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Bearbeitungszeiten

Begonnen von OG, 06. September 2006, 17:40:39

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OG

Hallo

ich habe vor 5 Wochen eine Bewerbung für die Unteroffizierslaufbahn abgegeben. Mein Spieß schickte nocham selben Tag die Bewebersofortmeldung ab. Jetzt frage ich mich allerdings warum das solange dauert. Ein Kamerad hat gemeint nach spätestens 4 Wochen müsste ich einen
Zwischenbescheid erhalten. Allerdings konnte er nicht auf die entsprechende Vorschrift verweisen. Wer kann mir da weiterhelfen ob dies korekt ist bzw. wo ich etwas nachlesen kann?

Timid

Einfach mal den Spieß fragen - aber nach "nur" 5 Wochen wird man noch kein Ergebnis bekommen ;)  Die Mühlen bei der Bundeswehr mahlen nunmal langsam (aber sie mahlen!), und ganz besonders bei Bewerbungen für eine Laufbahn als Zeitsoldat kann man gut mit zwei Monaten (und mehr ...) Bearbeitungsfrist rechnen. Die dann erfolgende Antwort ist aber meist auch direkt mit einer Einladung zu einem Einstellungstest oder einer Ablehnung verbunden.

Also: Bei nächster Gelegenheit den Spieß fragen, was mit dem Schreiben ist. Der wird dann beim S1 nachfragen, der bei der zuständigen Stelle, usw., bis irgendwann irgendwer beim zuständigen ZNwG anruft und deren Antwort dann auf dem selben Wege zurück übermittelt.
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Helft mit, dass es so bleiben kann.

Huey

Nach 6 Wochen musst du einen Bescheid erhalten...bis dahin heisst es erstmal Füsse stillhalten und abwarten...

jd

@ huey

hatte am 19.5.06 meine musterung und am 12.6.06 is meine bewerbung zum FW12 in Hannover angekommen laut einem Brief...und nun warte ich bald schon neun wochen, ich hab ja den Eignungstest noch garnicht hinter mir.....das Problem is aber dass ich angegebn habe unbedingt zum 4.10 eingezogen zu werden!! kann ich wohl vergessen oder?!
Angriff ist die Beste Verteitigung!

Mr.Cola

Zitat von: digga am 07. September 2006, 18:30:28
@ huey

hatte am 19.5.06 meine musterung und am 12.6.06 is meine bewerbung zum FW12 in Hannover angekommen laut einem Brief...und nun warte ich bald schon neun wochen, ich hab ja den Eignungstest noch garnicht hinter mir.....das Problem is aber dass ich angegebn habe unbedingt zum 4.10 eingezogen zu werden!! kann ich wohl vergessen oder?!

Ja
    6./SanRgt 12

jd

danke für die antwort!
aber melden die sich überhaupt noch??
heisst das nun ich kann damit rechnen dass ich erst am 01.07 eingezogen werde?? :'(
möchte unbedingt zum bund!!  >:(
Angriff ist die Beste Verteitigung!

Huey

Nur das die Bw nicht zur Erfüllung deiner persönlichen Vorlieben da ist, darfst du nicht vergessen..

Wenn am 12.06 deine Bewerbung  eingegangen ist, hast du dich auch sehr kurzfristig festgelegt,wenn du damit gerechnet hast, zum 01.10 genommen zu werden.Von daher-selbst Schuld.

Die Bw kann sich derzeit nahezu kaum vor dem Bewerberandrang retten. Dies in Verbindung mit dem immer fortschreitenderen Abbau der Bürokratie (der zu begrüssen ist) führt nunmal dazu, das die Bearbeitungszeiten länger werden..

Aber die melden sich schon...

da PersUffz

ZitatEinfach mal den Spieß fragen - aber nach "nur" 5 Wochen wird man noch kein Ergebnis bekommen   Die Mühlen bei der Bundeswehr mahlen nunmal langsam (aber sie mahlen!), und ganz besonders bei Bewerbungen für eine Laufbahn als Zeitsoldat kann man gut mit zwei Monaten (und mehr ...) Bearbeitungsfrist rechnen.

Das ist so nicht richtig. Hier ein Auszug aus der ZDv 64/1:

" Der Bescheid ist eine Schriftliche Antwort auf einen Antrag, ein Gesuch oder eine Anfrage.
Ist es nicht möglich, einen abschließenden Bescheid innerhalb vonzwei Wochen zu erteilen, so ist ein Zwischenbescheid zu geben, aus dem der Grund der Verzögerung und der voraussichtliche Zeitpunkt der Erledigung hervorgehen "


Das heißt, du hasst auf jeden Fall einen Anspruch euf einen Zwischenbescheid. Normalerweise bekommst du aber vorher eine Abgabenachricht, die vom S1 verfasst wird. In dieser steht sowas wie: "Wir haben ihren Antrag auf *** erhalten und diesen an die Zuständige Stelle zur weiterbearbeitung versendet." Am besten nochmal nachfragen, und notfalls auch auf dein Recht bestehen.

ZitatNur das die Bw nicht zur Erfüllung deiner persönlichen Vorlieben da ist, darfst du nicht vergessen..

Wenn am 12.06 deine Bewerbung  eingegangen ist, hast du dich auch sehr kurzfristig festgelegt,wenn du damit gerechnet hast, zum 01.10 genommen zu werden.Von daher-selbst Schuld.

Das hat doch mit dem Thema gar nichts zu tun. Das recht, einen Antrag zu stellen, hat doch jeder. Das hat nicht mit "Erfüllung persönlicher Vorlieben" zu tun!
Ausserdem ist egal, wann er den Antrag abgibt, da, wie oben beschrieben, immer ein Anrecht auf einen Zwischenbescheid/einer Abgabenachricht besteht und dieser geschrieben werden muss!

Huey

Natürlich kann jeder einen Antrag stellen-allerdings darf man dabei nicht vergessen, das ein Antrag bearbeitet werden muss.

Und damit verbunden sind nun mal Wartezeiten-die man in seiner persönlichen Lebensplanung berücksichtigen muss.

Wenn sich jemand darauf "verlässt" (hier nicht der Fall), das er "ja innerhalb der nächsten 4 Wochen Bescheid bekommt"-dann kann ich nur wiederholen-selbst Schuld.

Gerade, wenn es um Behörden geht, kann und darf man sich immer nur auf das verlassen,was man schriftlich in der Hand hat...


Zum Fall: Einfach zum Spieß und nachfragen...

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