Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Ein paar Fragen zu FWDL 23

Begonnen von Guenny, 11. Juli 2005, 15:09:06

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

snitch

Man soll sich außerhalb der Kaserne anständig benehmen und am nächsten Tag diensttauglich sein. Mag sein dass das bei manchem nach drei Bier nicht mehr möglich ist  ;)
"The price of freedom is eternal vigilance." - Der Preis der Freiheit ist ewige Wachsamkeit. (Thomas Jefferson)

Chalyps

der führerschein gilt nach der bw-zeit natürlich auch noch

Lidius

Zitat von: Chalyps am 17. Juli 2005, 15:47:22
der führerschein gilt nach der bw-zeit natürlich auch noch

Er muss allerdings dann auf Zivil umgeschrieben werden, dafür gibts nen Formular was die Einheit dann ausfüllt und dann geht man damit zur Führerscheinstelle. Nur noch als Zusatz zu dem Zitat oben

Timid

Es reicht völlig, wenn man sich den Dienstführerschein nimmt, bei der Führerscheinstelle aufschlägt und den Damen und Herren dort mitteilt, dass man gerne diesen beim Bund erworbenen Führerschein umschreiben möchte. Kostete damals bei mir knapp 90 DM und hat 4 Wochen gedauert.

Zum Thema "mehr als 3 Bier trinken" - bei uns gab es eigentlich immer am Freitag die Belehrung durch den Chef "keine Drogen, keinen Alkohol vor und während der Fahrt" zu konsumieren (wobei sich das "vor und während der Fahrt" natürlich nur auf den Alkohol bezog - Drogen sind schließlich absolut verboten). Einfach, um die Soldaten nochmals daran zu erinnern, nicht mit vollem Kopp Auto zu fahren, selbiges vor die Wand zu setzen und die nächsten Wochen im BWK zu verbringen ...
Bundeswehrforum.de - Seit 10 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

pain

ja muss auch hin bin aber aus hamburg und muss zum feldjägerbatallion