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Israel, Völkerrecht etc.

Begonnen von wolverine, 26. Februar 2007, 08:13:08

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wolverine

Wenn wir schon das Thema "Israel-Libanon" hier einbeziehen, sollte man nicht verschweigen, dass a) alle Raketenangriffe der Hizbollah gegen rein zivile Ziele gerichtet waren und keine einzige Militäranlage getroffen wurde und b) auch die Hizbollah in diesem Konflikt Bombletts verwendet hat.
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schlammtreiber

Lieber wolverine,

ich muss Dich zur Ordnung rufen. Am Ende könnte jemand am geliebten Weltbild mit blutrünstigen Zionisten und heldenhaften Hisbollah-Freiheitskämpfern zweifeln - ein solcher Schock am Montagmorgen kann nicht im medizinischen Interesse der User sein  :D
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wolverine

Ich kann nicht anders! Wenn ich das nicht schreibe, manipuliert der MOSSAD wieder den Fallschirm!
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Delta

Zitat von: wolverine am 26. Februar 2007, 08:13:08
Wenn wir schon das Thema "Israel-Libanon" hier einbeziehen, sollte man nicht verschweigen, dass a) alle Raketenangriffe der Hizbollah gegen rein zivile Ziele gerichtet waren und keine einzige Militäranlage getroffen wurde und b) auch die Hizbollah in diesem Konflikt Bombletts verwendet hat.


Endlich mal eine wahre Bemerkung. Immer sieht man nur die arme libanesische Bevölkerung. Aber soweit ich weiß haben die in Libanon Demokratie d.h das Volk entscheidet, und wenn das Volk entschieden hat, dass ihre Regierung zu einem großen Teil aus der "Hisbolla" besteht. Und diese grieft als ein Teil der Regierung einen anderen Staat an. Wenn die Bevölkerung so darunter leidet sollen die doch eine andere Regierung wählen und nicht "Hisbolla". Ich weiß nicht warum die Bevölkerung der "Hisbolla" hinter der Kamera unterschlupf gewährt und vor der Kamera werden immer die gleichen Bilder der "zionistischen Aggresion" gezeigt. Soweit ich weiß heißt es MultiMedia Krieg.

Eichenlaub

Eigentlich wollte ich ja ursprünglich in rein fachlicher und technischer Sicht etwas über die Streubomben erfahren. Nun diskutieren wir plötzlich über den Libanonkrieg. Aber wenn dem nun einmal so ist, seien doch einige Ranbemerkungen erlaubt:

Die Hizbollah-Miliz ist nicht gleichzusetzen mit den regulären Streitkräften des Libanons. Wie der Name schon sagt, eine Miliz eben. Ob ihre Kämpfer Kombatantenstatus haben, ist eine völkerrechtlich interessante Frage. Nach meinem Kenntnisstand wurden sie von Israel aber wie sog. Terroristen, also nicht wie reguläre Streikräfte behandelt. Unbestreitbar dürfte auch sein, daß Israel im gesamten Libanon gezielt Infrastruktur (Kraftwerke, Wasserversorgung, Straßen usw.) zerstört hat und insbesonder in Beirut reine Wohngebiete bombardierte. Wieso dies mit der Bekämpfung einer (terroristischen) Miliz, die im vom äußersten Süden des Libanons aus den Norden Israels beschießt in Einklang zu bringen sein soll, erschließt sich mir einfach nicht. Selbst wenn Teile der Bevölkerung mit der Hizbollah sympathisieren, ist eine Bestrafung, Bombardierung o.ä. dieser Bevölkerung durch das Völkerrecht nicht gerechtfertigt. Im Umkehrschluß stellt sich dann nämlich die Frage, ob das Vorgehen der Israelis gegen Zivilisten nicht mit "Staatsterrorismus" gleichzusetzen ist. Kollektivstrafen gegen Zivilisten sind völkerrechtlich verboten. Wenn Israel, als Rechtsstaat und Demokratie militärische Maßnahmen gegen die Hizbollah ergreift, ist Israel wohl oder übel an das (Kriegs-)Völkerrecht und die Menschrechte gebunden. Dazu gehört natürlich auch, um wieder auf das ursprüngliche Thema "Streubomben" zurückzukommen, daß der Einsatz dieser im Zusammenhang mit Zivilisten oder zur gezielten Unbrauchbarmachung landwirtschaftlicher Fläche oder ziviler Infrastruktu nicht zulässig ist.
Noch eine Frage zum Schluß: Hatte die Hizbollah wirklich Bomblett Munition verschoßen. Woher stammt diese Information?

