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Neues Forum? Warum ist hier so eine geringe Luftwaffendichte?

Begonnen von Perser, 26. Dezember 2003, 13:20:19

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F_K

@ Perser:

Dann geht es doch weiter:

Ein Befehl ist ein Befehl und auszuführen, egal welcher Teilstreitkraft / OrgBereich der befehlende Soldat angehört (gleiches gilt natürlich für den Befehlsempfänger ...).

(Weil genau wie die Kameradschaft NICHT mit TSK / OrgBereichen zu tun hat, gilt dies auch für die VVO und das SG)

Sprich: Wenn ein KasKdt etwas befiehlt, ist es auszuführen.

Da haben wir also neben der bestätigten Aussage von Schlammtreiber zentrale Befehle NICHT auszuführen, von Dir auch die Aussage, das Befehle NICHT ausgeführt worden sind.

(Ich weise einfach mal freundlich darauf hin, das das wiederholte Nichtausführen von Befehlen nicht nur eine Dienstpflichtverletzung ist, sondern eine WEHRSTRAFTAT, die mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe zu würdigen ist.).

Wenn es nun also "Frotzeleien" über die Dienstauffassung von Luftwaffensoldaten gibt, so scheint es doch ein "Körnchen Wahrheit" dahinter zu geben.

Im übrigen wird der brave Soldat auch aus seiner Sicht "unsinnige" Befehle ausführen, ggf. aber eine Gegenvorstellung machen, bzw. melden oder sich beschweren.

schlammtreiber

Frank,

ZitatWenn es nun also "Frotzeleien" über die Dienstauffassung von Luftwaffensoldaten gibt, so scheint es doch ein "Körnchen Wahrheit" dahinter zu geben.

Eben nicht.

Die "Frotzeleien" beziehen sich nicht auf konkrete Fälle von Befehlsverweigerung o.ä., sondern entspringen Vorurteilen bezüglich "lockerer Art" und "ohne Kopfbedeckung rumlaufen".

Wenn Du meinst, wir hätten Dir hier irgendwelche ernstzunehmenden Vorfälle bestätigt, dann geh mal in den technischen Dienst einer Heereseinheit und zähle da die Dienstvergehen/Wehrstraftaten/etc.

Viel Spaß wünsch ich...
Semper Communis
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F_K

@ Schlammtreiber:

Auch hier im Ernst:
Wenn Du WEIST, das das Tragen von grünen Litzen für Luftwaffensoldaten nicht zulässig ist, dann verstößt Du mit den Tragen gegen einen Befehl. Und damit sind wir im § 20.

(Obwohl der Disziplinarvorgesetze das sicherlich im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bei sonst guten dienstlichen leistungen mit EM / DM abhandelt.)

Ob die von euch beiden bestätigten Vorfälle ERNST sind, kann man diskutieren, aber am Tatbestand ändert das nichts.
(und ernsthaft: Wer noch "Stolz" schriftlich berichtet, sowas gemacht zu haben, läßt eine gewisse Einstellung erkennen ...)

Zu Deinem "Argumentationsversuch", es gäbe auch andere TSKs, in denen Dienstpflichtverletzungen vorkommen, was ich garnicht bestreiten möchte, kann ich nur sagen:

Nur weil es Diebe und Mörder gibt, bleiben die entsprechenden Straftatbestände solche ... Das Argrument ist also nichts wert. Denk mal drüber nach ...

Ich begegne JEDEM Soldaten (egal welcher TSK / Waffengattung) mit Respekt, kleine Frotzeleien (wenn man sich kennt und weis, das der andere das in den richtigen Hals kriegt) sind unabhängig davon zulässig ...

Also: Ich "mag" Luftwaffensicherer, als "Angehörige" der Infanterie sowieso, und auch sonst sind Luftwaffensoldaten "in Ordnung".

Aber wehe dem Luftwaffensoldaten oder Marinesoldaten der mir als Soldat mit grünen Litzen über den Weg läuft  ;D

schlammtreiber

 >:(
Passe mal uff.

Die Litzen trugen wir mit Erlaubnis unserer Vorgesetzten.
Also nix "Straftat Befehlsverweigerung".

Deine Implikation, ich sei "stolz auf eine begangene Befehlsverweigerung" ist Kindergarten pur.

Mein "Argumentationsversuch" lief nicht darauf hinaus "machen doch alle, also ist es in Ordnung", sondern auf "kommt überall vor, braucht also niemand speziell über die Lw frotzeln".
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F_K

Hallo Schlammtreiber:

... und gleich wirst Du mir noch erzählen, die Vorgesetzten hätten auch befohlen, grüne Litzen zu tragen ...  ;)

Zur Sachlage:
- Ein solcher Befehl wäre keiner, da eine der notwendigen Voraussetzungen, nämlich der dienstliche Zweck fehlt. Befehle die gegen Vorschriften verstoßen, haben grundsätzlich keinen dienstlichen Zweck (Es gibt Ausnahmen, wie z. B. im Einsatz / Gefecht die Sicherheitsvorschriften nur eingeschränkt gelten).
- Eine Erlaubnis wäre auch nicht zulässig gewesen, und damit nichtig ...
- Die zusätzlichen Dienstpflichtverletzungen ALLER Vorgesetzen (Pflicht Befehle durchzusetzen, Pflicht zur Dienstaufsicht, Pflicht nur rechtmäßige Befehle zu geben usw.) habe ich noch garnicht diskutiert ..  :D

Obige Sachlage sind die Fakten, meine Implikation ist zumindest, das ein Soldat (Du) der von so etwas noch berichtet, ZUMINDEST uneinsichtig in sein Fehlverhalten ist ...

