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Freundin Schwanger, aber nun Wehrdienst??

Begonnen von Nonamegermany, 23. Januar 2007, 21:19:46

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Nonamegermany

Hallo,

ich habe folgendes Problem, meine Freundin ist im 7. Monat Schwanger und ist 18 Jahre alt.
Ich habe nun einen Termin zur Musterung bekommen und habe Angst das ich eingezogen werden...
Ich möchte meine Freudin unterstützen wenn das Kind auf die Welt gekommen ist da sie erst 18 Jahre alt ist und mit dem Kind auf jedenfall alleine überfordert ist.
Dazu kommt noch das ich einen Kredit abzahlen muss und eine Feste Arbeitsstelle habe.
Mit dem Geld was ich beim Wehrdienst bekomme kann ich doch nicht meine Familie ernähren, wohnung zahlen, Kindersachen (Pampers) usw. Leisten und dazu noch meinen Kredit abzahlen...

Bin nun total fertig mit den Nerven, kann unmöglich zum Bund...

Was kann ich tun?? BItte Helft mir....


Mfg Timo

Timid

Am besten erstmal die Musterung abwarten, ob du überhaupt tauglich bist ... Wenn nicht, bereitest du dir eigentlich nur unnötiges Kopfzerbrechen.

Darüber hinaus ist es nicht so, dass die Bundeswehr/die Bundesrepublik Deutschland möchte, dass ihre wehrdienstleistenden Soldaten durch den Wehrdienst in den finanziellen Ruin gestürzt werden. Dementsprechend haben wehrdienstleistende Soldaten und deren Angehörige (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder) Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz - etwa Unterhalt von bis zu 60% des letzten Nettoeinkommens für den Ehe-/Lebenspartner und 12% für Kinder. Auch Kreditkosten können, wie auch die Miete, für diesen Zeitraum anteilig oder ganz übernommen werden.
Für alle diese Leistungen solltest du aber, wenn es soweit sein sollte, rechtzeitig mit den zuständigen Stellen (z.B. Unterhaltssicherungsbehörde, normalerweise zu finden in der Stadt-/Kreisverwaltung oder entsprechendem) Kontakt aufnehmen, damit alles zeitnah in die Wege geleitet werden kann. Und bei der Musterung würde ich das Thema auch einfach mal ansprechen.

Als Überblick über die möglichen Leistungen gibt es den Leistungskatalog für Wehrpflichtige und Reservisten. Der Abschnitt 15 befasst sich mit Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz.


Und schlussendlich kommt auch hier wieder der allseits beliebte §11 des Wehrpflichtgesetzes zum Zuge - schau dir da einfach mal den Abschnitt 2, Unterpunkt 3 an. Vielleicht trifft ja der eine oder andere Ausnahmegrund auf dich (nach der Geburt) zu ;)  Dann einfach nach der Geburt einen entsprechenden Antrag an das Kreiswehrersatzamt schreiben, und schon solltest du keine Sorgen mit dem Wehrdienst mehr haben.


Ansonsten jedenfalls dir und deiner kleinen Familie alles Gute für die Zukunft!
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