampf

Ich bin im Schuldienst tätig, uns bis jetzt wurde ich immer für 4 Wochen problemlos freigestellt.

Mein Schulleiter hatte damals mal in den Gesetzestexten nach geschaut und den
§ 9 - Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) zitiert, wo nach Beamte mit Bezügen für Wehrübungen frei zustellen sind. Er hatte das so verstanden das er mich frei stellen muss. Ob dies wirklich stimmt kann ich nicht beurteilen, aber da er zu meinen Gunsten entscheidet lass ich es so stehen.  ;D


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