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Geldfrage..

Begonnen von fragegeist, 27. September 2006, 13:23:25

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fragegeist

hi, ich lese viel über die besoldung und auch unter bundeswehr-karriere.de sind ja beispielsrechnungen vorhanden, aber nicht näher erleutert meine frage ein soldat (saz) der zum wohnen in der gemeinschaftsunterkunft verpflichtet ist was bekommt er netto raus wenn er keine sonderzulagen (für seinen speziellen dienstposten) bekommt
was bekommt ein uffz, ein stuffz, ein fw.. ca netto?

eine beispielsrechnung ( weiß aber eben nicht ob das richtig ist)
stuffz laut besoldungstabelle 1621,17€ + allg. stellenzulage 16,38€= 1637,55€
-6,67€*20 = 133,4€ (verpflegung) - 93,18€ (unterkunft) sprich 226,58€ (abzüge vom brutto gesammt) macht ein brutto von 1410,97€

eingegeben in brutto netto rechner (ohne kirchensteuer, steuerklasse 1)
macht 1212,75€ NETTO....


frage: ist diese rechnung richtig?^^


nächste frage: unter der besoldungstabelle steht folgender satz: Bei ledigen beamten und soldaten die aufgrund dienstlicher verpflichtungen in einer gemeinschaftsunterkunft wohnen, werden:
in den besoldungsgruppen A1-A8 93,18€
in den besoldungsgruppen A9-A12 98,92€ auf das grundgehalt angerechnet.

heißt das nicht soviel das man dann den betrag x (stuffz 93,18€) aufs brutto drauf bekommt denn man ist ja bis ( ich glaube 25) verpflichtet in der gemeinschaftsunterkunft zu schlafen..

über antworten ggf. verbesserungsr5echnungen oda rechnungen für andere dienstgrade würde ich mich freuen...

HelpMe

#1
Hallo

Zieh Dir mal dieses pdf rein, da findest Du eigentlich alle Antworten auf Deine eventuellen Fragen zum "Geld".

http://www.bundeswehr.de/portal/PA_1_0_LT/PortalFiles/C1256EF40036B05B/W2664KJ8426INFODE/besoldungstabellen_august_2004.pdf?yw_repository=youatweb


mfg

BulleMölders



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