Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Einberufung trotz Auswanderung?

Begonnen von sYiX, 15. Februar 2007, 15:34:30

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

sYiX

Ich habe mal eine Frage! :D

Ich wurde nun gemustert und als wehrdienstfähig befunden. Ich habe allerdings ab Juni einen unbefristeten Arbeitsvertrag in Spanien. Wenn cih nun auswandere, besteht trotzdem Gefahr vorher eingezogen zu werden? Ich habe bereits den Vertrag unterschrieben und habe so mein weiteres Leben bereits durchgeplant. Für mich wäre es sehr ärgerlich wenn ich nun vorher eingezogen werden würde.

Mfg

Ralf

schlammtreiber

Du unterliegst der Wehrüberwachung und musst daher diesen Umzug nach Spanien an das zuständige KWEA melden. Ob, wann, wieso die Dich dann einziehen oder nicht liegt außerhalb meiner Macht.
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

Timid

Schau dir dazu mal das Wehrpflichtgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/index.html), dort besonders die Paragraphen 1 und 3 an.

Du müsstest demnach nicht nur den geplanten Umzug ins Ausland melden, sondern wärst sogar verpflichtet, dir vor der Auswanderung für diese eine Genehmigung seitens des Kreiswehrersatzamtes einzuholen!

Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, dass bei Wehrpflichtigen, die im Ausland leben und arbeiten, die Wehrpflicht ruht.


So oder so wäre es das beste, wenn du bei nächstmöglicher Gelegenheit (z.B. morgen) beim Kreiswehrersatzamt anrufst und mit den dortigen Sachbearbeitern alles weitere klärst.
Bundeswehrforum.de - Seit 10 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.