Falls Du tatsächlich mal beim Heer oder sonstwo eine Verletzung von Dienstpflichten festgestellt hast, ist / wäre es DEINE Pflicht als Vorgesetzter dagegen einzuschreiten.
(zumindest eine Meldung ist zu erstatten, wenn die Befehlsgewalt nicht ausreicht, den Mangel sofort abzustellen ..)

Und wie immer ... wenn man es nicht macht, begeht man selber eine Dienstpflichtverletzung.  ;D  ;D

schlammtreiber

#20
jaja, ich bin böse und hab meine Ruhe  ::)


Zitat von: F_K am 16. Januar 2004, 14:54:10
Falls Du tatsächlich mal beim Heer oder sonstwo eine Verletzung von Dienstpflichten festgestellt hast, ist / wäre es DEINE Pflicht als Vorgesetzter dagegen einzuschreiten.
(zumindest eine Meldung ist zu erstatten, wenn die Befehlsgewalt nicht ausreicht, den Mangel sofort abzustellen ..)


Situation:

Schlammtreiber:
"Herr Feldwebel, ihre Techniker mißachten da gerade Vorschrift XY und das tut mir in der Seele weh"

schlecht gelaunter Fw der InstTruppe:
"Schleich dich, Fliegerfritze ...  *§&%$!!!"

:o
Semper Communis
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F_K

@ Schlammtreiber:

Ich habe nicht gesagt, das es LEICHT ist, den Dienstpflichten nachzukommen ...

Als ich letztens einen StUffz befohlen habe das Scharfschützenabzeichen abzunehmen (auf einem SanLehrgang, beide als Teilnehmer), war ich dann auch am nächsten Tag mit dem StUffz beim S3 Offizier und wir hatten ein "nettes" Gespräch.
Der StUffz konnte mich dann nachher auch nicht mehr leiden und war uneinsichtig  ;)

Und mein Vortrag "Anzugordnung der Bundeswehr" im Btl ist auch nicht gerade mit Begeisterung aufgenommen worden, insbesondere als ich hinterher die schriftliche Belehrung verteilt habe ..  ;D , aber bei der nächsten Wehrübung sind die Uniformen dann in Ordnung  ;D  ....  ;D

Und bei "Schleich Dich Du Fliegerfritze" haben wir sicher eine Dienstpflichtverletzung, kann man melden, man kann sich auch beschweren .... und bekommt dann begründete Antworten mit den Maßnahmen die ergriffen worden sind, wirkt manchmal wunder  ;) , aber ist halt Aufwand  ;)

Aber wie gesagt, steter Tropfen ...

Simon

Nur aus Interesse, welcher Abschnitt/Paragraph der Anzugsordnung verbietet einem Soldaten ein von Ihm erworbenes Abzeichen zu tragen, bzw. (und ich vermute mal daran liegt es?) was für ein San Lehrgang war das?

mfg,
Simon

F_K

@ Simon:

es ging um das sogenannte "Scharfschützenabzeichen", das ist NIE in der BW eingeführt worden, und da NICHTS getragen werden darf, was nicht erlaubt ist, ist dieses Abzeichen verboten ..  ;D

Und das ist völig unabhängig von den Lehrgang, ich habe den Kamerad nur auf einem SanLehrgang kennengelernt.

Simon

Achso, ich war jetzt irgendwie der Meinung es gäbe ein entsprechendes Abzeichen, aber gut.

mfg,
Simon

schlammtreiber

Frank,

die oben beschriebene "Fliegerfritzen-Situation" war natürlich fiktiv, allerdings mehr als realistisch  ;)

Was unsere verschiedenen Aufassungen zum Thema "Vorschriften, Anzugsordnung and stuff" angeht - ist ja nun nichts Neues, Fronten sind relativ klar, ich kann damit leben, und ich denke Du auch...  ;D
Semper Communis
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Wolfram Müller

#26
Ach Leute,

ich bin immer schon bei der Lw!
Aber diese sinnlosen Diskussionen über besser, schlechter...Alles Nonsens!
@ F_K
Korrekt: Wir sind 1 Armee!!!

bayern bazi

Hey

jetzt wollen die "Herren"der Luftwaffe wohl den Lippstadt Theard übertreffen :o

soviele Postings innerhalb von ein paar Tagen ;)

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Perser

es ging um das sogenannte "Scharfschützenabzeichen", das ist NIE in der BW eingeführt worden, und da NICHTS getragen werden darf, was nicht erlaubt ist, ist dieses Abzeichen verboten ..  ;D


Tagchen mal wieder!

