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saz

Begonnen von gast, 10. Januar 2004, 12:15:50

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gast

welche möglichkeiten gibt es für einen saz8 eine monat nach ende der aga aufzuhören

hat das irgendwelche negative folgen außer das man w9er ist und weniger geld kriegt

wilma0815

Eigentlich hättest Du keine Folgen zu befürchten. Ist ja deine Entscheidung. Ich weiss aber nicht wie das deine Vorgesetzten sehen. Es wird natürlich so sein, das sie dann keine größere Verantwortung für jeglichen Aufgaben mehr übertragen. Aber mobben solltest Du Dich nicht lassen.
Das ist wie in der freien Wirtschaft. Jeder trägt die Konsequenzen für seine Entscheidungen.
Und ich finde es besser, wenn Du sagst, ich ziehe meinen SAZ 8 zurück, weil die Bundeswehr für mich nichts ist und mache somit den Platz frei für einen anderen, als den Dienstposten zu sperren und nicht mit voller Motivation dabei zu sein.

F_K

@ Gast:

NaJa, die Eignungswehrübung mit beiderseitigem Kündigungsrecht dauert ja in der Regel (falls nicht verlängert wird) 4 Monate.

Ist diese Zeit bei Dir rum ?  ???  ::)

Ansonsten hast DU ja für einen längeren Zeitraum unterschrieben, ein Mann, ein Wort   ;) , aber das ist heute wohl nicht mehr so ...

Einfach zum KpFw gehen und informieren, da wird man schon eine Lösung finden.

gast

ich bin glaub ich kein eignungsübender ich bin ua und daher glaub ich erstmal für 6monate dabei. mein zugführer in der aga sagte mir ich soll bloß mit dme zeitsoldat aufhören die bw will mich wahrscheinlich nicht mehr haben deshalb ist die beurteilung entsprechen also entweder hör ich auf oder die bundeswehr mach das.


ich befürchte bloß wenn ich am montag zum spieß geh das die mich dafür aus "Rache" jedes wochenende zur wache oder gvd oder TePo einteiln.

würde ich dan eigentlich in der einheit verblieben wiel ich hab ja eine sazstelle und alle w9er stellen sind ja besetzt. mein agazugfüher sagte das ich dann unter umständen zu eine randern einheit  (koch oder sani) komme

F_K

@ Gast:

Ich "liebe" es ja wenn Soldaten "unsaubere" Meldungen abgeben ..  ;D  ;D

Man sollte schon wissen, in WELCHEM Wehrdienstverhältnis man sich befindet.  ::)

OK, nehmen wir also mal an, daß:
- Du nach Abschluß der AllGA nun Gefreiter UA bist
- Du Dich noch in der 6 monatigen Probezeit befindest
- Deine Beurteilung nicht gut sein wird ...(hast Du das schriftlich?)
- Du AUCH an der Bundeswehr keinen "Spaß mehr" hast.

(Punkt 3 und 4 sollten natürlich von Dir und Deinem KpChef BESTÄTIGT sein).

Dann gelten folgende Dinge:
Gibt es eine Probezeit?
Ja, die Probezeit beträgt 6 Monate, bei einer Eignungsübung (berufsnahe Verwendung) 4 Monate. Eine ähnliche Variante wie die Probezeit ist die widerrufliche Verpflichtungserklärung. Näheres dazu zeigt dir dein Wehrdienstberater auf.

Wenn es mir bei der Bundeswehr nicht gefällt, kann ich dann jederzeit kündigen?
Nur im Rahmen der widerruflichen Verpflichtungserklärung innerhalb der ersten 6 Monate bzw. der ersten 4 Monate als Eignungsübender.

Falls 1 - 4 so stimmt, sollte das Arbeitsverhältnis natürlich beendet werden. PUNKT.

"Rache" gibt es nicht, ist VERBOTEN und stellt ggf. Straftatbestand aber sicher Dienstpflichtverletzung dar.

Es ist natürlich mit einer Versetzung zu rechnen, da als "nicht mehr UA" natürlich Deine derzeitige Stelle nicht besetzt werden kann.

gast

ja die punkte 1 bis 4 stimmen

die beurteilung hab ich unterschrieben di eist laut zugführer so "das man sie nicht weiterverpflichtet. "

also werde ich nach den 6 monaten wahrscheinlcih zum w9er

ich werde aber am montag zum spieß gehen undihn drauf ansprchen
hab zwar keien widerrrufliche erklärung abgschloßen aber dienstzeitverkürzung sollte mögich sein


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