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Fristlose Entlassung Einmalzahlung

Begonnen von wehr1895, 16. Mai 2025, 19:53:39

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wehr1895

Hallo zusammen.
Wenn man Fristlos Entlassen wird wegen Straftaten oder Dienstvergehen, habe ich gelesen, das man weder BFD noch Übergangsgebührnisse erhält. Aber wie ist das mit der Einmalzahlung erhält man diese trotzdem?
Haben hier gerade eine riesen Diskussion in der Gruppe. Und nun möchten wir Klarheit
Gruß

KlausP

§56(3) Soldatengesetz besagt:

Zitat... 3) Nach dem Verlust seiner Rechtsstellung als Soldat auf Zeit und, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nach der Entlassung hat der frühere Soldat auf Zeit keinen Anspruch auf Dienstbezüge und Versorgung mit Ausnahme der Beschädigtenversorgung. ...

Und diese Einmalzahlung ist Bestandteil der Versorgung gemäß Soldatenversorgungsgesetz (SVG).
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Burgwächter

Zitat von: wehr1895 am 16. Mai 2025, 19:53:39Hallo zusammen.
Wenn man Fristlos Entlassen wird wegen Straftaten oder Dienstvergehen, habe ich gelesen, das man weder BFD noch Übergangsgebührnisse erhält. Aber wie ist das mit der Einmalzahlung erhält man diese trotzdem?
Haben hier gerade eine riesen Diskussion in der Gruppe. Und nun möchten wir Klarheit
Gruß

Blöde Frage..Das ist Thema in eurer Gruppe gerade?
Habt ihr Freitag Nacht nichts besseres zu tun? Geht raus und schnabelt euch richtig die Tassen voll bis Blackout.
Wenn ich kein Dienst hätte wäre ich schon seit 5 Stunden strahledicht da würde ich keine drei Buchstaben mehr tippen können bis Montag morgen. Man man man

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