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Re: Nachmusterung

Begonnen von Mirage, 08. Oktober 2006, 17:05:24

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Mirage

Hat nicht noch jemand von Euch hierzu Ahnung, der vllt. im SanZ arbeitet etc.? Danke!

Dennis812

#1
Wenn ein DU (=Dienstunfähigkeit)-verfahren eingeleitet oder gar abgeschlossen ist, bist du zu behandeln, wie jmd. der ausgemustert wurde. Demnach ist für gewöhnlich deine G-Akte mit dem Stempel "abgeschlossen" o.ä. versehen, und was das heißt ergibt sich aus dem Wortsinn.

Ich denke,dass es wenn überhaupt (sehe so gut wie keine Chance) eine Möglichkeit gibt, dann nur als SaZ.
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

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