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Bahn Gutscheine

Begonnen von PT, 04. März 2007, 12:05:17

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PT

Wie funktioniert das mit den Bahn Gutscheinen, die einem mitgeschickt werden?

zeige ich die einfach dem Schaffner im Zug oder muss ich ein zugticket vorher kaufen?

Muss nach München zur Vorstellung im Zentrum für Nachwuchsgewinnung.

Hoffe jemand kann mir helfen!!!!   ??? ???

Timid

Normalerweise sollte man mit der Einladung und den Gutscheinen genug weitere Informationen erhalten haben, um auch ohne fremde Hilfe herausfinden zu können, wofür diese genau da sind ... ;)

Ansonsten legt der Begriff "Gutschein" schon nahe, was dieser bewirkt - im Tausch gegen den Schein erhält man ein "Gut", in diesem Fall ein Ticket für Hin- und Rückfahrt. Andernfalls hättest du keinen Gutschein, sondern eine Bahnfahrkarte zugeschickt bekommen ;)
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Lady Aleya X

He ho!

Hm.. da hätte ich jetzt auch nochmal eine Frage in die Richtung.. undzwar sollte ich ja nach Fürsti, hab das aber streichen lassen und jetzt hab ich hier noch die Bahngutscheine rumzuliegen. Soll ich die irgendwohin zurück schicken? Sind die irgendwie gemeldet oder was ist jetzt damit?

Gruß Aleya

mailman

Gute Frage
Auf den Gutscheinen steht zwar kein Datum oder ähnliches. Aber soweit ich mich erinnere gelten die nur mit dem entsprechenden Einladungsschreiben der Bundeswehr.

Aber ich würde sie auf jeden Fall zurückschicken.

Onkel Tom

Es muss vorab ein Fahrticket gelöst werden.
Der Gutschein wird am Bahnschalter gegen die Ausgabe des entsprechenden Fahscheins eingezogen. Sonst könnte die Bahn ja keine Verrechnung mit der Bundeswehr druchführen.

Das Zugpersonal kann den Gutschein nicht entwerten, da kein Ziel und kein Datum erkennbar ist. Somit besteht Betrugsgefahr. Der Gutschein kann zur Fahrt genutzt werden und im Anschluss legt man dieses beim ReFü vor und rechnet den PKW ab. Nur nach Vorlage der Gutscheine, wird der PKW abgerechnt.

Wird der Gutschein nicht genutzt, muss er bei der zuständigen Abrechnungsstelle abgegeben werden.

Ich hoffe Licht ins Dunkel gebracht zu haben.

Onkel Tom

abie.gail

Zitat von: Lady Aleya X am 04. März 2007, 15:58:02
He ho!

Hm.. da hätte ich jetzt auch nochmal eine Frage in die Richtung.. undzwar sollte ich ja nach Fürsti, hab das aber streichen lassen und jetzt hab ich hier noch die Bahngutscheine rumzuliegen. Soll ich die irgendwohin zurück schicken? Sind die irgendwie gemeldet oder was ist jetzt damit?

Gruß Aleya

hey aleya...

braucht auch nichts hinzuschreiben wenn du die karten zurück schickst.... hab da mal nachgefragt, weil mir sowas ähnliches auch schon passiert ist....

lg abie
Lieber FotoGRAF
als gar kein Adelstitel!

Lady Aleya X

He ho Tom!

Vielen Danke für die Antwort, dann werd ich das mal tun.

@ abie .. das ist schon irgendwo klar.

Gruß Aleya

Darkhound

hab noch ne ähnliche frage dazu:
ich muss ja zur OPZ nach Köln und mein zug fährt über würzberg.wenn ich mit einem frühen zug los fahr,kann ich dann aussteigen,in würzburg was erledigen und dann wieder mit einem späteren zug weiterfahren nach köln?

StOPfr

Eine Fahrtunterbrechung z.B. zum Umsteigen (kann ja auch etwas länger dauern  ;)) ist durchaus drin, aber nur bei einer Fahrkarte ohne feste Zugbindung. Wenn Du Züge mit Zugbindung und Reservierung gebucht hast (also z.B. mit ICE 123 bis und dann gleich weiter mit ICE 234 ab Würzburg o.ä.) musst Du sie auch benutzen oder sie noch ändern.     
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darkhound

aaaahja erstmal danke für die prompte antwort,bin dir sehr dankbar.nettes forum :)

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