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Frage "Muss ich das erste Wochenende in der Kaserne bleiben?"

Begonnen von Kurland, 27. Februar 2007, 16:46:11

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StOPfr

@ flexscan
Na, Du holst gleich wieder die Kanone raus  ;D. Aber im Ernst: Steht bei mir auch schon, dass sich aus ner Gesprächsnotiz kein Anspruch herleiten lässt. Macht sich aber gut als Beruhigungspille, um dem hoffnungsfrohen Nachwuchs nicht jetzt schon die Laune zu verderben  ;)
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Andi

Zitat von: Flexscan am 16. März 2007, 00:13:37
Nichts ist so beständig wie die Lage der Bundeswehr  ;)

Wenn schon, dann richtig: ;D

Nichts ist so beständig, wie die Lageänderung. ::)

Gruß Andi
the rest is silence...

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Stabmixer

Zurück zur ursprünglichen Frage (der Thread lebt):

Muss man normalerweise das erste Wochenende/die Wochenenden bei der AGA (bei mir als Sani) in der Kaserne bleiben?
Dann sollte ich mir überlegen auch einen Antrag auf Freistellung wegen des ABI-Balls zu stellen, auch wenn ich da eigentlich nicht hin wollte, hehe.

Dennis812

1.) man kann das nicht pauschal vorher sagen, und schon garnicht an der Truppengattung festmachen!
2.) In aller Regel bekommst du für den Abi-Ball "frei" - je nach KpChef und Entfernung zum Heimatort kann es aber auch reichen samstags um 1400h Dienstschluss zu geben....
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

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Kurland

Moin,

@Stabmixer einfach mal dort anrufen und nachfragen.

Nun zu meinem neuen Problem/Fragestellung.
Nach einem abendlichen Gespräch mit meinem Nachbarn unter anderem über Bundeswehr und Grundwehrdienst etc. eröffnete mir dieser, dass ich angeblich gar nicht zum Wehrdienst hingehen hätte müssen weil:
Angeblich reicht es aus, dass man wie in meinem Fall Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr seit mindestens 6 Jahren ist, ich bin es seit 1999, anbei sei aber gesagt, dass ich erst seit 2004 am 'aktiven Dienst', sprich an Einsätzen, teilnehme ( Wegen dem Mindestalter von 16 Jahren). Nun hatte ich aber auf gar keinen Fall vor aus der Freiwilligen Feuerwehr auszutreten, sodass ich locker auf meine 6 Jahre Dienst kommen würde, in Zukunft.

So geregelt wird das ganze wohl von dem §13a des Wehrpflichtgesetzes "Wehrpflichtige, die sich vor Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres mit Zustimmung der zuständigen Behörde auf mindestens sechs Jahre (seit 2002) zum ehrenamtlichen Dienst als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz verpflichtet haben, werden nicht zum Wehrdienst herangezogen, solange sie als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz mitwirken.  [....]"

Naja vielleicht weiß einer eine Antwort darauf, bestände jetzt noch immer für mich die Pflicht Wehrdienst abzuleisten, oder entfällt diese durche meine oben beschriebene Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr ?

Leider bin ich viel zu spät auf dieses Probelm gestoßen, sodass es mir gänzlich wenig hilft, auch wenn ich wüsste, dass ich von der Wehrpflicht befreit wäre. Oder könnte man da noch was regeln, wenn die pflichtbefreiten Vorraussetzungen gegeben wären ?

mailman

Bei der frewilligen Feuerwehr gibt es die Möglichkeit glaub ich nicht mehr.

Was zu 100% geht ist eine 6 jährige Verpflichtung beim Katastrophenschutz beispielsweise beim THW mit einer Mindeststundenzahl von 120 Stunden pro Jahr.

Kurland

Zitat von: mailman am 11. April 2007, 15:54:34
.............glaub ich .................

;D
Hey nix für ungut, ist wirklich nicht böse gemeint, aber vielleicht
Weiß es auch einer? :P


Ja das ist es eben. Ich habe im Internet auch nur was über THW und Katastrophenschutz gefunden, aber nix gescheites was meine Frage beantworten könnte.

Am besten ich ruf mal irgendwo an, Wehrdienstberatung? ???

StOPfr

Infos gibt es hier (im entsprechenden Absatz), was nicht ausschließt, dass Du Dich noch weiter informieren solltest:

http://de.wikipedia.org/wiki/Freiwillige_Feuerwehr

Es ist so, dass eine Einsatztätigkeit für solche Freiw. Feuerwehren, die im Katastrophenschutz mitwirken können, möglich ist und anerkannt wird. Außerdem verstehe ich die gesetzlichen Regelungen in § 13 a WPflG so, dass eine Zustimmung erst vorliegen muss, bevor die 6 Jahre beginnen. Es reicht also offensichtlich die 6-jährige Mitgliedschaft bei einer x-beliebigen Freiwilligen Feuerwehr allein auf keinen Fall aus und eine nachträgliche Genehmigung ist wohl auch nicht möglich. 
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Nathan

Zitat von: Kurland am 27. Februar 2007, 16:46:11
Moin,

momentan stecke ich in einem gewaltigen Gewissenskonflikt. Ich habe vergangenen Samstang Einberufungsbescheid erhalten, dass ich mich am 2.7. 2007, das ein Montag ist, in Oldensburg beim beim Lazarettregiment zu erscheinen habe.
Leider Gottest gehe ich noch zur Schule und mache ebenso in diesem Frühjahr mein Abitur, die Zeugnisausgabe findet aber am 7.07 statt sowie der darauffolgendes Abiball auch am 7.07. Ich denke ihr wisst jetzt worauf ich hinaus möchte. Nach 8 Jahren gemeinsamer Schulzeit möchte ich diese auch mit meinen besten Freunden im Sinne einer schönen Feier beenden.
Da ich noch 1 1/2 Wochen Zeit habe, Widerrufung gegen meinen Einberufungsbescheid einzulegen, muss ich jetzt wissen, ob es in der Regel geht eine Freistellung für das erste Wochenende zu beantragen/ zu erbitten und wie dann in aller Regel damit verfahren wird. Könnt ihr mir Ratschläge geben? Ist es sinnvoll, mich bei meinem zukünftigen Truppenteil direkt ( telefonisch) zu erkundigen, oder lachen die einen dann aus?

mfg Orne


Mal eine ganz andere Frage, bist Du eigentlich der einzige in Deiner Klasse, der dieses Problem hat?

Gruß

Nathan

schlammtreiber

Zitat von: Nathan am 16. April 2007, 09:36:38
Mal eine ganz andere Frage, bist Du eigentlich der einzige in Deiner Klasse, der dieses Problem hat?

Nein, dieses "Problem" (das eigentlich keines ist) haben jedes Jahr tausende Abiturienten, und jedes Jahr wird es gelöst indem man sie an einem WE der AGA früher zum Abiball weglässt.
Semper Communis
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Kurland

Moin,

wie Schlammtreiber schon schrieb.....in meinem Jahrgang betrifft es noch zwei andere Personen. Einer von denen hat sich ,ebenso wie ich mich, telefonisch informiert und schon mal ein mündliches 'OK' sozusagen abgeholt. Was der andere treibt, weiß ich nicht.

schlammtreiber

keine Angst, Kurland, ich hatte die AGA auch in einem "Abiturientenquartal", und alle konnten zu ihrem Abiball.

Uns Nicht-Abiturienten was das auch recht, denn an dem Tag hatten wir ruhigen und entspannten Dienst  ;)
Semper Communis
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darksmile

Mal eine Frage nebenbei:

Wieso ist euer Abi-Ball in eurer Dienstzeit?!

Also unser ist amm 30.06.07 und das kommt wohl mit keinem Dienstantritt in die Quere. Habt ihr den einfach später festgelegt (den Ball) ??

Ich hab nicht alle Beiträge zu diesem Thread gelesen, nur als kleine Anmerkung am Ende! :D

Gruß,
darksmile

Kurland

Moin,

das hängt auch sehr stark davon ab aus welchem Bundesland du kommst. Wir in Meck-Pomm schreiben Abi-Prüfungen etwas später....dem entsprechend rückt das alles ein wenig weiter nach hinten denke ich. Und an dem besagten ABi-Ball-Tag ist auch die Zeugnisausgabe.....aber kein Plan wer da alles die Termine festlegt, ich gehör auf diesen Gebiet eh zum ungebildeten Pöbel.

Kurland

Moin Leute,

vor einiger Zeit schrieb ich hier ja, dass für mich eigentlich alles glatt ausgehen soll, sprich nach einem Anruf bei meinem Regiment, meinte der mit mir am Telefon verbundene Feldwebel mit Worten wie " Die Bundeswehr seien auch keine Bastarde, sondern vernünftige Menschen...", dass ich das erste Wochenende für meine Zeugnisausgabe am 07.07 und dem darauf folgenden Abiball am selben Tage frei bekommen würde ( das wäre kein Problem meinte er)
So am 02.07 werd ich mich dort melden mit der festen Einstellung das ich das erste Dienstwochenende (07.07) frei bekommen werde, denn ich hab ja die besagten Termine.

Heute flattert mir ein Schreiben ins Haus in dem es noch mal um Vorbereitung auf meinen Dienstantritt geht, was ich mitzubringen habe etc....ABER jetzt kommt für mich der Hammer, denn es steht auch drinnen:
"Stellen Sie sich bitte darauf ein am Samstag, den 07.07.2007 Dienst zu haben...

Was soll das denn jetzt ? Zuerst bekomme ich am Telefon von einem Feldwebel gesagt, es sei kein Problem eine Freistellung für Zeugnisausgabe und Abiball zu bekommen, auch wenn es das erste Dienstwochenende wäre und nun bekomme ich einen Brief wo schwarz auf weiß steht, dass ich dazubleiben habe. Meine Enttäuschung und Frustration ist verständlicherweise jetzt sehr groß.

Aber einen kleinen Schimmer Hoffnung habe ich. Der Briefkopf ist unpersönlich an mich gerichtet, sprich mein Name steht nicht dort, sondern nur "Sehr geehrter Herr". Daraus schlussfolgere ich, dass jeder angehende Rekrut diesen Regimentes auch so ein Schreiben bekommt, und der Inhalt einfach nur auf die Allgemeinheit abzielt. Jedoch fühle ich mich jetzt riesig verunsichert. Ich werde morgen auf jeden Fall dort anrufen.

Nun aber meine Frage an euch
Wenn ich da morgen anrufe und es sich abzeichnet, dass sie darauf scheißen, dass ich AbiBall und Zeugnisverleihung habe, welche Möglichkeiten habe ich dann. Gibt es irgendwie eine oberste Instanz wo ich mich als angehender Soldat beschweren kann, so was wie die ,,Oberste Wehrdienstberatung"? Oder wie soll ich sonst da rangehen ? Wo kann ich Beschwerde einreichen, falls es hart auf hart kommt?
Ich bitte euch um eure Hilfe.
Es ist wirklich nur ein Tag den ich frei haben möchte, ein Tag der so nie wieder für mich in meinem Leben vorkommt, und den lasse ich mir nichts und niemanden versauen.