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Familienversicherung

Begonnen von Gast1234, 24. September 2007, 19:41:39

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Gast1234

Nabend Leute

ich hätte da mal ne Frage. Hat zwar direkt nichts mit der Bundeswehr zu tun aber egal.

Zu meiner Person: Bin 23...(ausbildungssuchend)...wohne noch zu Hause...bekomme vom Arbeitsamt oder so kein Geld...bin jetzt aus der Familienversicherung rausgeflogen (weil ich älter als 23 bin)

Nun meine Frage: Hab schon öfters im Internet gelesen, dass die Wehrdienstzeit angerechnet wird (also das man dann noch weitere 9 Monate familienversichert sein kann). Stimmt das?

gruß Gast

peppie

Ja, das stimmt. Allerdings muss der Wehrdienst schon abgeleistet sein.
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

Gast1234

ja hab den ja uch schon abgeleistet...

...bist du dir da ganz sicher, dass er angerechnet wird?

...denn die krankenkasse weiß ja bescheid, dass ich beim bund war...haben mich aber trotzdem "rausgeschmissen" und wollen, dass ich jetzt selber zahle...sowas regt mich auf....

Timid

Die Auskunft meiner Krankenkasse war auf jeden Fall, dass sich die Zeit, die man über die Familienversicherung mitversichert werden kann, um die Dauer des Wehrdienstes (wobei nach der Rechnung, die ich am Telefon miterleben durfte, auch FWDL-Zeit voll gilt) verlängert wird. Dementsprechend würde ich einfach mal bei der Krankenkasse des Vertrauens nachfragen, ob die sich sicher sind mit dieser Änderung ...
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peppie

Ja, die FWDL Zeit ist auch voll anrechnungsfähig! (Aussage meiner Krankenkasse vor dem Wehrdienst)
Zitat
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Timid

Halt, stop, Kommando zurück! http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html - Abschnitt 2.

Dort kann man nachlesen, dass man nur dann über das 23. Lebensjahr hinaus familienversichert werden kann, wenn man sich in einer entsprechenden Ausbildung befindet - der Wehrdienst (oder vergleichbares) wird nur in diesem Fall angerechnet!
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Gast 1234

hmm...ja das gesetz habe ich auch gelesen...aber vielleicht steht es dort nicht dabei

was sagst du dazu peppieno?

Timid

Dort steht eigentlich, an der genannten Textstelle, ganz eindeutig, dass du nicht mehr über die Familienversicherung versichert werden kannst ...
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peppie

Nach durchlesen des Paragraphen muss ich Timid voll zustimmen. No Way!

ABER: Ich würde mich mal mit der Krankenversicherung deines Vertrauens unterhalten, wie es nun weiter geht.. Meines Wissens nach zahlt das ehem. Arbeitsamt deine Beiträge, wenn du dich arbeitslos meldest.
Zitat
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