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Kündigung

Begonnen von Cookie, 11. Februar 2007, 18:41:13

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Cookie

Wie sieht es eigentlich aus, wenn man SaZ ist und seine Zeit abgearbeitet hat und nicht weiter beim Bund bleiben will, der dich aber wieder einziehen will, weil sie dich brauchen. Dann muss doch eigentlich wieder kommen, weil Reservisten werden auch eingezogen wenn man sich braucht...????

peppie

Nein. Reservisten werden nur wieder eingezogen, wenn der große Vaterländische Krieg vor der Tür steht. Ansonsten hat man seine ruhe, wenn man seine 4/8/12/15/17 jahre voll hat.
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

mailman

Und was ist mit beordertern Reservisten die Wehrübungen ableisten?

peppie

Das sind auch aktive Reservisten. Wer sich aber nicht freiwillig für Wehrübungen meldet, der hört bis zum großen Vaterländischen Krieg nichts mehr vom Kreiswehrersatzamt bzw der Bundeswehr. Egal, ob er W9er, W23er, SaZ4, 8, 12, 15 oder 17 war.
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

wolverine

#19
Die Möglichkeit, auch ohne Verteidigungsfall Reservisten einzuziehen, besteht nach wie vor! Es ist lediglich eine politische Entscheidung, z. Zt. nur auf freiwilliger Basis Wehrübungen durchzuführen.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

peppie

Ich hab ja auch nicht gesagt, dass es diese Möglichkeit nicht gibt. Aber wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Reservist einezogen wird ohne das er sich freiwillig gemeldet hat? Sehr gering oder?
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

wolverine

http://www.bundeswehrforum.de/index.php?option=com_smf&Itemid=10&topic=4472.0
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FebrMit

Hi!

wenn ein SAZ Antrag auf Entlassung stellt, bekommt dieser SAZ dann trotzdem noch seine Übergangsgebühren und Abfindung, natürlich abgerechnet auf die geleistete Dienstzeit?!

wolverine

Ein SaZ kann lediglich beantragen, seine Dienstzeit auf X neu festzulegen und dem muss die Bw nicht entsprechen. Wenn sie es aber macht, stehen auch Leistungen für X Jahre zu.
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FebrMit

sicher?!
Ich stelle mit meinem Spieß zusammen aber diesen Antrag...
Und er meinte, dass das möglich ist.
Letztes Jahr wurden erst einige Soldaten so entlassen... hmm eigenartig

StOPfr

Hmmm, was heißt hier eigenartig? Der Beitrag von wolverine und Dein Statement widersprechen sich doch gar nicht.
Einerseits ist von "kann und muss nicht entsprechen" die Rede, andererseits von "meinte, dass das möglich ist".
Die Tatsache, dass einige Soldaten so entlassen wurden, ist als Möglichkeit in beiden Aussagen enthalten.
Also Antrag stellen und Entscheidung abwarten. Wenn die Bw dem Antrag auf Neufestsetzung der Dienstzeit zustimmt, dann stehen Leistungen für die abgelaufene Dienstzeit zu.
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wolverine

Ich verstehe auch nicht, was "eigenartig" sein soll. Als SaZ unterschreibt man eine Verpflichtungserklärung (sagen wir einmal als Beispiel für 12 Jahre). Dann ist man eben grundsätzlich verpflichtet, 12 Jahre Dienst zu leisten. Jetzt ändert sich etwas und der SaZ beantragt, seine festgesetzte Dienstzeit auf (Beispiel) 8 Jahre zu verkürzen. Die Bw kann diesen Antrag schlicht ablehnen und auf den 12 bestehen. Gibt sie dem Antrag jedoch statt, ist der Petent SaZ 8 mit allen Rechten und Pflichten (eben auch Übergangsvergütung). Hat man in seiner Dienstzeit verwertbare Ausbildungen genossen, können diese natürlich auf die BfD-Ansprüche angerechnet werden.

Wenn noch ein konkretes Problem besteht, nur zu!
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FebrMit

Nachdem ich meinen Beitrag oben abgeschickt habe, habe ich es wohl verstanden, wie du es gemeint hast ^^
Du beziehst dich nur auf die Übergangsgebühren usw.
Also das die stattgegeben werden, wenn man Dienstzeitverkürzung beantragt und damit werden die Gebühren halt auf die neue Dienstzeit berechnet.

Ok, dann wird man wohl keine Gebühren bekommen, wenn man Antrag auf Entlassung stellt (nach §55 Nr. 3).
Mal sehen, wie sich das hier weiter entwickelt.

ZAWs oder sonstige Ausbildungen habe ich in meinen 3 Jahre und 2 Monaten Dienstzeit nicht genossen.
Nur über den BFD.

Ok, meine Fragen sind geklärt.
Danke

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