Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Trageerlaubnis zentral gespeichert?

Begonnen von schlammtreiber, 10. März 2025, 11:28:28

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

schlammtreiber

Hi Leute, ein Luxusproblem:

Ich habe Anno 1998 mal den Berner Marsch erfolgreich absolviert. Dafür gab es eine Urkunde, eine Medaille und wir (die Marsch-Mannschaft) erhielten damals auch eine Trageerlaubnis für die entsprechende Bandschnalle. Problem bei mir, das ist alles verlorengegangen (Wasserschaden im Keller vor einigen Jahren). Ich habe also weder die Bw-Trageerlaubnis, noch die Originalurkunde aus Bern. Und verschärfend kommt hinzu: der Verband, der seinerzeit die Trageerlaubnis gegeben hat, ist seit über 20 Jahren aufgelöst.

Ist diese Trageerlaubnis irgendwo "zentral" gespeichert, also quasi "in meinen Akten"? Macht es Sinn, meinen aktuellen S1Mob danach zu fragen? Oder habe ich Pech gehabt? Im letzteren Fall müsste ich die Bandschnalle vom Dienstabzug nehmen, kann ich ja nicht einfach so tragen ohne Nachweis.
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

BulleMölders

Meines Wissens nach wurden die Trageerlaubnisse in der Personalakte mit abgelegt. Ob Haupt- oder Nebenakte kann ich nicht mehr genau sagen. Ich würde auf jeden Fall beim S1Mob mal nachfragen.
Test

F_K

Anmerkung:

Ja, Trageerlaubnisse, erteilt von BAPersBw werden zentral auch zur P Akte genommen.

ABER -
Die Schweiz hat (Geschichte und so) keine Orden oder Ehrenzeichen - also kann dort keine Trageerlaubnis (von der zuständigen Stelle) erteilt worden sein.

Der Verantwortliche im Verband hat also mit Sicherheit eine Dienstpflichtverletzung begangen, genau wie Jeder (Soldat), der so etwas an der Bandschnalle trägt.

schlammtreiber

Danke für die Antworten! Allerdings schließe ich jetzt aus dem unteren Teil:

Zitat von: F_K am 10. März 2025, 17:34:28Der Verantwortliche im Verband hat also mit Sicherheit eine Dienstpflichtverletzung begangen, genau wie Jeder (Soldat), der so etwas an der Bandschnalle trägt.

Also darf ich die auf gar keinen Fall tragen, denn selbst wenn sich die Trageerlaubnis wiederfindet wäre sie ja rechtswidrig...
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

F_K

@ Schlammtreiber:

Ja, so sehe ich das auch.

Wenn eine solche Trageerlaubnis tatsächlich von einem "Verband" ausgestellt worden wäre, so wäre es die FALSCHE Stelle (ein Verband ist dazu NICHT befugt) und die Erlaubnis darf ja auch von der zuständigen Stelle mangels Ehrenzeicheneigenschaft NICHT ausgestellt werden - so dass ich sogar von einer NICHTIGEN Trageerlaubnis ausgehe.

Ich gehe eben davon aus, dass ein "normaler" Soldat sein Fehlverhalten hier einfach erkennen kann, Vorschrift und kurze Internetrecherche liefern ja eindeutige Ergebnisse.
(Aber solche juristischen Spitzfindigkeiten sind in der Praxis nicht notwendig, der DV wird schon entscheiden, welche Disziplinarmaßnahme notwendig ist, oder ob er es bei einer EM belässt.)

Ein Befehl, eine solche "Bandschnalle" abzunehmen ist jedenfalls immer rechtmäßig und verbindlich - und bei Weigerung hat man halt nach Wiederholung ggf. einen Ungehorsam - und ab da sind wir dann im Wehrstrafrecht und nicht mehr im OWiG.

schlammtreiber

Zitat von: F_K am 11. März 2025, 10:45:49Wenn eine solche Trageerlaubnis tatsächlich von einem "Verband" ausgestellt worden wäre, so wäre es die FALSCHE Stelle (ein Verband ist dazu NICHT befugt)

Vielleicht Ungenauigkeit von meiner Seite. Ob der Verband die ausgestellt hat weiß ich nicht, wir hatten in der Sache aber eben nur mit dem S1 unseres Verbandes Kontakt.
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

F_K

Nunja, die Kameraden bei BMVg Protokoll haben die Trageerlaubnis sicher NICHT ausgestellt, die kenne ich, ebenso wie deren Vorschriften und Arbeitsweise ...

F_K

Als Ergänzung und Motivation, Sport zu machen;
Folgende Ehrenzeichen dürfen getragen werden:

- Deutsches Sportabzeichen mit Zahl (ab 5)
- Deutsches Sportabzeichen Bronze, Silber oder Gold (höchstes)
- Ein Rettungsschwimmabzeichen (ab Silber)
- Nijmegen Marsch (als EINZIGES Marschabzeichen)
- TMPT (Anmeldung ab 15. 3. für dieses Jahr)

Schnellantwort

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau