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Dienstunfall Bundeswehr, habe ich Ansprüche?

Begonnen von Jacop, 07. Dezember 2024, 14:03:13

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Jacop

Hallo, ich habe mal eine Frage zum Thema Dienstunfall bei der Bundeswehr.
Privat habe ich mir die Achillessehne komplett gerissen, nach der OP an einem Dienstag musste ich mich am Mittwoch beim zuständigen SAN vorstellen.
Nach Begutachtung ist alles super verlaufen und es musste nur ein kleiner Eingriff gemacht werden und der Positiven Heilung Stande nichts im Wege.
Ich wurde dann erstmal für 1 Monat KZH geschrieben, darauf hin musste ich in die Einheit fahren und die Unterschriften für die KZH Belehrung sammeln.
Ich rief in der Einheit an und fragte , ob man dies so regeln könnte , da ich aufgrund der Krücken und der Schmerzen nicht gut laufen konnte.
Dies wurde verneint und mir wurde befohlen in die Einheit zu kommen.
In der Einheit angekommen , wollte ich die Treppe hoch um ins Geschäftszimmer zu gehen , damit ich die Belehrung für Die Unterschriften abholen konnte.
Leider wurde die Treppe 2min vorher von 2 Soldaten nass gewischt , es stand kein Schild und es war leider auch nicht ersichtlich, das die Treppe Nass / Feucht war.
Auf der Treppe sind mir dann die Krücken weggerutscht und ich bin dann die Treppe runtergefallen und auf das frisch operierte Bein gefallen.
Leider musste ich direkt wieder ins Krankenhaus, da alles wieder gerissen war, ich musste neu Operiert werden und diesmal war es leider auch ein größerer Eingriff mit größeren Narben usw..
Gibt es jetzt gegenüber der Bundeswehr irgendwelche Ansprüche die ich geltend machen kann? Zählt es jetzt als Dienstunfall oder weiterhin als Privat?
Danke schonmal für die Antworteten.

LwPersFw

#1
1.
Bestehen Sie darauf das eine Unfallmeldung erstellt wird und das Ihnen auch eine Ausfertigung ausgehändigt wird.
Schildern Sie darin unbedingt auch die Vorgeschichte, dass Ihnen, trotz dem Hinweis das Sie auf Grund der Empfehlung des TrArzt im KzH sind, die Anreise zur Einheit befohlen wurde.

Warum ist dies in diesem Zusammenhang wichtig:
Ein Soldat darf nur aus dem KzH zurückbefohlen werden, wenn der TrArzt vorher kontaktiert wurde und seine Zustimmung erteilt hat ! Also seine Empfehlung "KzH" abändert.
Ändert der Truppenarzt seine Empfehlung nicht, muss die Erledigung der Angelegenheit bis zur Rückkehr des Soldaten zum Dienstort zurückgestellt werden.

Diese Unfallmeldung ist allerspätestens innerhalb von drei Tagen nach dem Ereignis zu erstellen !

Ist dies bisher nicht erfolgt, muss es umgehend nachgeholt werden!


2.
Stellen Sie bei Ihrem TrArzt den Antrag auf das Anlegen eines WDB-Blatt.
Auch hier: Aufnahme der Vorgeschichte aus 1.
Lassen Sie sich ebenfalls eine Kopie aushändigen.
Geben Sie dem TrArzt eine Kopie der Unfallmeldung, mit der Bitte diese der Ausfertigung des WDB-Blatt beizufügen, die zum BAPersBw VII 2.2 geht.


Erläuterungen siehe auch hier:

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,74553.msg749859.html#msg749859


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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