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Prügelstrafe ->

Begonnen von OG, 20. März 2005, 15:46:45

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Intel

jo 1813 rum war der nette blücher der erste preussische befehlshaber der die prügelstrafe in seiner armee abgeschafft hat... die anderen sind dann irgendwann später gefolgt...

gebirgsjägerRLeutnant

Zitat von: Fitsch am 23. März 2005, 14:50:50
mit dem Lauf vor der Nase ist bei der BW auch nichts anderes.

Versucht ein Schütze mir sein Problem mit der Langwaffe zu erklären und dreht dabei die Waffe, hat er mein Fuß im Kreuz daß er die Waffe unter sich begrabt. (natürlich mit Lauf in Zielrichtung) Da kann er sich von mir aus 100mal beschweren ...

Solltest Du das mal machen dann hoffe ich das dir deine Vorgesetzten den Marsch blasen.
Auf sowas kann die Bundeswehr verzichten, das nennt man Verletzung der Dienstaufsicht.

schlammtreiber

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Carsten

Zitat von: gebirgsjägerRLeutnant am 26. März 2005, 02:15:52
Zitat von: Fitsch am 23. März 2005, 14:50:50
mit dem Lauf vor der Nase ist bei der BW auch nichts anderes.

Versucht ein Schütze mir sein Problem mit der Langwaffe zu erklären und dreht dabei die Waffe, hat er mein Fuß im Kreuz daß er die Waffe unter sich begrabt. (natürlich mit Lauf in Zielrichtung) Da kann er sich von mir aus 100mal beschweren ...

Solltest Du das mal machen dann hoffe ich das dir deine Vorgesetzten den Marsch blasen.
Auf sowas kann die Bundeswehr verzichten, das nennt man Verletzung der Dienstaufsicht.

Hallo GebirgsjägerRLeutnant,

als Vorgesetzter würde ich natürlich den Sachverhalt prüfen und, da es sich um eine Wehrstraftat (§30 WStG --> Misshandlung) handelt, auch an die zuständige Staatsanwaltschaft abgeben. ABER: Die Staatsanwaltschaft wird wohl kaum mehr tun, als nochmal die Verhältnismäßigkeit bei der hier vorliegenden NOTWEHR zu prüfen. Und wenn ich dabei Schußwaffe mit einfacher körperlicher Gewalt vergleiche, wird es wohl kaum Konsequenzen für die Aufsicht haben.

Danach würde ich übrigens gleich disziplinare Ermittlungen gegen den Schützen einleiten. Warum, sollte wohl klar sein. Wenn nicht, dann doch noch mal das Skript von der OSH rauskramen...

MkG,
Carsten, Lt. d. R.

P.S.: Eine Verletzung der Dienstaufsichtspflicht wäre es übrigens nur, wenn ich den Sachverhalt an sich nicht disziplianrrechtlich verfolgen würde. Der Einsatz der körperlichen Gewalt ist ein anderes Pflichtvergehen...

Fitsch

#19
@gebirgsjägerRleutnant

nochmal:
Schütze schießt liegend irgndwas (freihändig, aufgelegt etc.)

Schütze hat eine Frage / Problem an der Waffe und nimmt die geladene Waffe aus dem Zielgebiet Richtung Nachbarn / Aufsicht.
Dann ist doch die einfachste Art mit leichtem Druck auf den Oberkörper die Waffe ruhig zu stellen ...

Oder etwa nicht?

Horrido
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

Gast

Zitat von: Michael1972 am 23. März 2005, 14:27:22
Aber die Kantine in der Freiherr-von-Stein-Kaserne in Diez/Lahn hat mit abstand das beste Essen aller Kasernen der Republik.


Das freut mich aber,denn dort werde ich ab Juli meine AGA machen. :)
Das ist doch direkt mal ein schöner Einstieg in meine Laufbahn.