schlammtreiber

@Delta:

ZitatImmer sieht man nur die arme libanesische Bevölkerung. Aber soweit ich weiß haben die in Libanon Demokratie d.h das Volk entscheidet, und wenn das Volk entschieden hat, dass ihre Regierung zu einem großen Teil aus der "Hisbolla" besteht. Und diese grieft als ein Teil der Regierung einen anderen Staat an. Wenn die Bevölkerung so darunter leidet sollen die doch eine andere Regierung wählen und nicht "Hisbolla".

Die Hisbollah gehört nicht zur libanesischen Regierung, sondern steht in der Opposition. Außerdem hat sie ihre Angriffe auf Israel keineswegs von der libaneischen Bevölkerung absegnen lassen oder von deren Zustimmung abhängig gemacht. Eine Kollektivschuld der libanesischen Bevölkerung ist also ein völlig falsches Konstrukt.

ZitatIch weiß nicht warum die Bevölkerung der "Hisbolla" hinter der Kamera unterschlupf gewährt und vor der Kamera werden immer die gleichen Bilder der "zionistischen Aggresion" gezeigt.

Der Teil, welcher der Hisbollah Unterschlupf gewährt (überwiegend Schiiten), ist aber von der restlichen Bevölkerung nicht sauber zu trennen. Die Volksgruppen leben dort sehr stark durchmischt. Daher weiß man nie so genau, ob die Empörung nicht doch echt ist, denn wenn ich als libanesischer Christ von Israelis ausgebombt werde, dann stelle ich nicht als erstes eine große Untersuchung an ob vielleicht einer meiner schiitischen Nachbarn Waffen im Keller hatte und das eigentlich Ziel war, nein, ich bin dann erstmal einfach sauer auf die IDF, Punkt.

@Eichenlaub:

ZitatDie Hizbollah-Miliz ist nicht gleichzusetzen mit den regulären Streitkräften des Libanons. Wie der Name schon sagt, eine Miliz eben.

Richtig, die Hisbollah-Miliz untersteht allein der Partei Hisbollah, ist also eine Parteiarmee vergleichbar mit der SA der NSDAP (allerdings besser bewaffnet).

ZitatUnbestreitbar dürfte auch sein, daß Israel im gesamten Libanon gezielt Infrastruktur (Kraftwerke, Wasserversorgung, Straßen usw.) zerstört hat und insbesonder in Beirut reine Wohngebiete bombardierte. Wieso dies mit der Bekämpfung einer (terroristischen) Miliz, die im vom äußersten Süden des Libanons aus den Norden Israels beschießt in Einklang zu bringen sein soll, erschließt sich mir einfach nicht.

Das ist relativ einfach zu beantworten. Die Hisbollah existiert keineswegs nur im Süden des Libanon, sondern landesweit. Sie nutzt(e) landesweit die Infrastruktur zu logistischen Zwecken. Dies weitegehend, das muss auch gesagt werden, mit Duldung bzw "hab nix gesehen" der offiziellen libanesischen Stellen (Polizei, Zoll, etc).

Der Mißbrauch ziviler Strukturen durch die Hisbollah hatte Methode und führte u.a. zu israelischen Bombenangriffen in Wohngebieten weil dort z.B. "Wohlfahrtsbüros" der Hisbollah (genutzt als Kommandozentralen und Stützpunkte für Logistik und Kommunikation) mitten in Wohngebiete gesetzt wurden. Der Vorwurf, Israel habe "systematisch ganze Wohnviertel eingeebnet" ist allerdings reine Propagandarhetorik.

ZitatIm Umkehrschluß stellt sich dann nämlich die Frage, ob das Vorgehen der Israelis gegen Zivilisten nicht mit "Staatsterrorismus" gleichzusetzen ist.

Ein immer wieder gerne gebrauchter Begriff, jedoch nicht ernsthaft gebrauchbar. Er setzt u.a. absichtliche Kollektivbestrafungen voraus (Propaganda) und beruht auf geradezu schmerzhafter Interpretationsfreiheit. Ein Beispiel:

ZitatDazu gehört natürlich auch, um wieder auf das ursprüngliche Thema "Streubomben" zurückzukommen, daß der Einsatz dieser im Zusammenhang mit Zivilisten oder zur gezielten Unbrauchbarmachung landwirtschaftlicher Fläche oder ziviler Infrastruktu nicht zulässig ist.

Szene 1: Hisbollah-Raketenwerfer rumpelt über den Acker, kommt eine F-16 und schmeißt eine Cluster drauf.

Szene 2: die auf dem Acker verbleibenden Bomblets werden als "gezielte Unbrauchbarmachung landwirtschaftlicher Flächen" umgedeutet  ;)

Szene 3: Hisbollah-Raketenwerfer fährt durch eine (zivile) Wohnsiedlung und zieht in einer (zivilen) Garage unter. Kurz drauf schlägt eine israelische Rakete in die Garage ein.

Szene 4: Israel wird der gezielten und absichtlichen Bombardierung ziviler Wohngebiete beschuldigt.

(ist übrigens nicht frei erfunden, sondern sowohl Szene 1 als auch 3 waren in Pressekonferenzen/Propagandaveranstaltungen des israelischen Militärs zu sehen, während Szene 2 und 4 aus den quasi synchronen Veranstaltungen der hIsbollah stammen)


Eines vielleicht noch:

ZitatInfrastruktur (Kraftwerke, Wasserversorgung, Straßen usw.) zerstört

Hier gibt es allerdings einige Ziele, deren Zerstörung weder dem Gebot der Verhältnismäßigkeit, noch dem der Vernunft genüge getan hat. Bspw die Treibstoffraffinerien an der Küste (hatte keine Auswirkungen auf die Mobilität der Hisbollah, aber massive Umweltschäden zur Folge) oder Kraftwerke in der Umgebung Beiruts (die Hisbollah-Miliz operierte nahezu völlig unabhängig vom Stromnetz!).

ZitatNoch eine Frage zum Schluß: Hatte die Hizbollah wirklich Bomblett Munition verschoßen. Woher stammt diese Information?

Unter anderem von Human Rights Watch. Einfach mal googeln nach "Hezbollah cluster" ...
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Eichenlaub

Teilweise hat Schlammtreiber recht:
Die Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf Schäden und Verluste unter der Zivilbevölkerung war im Libanon Krieg durch die Israelis nicht gewahrt worden. Ich möchte aber nochmals an den offiziellen Kriegsgrund dieses "nicht erklärten Krieges" erinnen. Israel forderte die Freilassung zweier verschelppter Soldaten durch die Hisbollah-Miliz. Der massive Beschuß Nordisraels mit primitiven Kasam-Raketen war ja dann die Reaktion auf den israelischen Einmarsch im Südlibanon. Das Thema der in Israel ohne Prozeß und Möglichkeit auf Protest inhaftierten Palästinenser will ich im Zusammenhang mit den entführten Soldaten nur am Rande erwähnen.
Völkerrechtlich betrachtet hat Israel mit dem Beschuß und dem Einmarsch im Libanon ohne Kriegserklärung einen schweren Völkerrechtsbruch begangen. Auch im Hinblick des Beschuß von zivilen Einrichtungen, Ortschaften und Häusern, spricht das Völkerrecht eine klare Sprache. (Vergleiche hierzu ZDV 15/2 besonders die Punkte 451.-470.
Die Bombardierung  z.B. in Beirut ist wegen der Existenz von Büros und Depots der Hizbollah inmitten von Wohnvierteln ist durch das Völkerrecht nicht abgedeckt.

Da die Hizbollah-Kämpfer aber keine regulären Kombatanten gem. Völkerrecht sind, war der Angriff Israels auf den Libanon ein Überfall ohne Kriegserklärung auf einen souveränen Staat. Die Existenz der H.-Miliz im Libanon ist rechtlich betrachtet ein Inner-Libanesisches Problem. Sollten Angehörige der Hizbollah  im Innland Straftaten begehen oder im Nachbarland Israel kriminelle Handlungen (z.B. Entführung der zwei Soldaten) begehen, wäre dies Sache der jeweiligen Polizei. Selbst wenn der libanesische Staat nichts gegen die Hizbollah im Innland unternehmen würde oder könnte, wären Isreal (völker-)rechtlich die Hände gebunden.
Völkerrechtlich ist eine militärische Handlung, wie geschehen niemals abgedeckt. Ganz zu schweigen von der Schadensersatzfrage für die Kriegsschäden.

Nun aber nochmals kurz zum ursprünglichen Thema der "STREUBOMBEN". Wieso ist der Verschuß, wie SIMON schreibt, mit MARS nicht mehr zulässig. Beim Verschuß mit Rohrartillerie gibts doch auch Blindgägner?

schlammtreiber

Zitat von: Eichenlaub am 26. Februar 2007, 14:38:59
Israel forderte die Freilassung zweier verschelppter Soldaten durch die Hisbollah-Miliz. Der massive Beschuß Nordisraels mit primitiven Kasam-Raketen war ja dann die Reaktion auf den israelischen Einmarsch im Südlibanon.

Nicht ganz. Erstens sind die Kassam-Raketen die von den Palästinensern meist im Eigenbau gefertigten und vorwiegend aus dem Gaza-Streifen auf Israel abgefeuerten Raketen. Die Hisbollah verwendet Katjuschas.

Zweitens fand auch vor den israelischen Aktionen sporadischer Beschuss durch die Hisbollah statt. Oben genanntes Zitat ist also richtig, sofern richtig gelesen: der massive Beschuß war die Reaktion...  ;)

ZitatDas Thema der in Israel ohne Prozeß und Möglichkeit auf Protest inhaftierten Palästinenser will ich im Zusammenhang mit den entführten Soldaten nur am Rande erwähnen.

Zu recht, da der Zusammenhang nicht gegeben ist  ;)

ZitatDie Bombardierung  z.B. in Beirut ist wegen der Existenz von Büros und Depots der Hizbollah inmitten von Wohnvierteln ist durch das Völkerrecht nicht abgedeckt.

Schwammige Sache. Die Einrichtung militärisch genutzter Einrichtungen in zivilen Wohngebieten ist an sich erstmal nicht gedeckt... trotzdem gilt Verhältnismäßigkeit...

ZitatDie Existenz der H.-Miliz im Libanon ist rechtlich betrachtet ein Inner-Libanesisches Problem. Sollten Angehörige der Hizbollah  im Innland Straftaten begehen oder im Nachbarland Israel kriminelle Handlungen (z.B. Entführung der zwei Soldaten) begehen, wäre dies Sache der jeweiligen Polizei.

Rein juristisch soweit so gut, nur helfen uns juristische Betrachtungen in der realen Welt nicht immer weiter. Eine illegale Armee im Staat, die der regulären Armee überlegen ist, die von den bewaffneten Organen nicht bekämpft wird und dann Übergriffe auf Nachbarstaaten führt - das ist dann sehr wohl auch ein nichtpolizeiliches Problem.

ZitatSelbst wenn der libanesische Staat nichts gegen die Hizbollah im Innland unternehmen würde oder könnte, wären Isreal (völker-)rechtlich die Hände gebunden.

Und hier liegt der Fehler. Eben nicht. Israel darf sich wie jeder andere Staat zur Wehr setzen, das Recht auf Verteidigung ist nämlich nicht vom Angriff eines Staates abhängig.

ZitatVölkerrechtlich ist eine militärische Handlung, wie geschehen niemals abgedeckt. Ganz zu schweigen von der Schadensersatzfrage für die Kriegsschäden.

Schadensersatz für wen?
Zivilpersonen haben keinen Anspruch, die Hisbollah schon dreimal nicht, und der libanesische Staat muß sich zumindest Unterlassung und damit begrenztes Selbstverschulden vorwerfen lassen.
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wolverine

Wenn man sich schon auf das Gebiet des Völkerrechts begibt, sollte man dies auch konsequent und unter Darstellung der relevanten Gegenmeinung machen - alles andere inpliziert Einseitigkeit und schlichte Meinungsmache.
Es besteht bereits seit Jahren eine Vorgängeresolution des SC der UN, welche eine Entwaffnung der Hizbollah fordert. Mit Nichtumsetzung dieser Resolution wird durch den Staat Libanon das Völkerrecht in Form einer rechtmäßig verabschiedeten Resolution missachtet!
Der Angriff auf eine Grenzpatroullie innerhalb des Staatsgebietes Israel unter Tötung und Verschleppung israelischer Soldaten stellt eindeutig eine "military action" dar, gegen den das Selbstverteidigungsrecht gem. Art. 51 Charta der UN zusteht. "Legitime Selbstverteidigung" ist hier sehr gut vertretbar (die Gegenmeinung wurde ja bereits dargestellt).
Der Beschuss von bewohntem Gelände ist nicht in jedem Fall verboten sondern steht unter den Gebot der größtmöglichen Zivilistenschonung. Wenn militärische Aktionen vorsätzlich unter dem Schutz von Zivilisten und humanitären Einrichtungen durchgeführt werden, darf man diesen Schutz missachten! (Lehrbeispiel an Truppenschulen ist der berühmte ArtBeob im Kirchturm oder Krankenhaus)
Gewährter oder nichtgewährter Kombatantemstatus hilft während einer militärischen Handlung nicht wirklich weiter. Selbstverteidigung ist auch gegen Kriminelle oder Freischärler zulässig. Der Status wird erst im Fall der Gefangennahme interessant.
Der Einsatz von Raketen (es waren nicht lediglich Kazzam "Marke Eigenbau" sondern z. T. hochentwickelte Flugkörper iranischer und chinesischer Herkunft) eindeutig gegen Wohngebiete in Israel - ohne den o. a. Rechtfertigungstatbestand - stellt eine Verletzung des Kriegsvölkerrechts dar, welche wiederum eine Repressalie rechtfertigen könnte. Aber diese Spitzfindigkeit hilft nicht wirklich weiter - zugestanden!
Zuletzt: In dieser Art asymetrischer Kriegführung könnte man sogar konsequent der Meinung sein, dass, wenn sicher Gegener gänzlich in zivilem Umfeld bewegt, sich hinter ziviler Umgebung verbirgt und zivile Infrastruktur zur Versorgung nutzt, ist auch genau diese zivile Umgebung militärisches Ziel. Das ist nicht schön, aber wohl typisch für die "neuen Kriege". Anderenfalls kann man sie wohl nicht führen und müsste nach "unseren" Kriegsregeln die Hände falten und zusehen.
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schlammtreiber

Zweiter Versuch, verfluchter Server!

Zitat von: Eichenlaub am 26. Februar 2007, 14:38:59
Israel forderte die Freilassung zweier verschelppter Soldaten durch die Hisbollah-Miliz. Der massive Beschuß Nordisraels mit primitiven Kasam-Raketen war ja dann die Reaktion auf den israelischen Einmarsch im Südlibanon.

Nicht ganz. Erstens sind die Kassam-Raketen die von den Palästinensern meist im Eigenbau gefertigten und vorwiegend aus dem Gaza-Streifen auf Israel abgefeuerten Raketen. Die Hisbollah verwendet Katjuschas.

Zweitens fand auch vor den israelischen Aktionen sporadischer Beschuss durch die Hisbollah statt. Oben genanntes Zitat ist also richtig, sofern richtig gelesen: der massive Beschuß war die Reaktion...  ;)

ZitatDas Thema der in Israel ohne Prozeß und Möglichkeit auf Protest inhaftierten Palästinenser will ich im Zusammenhang mit den entführten Soldaten nur am Rande erwähnen.

Zu recht, da der Zusammenhang nicht gegeben ist  ;)

ZitatDie Bombardierung  z.B. in Beirut ist wegen der Existenz von Büros und Depots der Hizbollah inmitten von Wohnvierteln ist durch das Völkerrecht nicht abgedeckt.

Schwammige Sache. Die Einrichtung militärisch genutzter Einrichtungen in zivilen Wohngebieten ist an sich erstmal nicht gedeckt... trotzdem gilt Verhältnismäßigkeit...

ZitatDie Existenz der H.-Miliz im Libanon ist rechtlich betrachtet ein Inner-Libanesisches Problem. Sollten Angehörige der Hizbollah  im Innland Straftaten begehen oder im Nachbarland Israel kriminelle Handlungen (z.B. Entführung der zwei Soldaten) begehen, wäre dies Sache der jeweiligen Polizei.

Rein juristisch soweit so gut, nur helfen uns juristische Betrachtungen in der realen Welt nicht immer weiter. Eine illegale Armee im Staat, die der regulären Armee überlegen ist, die von den bewaffneten Organen nicht bekämpft wird und dann Übergriffe auf Nachbarstaaten führt - das ist dann sehr wohl auch ein nichtpolizeiliches Problem.

ZitatSelbst wenn der libanesische Staat nichts gegen die Hizbollah im Innland unternehmen würde oder könnte, wären Isreal (völker-)rechtlich die Hände gebunden.

Und hier liegt der Fehler. Eben nicht. Israel darf sich wie jeder andere Staat zur Wehr setzen, das Recht auf Verteidigung ist nämlich nicht vom Angriff eines Staates abhängig. Ich verweise auf wolverines Aussagen, die etwas fundierter sind als mein Laienwissen  ;)

ZitatVölkerrechtlich ist eine militärische Handlung, wie geschehen niemals abgedeckt. Ganz zu schweigen von der Schadensersatzfrage für die Kriegsschäden.

Schadensersatz für wen?
Zivilpersonen haben gegenüber Staaten keinen Anspruch, die Hisbollah als kriminelle Organisation schon dreimal nicht, und der libanesische Staat muß sich zumindest Unterlassung und damit begrenztes Selbstverschulden vorwerfen lassen.
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Eichenlaub

Das bedarf dennoch einiger Richtigstellungen.
Israel hatte kein Mandat der VN zur Durchsetzung der alten Resolution: Entwaffnung der Miliz. (Wie gesagt, derzeit rechtlich ein innerlibanesisches Problem). Der Einmarsch der Israelis in Südlibanon  und die Bombardierungen waren offiziell begründet mit den beiden verschleppten Soldaten. Dennoch, auch für diese Aktion hatten die Israelis kein Mandat der VN. Schließlich ist das Selbstverteidigungsrecht gem. Art. 51 hier nicht hinreichend begründet. Der sporadische Beschuß Nordisraels mit Rakten rechtfertigt nicht eine massive Militäraktion mit Zerstörung der zivilen Infrastruktur (und dies geschah wohlgemerkt mit der Begründung: Befreieung der entführten Soldaten)
Und dies wie gesagt, auch ohne Mandat der VN
Im Umkehrschluß könnte Syrien ja auch die von Israel besetzten Golanhöhen mit Berufung auf die Charta der VN "befreien", bzw. Jordanien, die besetzen Gebiete im Westjordanland in einem Akt "Der Selbstverteidigung" befreien.
Grundsätzlich muß entschieden werden: Unterstellt sich Israel als ein Subjekt des Völkerrechts den Regelungen der Staatengemeinschaft, dann sind diese einzuhalten.
Wolverine berührt mit dem Nennen der "neuen" asymetrischen Kriege", sicher ein Kernproblem des modernen Völkerrechts. Das geltende Völkerrecht kann wegen dieser Problematik aber nicht einfach außer Kraft gesetzt werden. Möglicherweise wird es in den nächsten Jahren zu iener Fortentwicklung kommen. Die derzeit geltenden Regelungen sind aber einzuhalten.
Die Problematik wird ja auch durch (völker)-Rechtsfreie  Räume sehr anschaulich: Guantanamo, geheime CIA-Gefängnisse, Inhaftierte Palistinenser, Liquidierung und Inhaftierung palästinensischer Politiker usw.
Also gerade für die Bundeswehr vor dem Hintergrund der Auslandseinsätze sollte der absolute Vorrang des Völerrechts gelten.