Irgendwie werden wir die Suppe doch wieder zum kochen bringen? 8)

Lieber Kamerad. Darf ich Dich daran erinnern, daß man ein ausländisches Abzeichen auch ohne Tragegenehmigung tragen darf? Für jedes weitere benötigst Du ein Besitzzeugnis mit Trageerlaubnis.  So gibt es z. B. bei der Bundeswehr genügend Offiziere, die das amerikanische Schützenabzeichen tragen, obwohl Sie keine deutsche Schützenschnur tragen dürfen!  Ähnlich verhält es sich mit dem Scharfschützenabzeichen.  ;)

Die NVA hat nämlich eines gehabt. Und wenn ein ehemaliger NVA Soldat bei der Bundeswehr weiter gemacht hat, dann darf er das nämlich bis heute tragen. Weiterhin kenne ich einen StUffz d. R. der bei einer FschJg Einheit im Osten mehrere Wehrübungen abgeleistet hat, und im Rahmen der Scharfschützenweiterbildung durch den BtlKdr genau dieses Abzeichen verliehen bekommen und und dafür auch ein Besitzzeugnis mit Trageberechtigung  erhalten hat. :o

Im übrigen sieh Dir mal in der 37/10 die Bestimmungen zum Tragen des sog. Feldanzug, Flecktarn, Tropen an! Mitte letzten Jahres stand da nämlich noch gar nix. Da war nicht mal geregelt, wo der getragen werden durfte. ;D ;D ;D

Saludos vom östlichsten Luftwaffenstandort Deutschlands!
Peter
Mit vielen kameradschaftlichen Grüßen aus dem Sauerland

Peter




Sohn Maus zu Vater Maus beim Anblick einer Fledermaus:"Papa, wenn ich mal groß bin, gehe ich auch zur Luftwaffe!"

F_K

@ Perser:

Das sogenannte "Scharfschützenabzeichender BW" (die Spiegelbildliche Darstellung des Abzeichen der WEHRMACHT, wo übrgens ein SChriftverkehr des SKA und der Scharfschützeninspektion in Hammelburg existiert, der klarstellt, das dieses Abzeichen VERBOTEN ist und auch in Zukunft nicht eingeführt wird) ist NIE in der BW eingeführt worden, darf daher nicht getragen werden.

Falls jemand zu DIESEM Abzeichen eine Tragegenehmigung ausgestellt hat, ist diese NICHTIG, und wir haben eine Dienstpflichtverletzung (regelmäßig ein DIENSTVERGEHEN) des Ausstellers .... Also nenne Roß und Reiter, und dann sehen wir weiter ...  ;D  ;D  ;D (solange Du das nicht machst, sehe ich Deine Behauptung als nicht bewiesen an .. zum Wohle der beteiligten Soldaten  ;D  ;D )

Die Geschichte mit dem NVA Abzeichen entbehrt JEDER Grundlage.

Begründung:
EINE der Voraussetzungen zum Tragen von Abzeichen ANDERER Armeen (und die NVA ist nicht gleich BW, sondern in diesem Sinne eine FREMDE Armee) ist nämlich, das das Abzeichen IM DIENST DER BW erworben wurde (bzw. auf einer Patenschaftsveranstaltung).
Der der Soldat der NVA NICHT gleichzeitig Soldat der BW war, also auch nicht im Dienst der BW stand, FEHLT diese Voraussetzung. (und damit darf das Abzeichen nicht getragen werden.)
Anders wäre es, wenn ein Soldat der BW auf einer Veranstaltung der NVA dies Abzeichen erworben hätte, dann dürfte er es tragen, ich bezweifle aber mal, das es solche Veranstaltungen in der Breite gegeben hat. Zumindest zu meiner Zeit, als es die NVA noch gab, gab es auch ne Grenze dazwischen, die in der Regel von Soldaten nicht überschritten wurde  ;D  ;D  ;D

Kannst Du gerne in der ZDV nachlesen ... also: Dein Versuch kann immerhin noch als schlechtes Beispiel dienen ...  ;D  ;D

Richtig ist, das bei den US Streitkräften (oder anderen Streitkräften) erworbenen Abzeichen für besondere Fähigkeiten (z. B. Schießabzeichen) getragen werden dürfen, sofern im Dienst erworben.

Im übrigen heißt der Anzug den Du meinst:

Feldanzug, TARNDRUCK, 7-farbig  :D  :D, der "normale" heißt:
Feldanzug, Tarndruck, 5-farbig

So, und dann noch ein bißchen Sarkasmus dazu (vorsicht Witz): Die Luftwaffe kennt noch nicht mal die Bezeichnung der Kleidung und will dann anderen OrgBereichen in wesentlich komplexeren Sachgebieten belehren, das muss ja in die Hose gehen ... Luftwaffe halt ...

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