wolverine

#12
1. Ich habe nicht behauptet, dass Israel die Resolution zur Entwaffnung durchsetzen wollte oder hat! Dies hätte einen Beschluss gem. Art. 39 der Charta mit der Feststellung eines "thread to peace" sowie Authoresierung militärischer Zwangsmaßnahmen gem. Art. 42 Charta der UN verausgesezt. Ich schrieb dagegen, dass der Staat Libanon mit der Nichtbefolgung der Resolution Völkerrecht verletzt hat.
2. Selbstverteidigung gem Art. 51 ist dagegen ohne Beschluss oder Feststellung möglich und ich halte diese in der gegebenen Situation zumindest für vertretbar (andere Ansicht bei Begründung jedoch auch).
3. Bzgl. Syrien bedarf es keines Erlaubnistatbestandes, da hier der Kriegszustand noch nicht beendet ist.

Voranstellen sollte man, dass Völkerrecht letztlich eine sehr schwammige Materie ist, die letztlich nur auf Konsens beruht. Es gibt eben keine Institution, die sich über Staaten erhebt, wie der Staat über seine Bürger. Und darum wird das Recht auch der jeweiligen Situation "angepasst" (der Irak-Einsatz ist nach amerikanischer Diktion auch Selbstverteigung gem. Art. 51). Wer es grundsätzlicher sieht, erkläre einmal die Legitimation des Kosovo-Einsatzes ohne mit der Charta und der - auch von der damaligen Bundesregierung propagierten - Theorie des absoluten Gewaltverbotes in Konflikt zu geraten. Und (völker)rechtfreie Räume gibt es noch ein paar: Iran, Nordkorea, Sudan-Dafur und nicht zu vergessen Terroristen in den palästinensischen Autonomiegebieten, Irak oder Afghanistan.
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Eichenlaub

Also wolverine, mit dieser Formulierung der Anpassung und teilweisen "Schwammigkeit" des V-Rechts können wir uns arrangieren.
Ich bitte aber, ohne rechthaberisch sein zu wollen, daß zwischen den von Dir genannten Beispielen im Hinblick auf die VÖLKERRECHTSFREIHEIT  in Iran, Nordkorea, Sudan-Dafur , Terroristen in den palästinensischen Autonomiegebieten, Irak oder Afghanistan differenziert werden muß.

Völerrechtssubjekte sind in der Regel nur Staaten, also können Terroristen in Palästina als solche Akteure nicht auftreten, genausowenig wie in Afghanistan oder Irak. Der Iran hat meines Wissens das Völkerrecht nicht gebrochen. er hält sich an den Atomwaffensperrvertrag. Und im Zusammenhang mit Israel sei die Bemerkung erlaubt, daß Israel als demokratischer Rechtsstaat nun einmal, vielleicht unkomfortablen Lage ist, nur mit rechtlich einwandfreien Maßnahmen eigentlich auf Terroranschläge antworten zu dürfen. Wie gesagt EIGENTLICH, die Wirklichkeit sieht im Hinblick auf die gewählten Maßnahmen anders aus. Der Terrorist als Subjekt aber, hat bei aller Verwerflickeit seines Tuns dennoch immer Anspruch auf Behandlung nach den Maßstäben des Rechts und den Menschenrechten und dies obwohl er selbst gegen diese verstossen mag. Man kann dies bedauern, aber nur so kann doch wohl die "Zivilisation" überleben.

Delta

Ich würde echt gerne wissen ob wir hier soviel über die Einhaltung des Völkerrechts reden würden wenn Deutschland anstatt von Israel angegriffen wäre so zum Beispiel von der "Polnischen Befreiungs Partei" und Polen würde nichts tun.

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