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allgemeiner Diskussionsthread über Wehrpflicht in allen Facetten

Begonnen von Nathan, 22. März 2007, 09:18:09

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schlammtreiber

ZitatJa, Hierarchie gibt's überall, aber nirgends so ausgeprägt wie beim Militär (oder trägt dein Chef Schulterklappen und du musst salutieren ?)

Braucht er nicht zu tragen, hat auch mit Hierarchie nichts zu tun.

ZitatEr kann dich nicht einfach feuern - zumindest noch nicht, wenn das mit den Reformen so weiter geht.

Siehe wieder Theorie und Praxis...

ZitatAuch über deinen Chef kannst du dich beschweren, bei seinem Chef.

Nein. Ihm gehört der Laden.

[
ZitatWenn ich aber sieben Stunden zum STehen gezwungen werde, dann hilft mir erstmal nicht wirklich, dass ich mich morgen drüber beschweren kann.

Ein nicht verbindlicher Befehl, den man einfach verweigern darf ohne Folgen fürchten zu müssen.
ZitatEinige typische Beispiele

Willst Du mich verarschen? "Typische Beispiele" für das Mißverhalten natürlich, nicht etwa "typisch" für den Dienstbetrieb an sich. Man kann´s ja mal versuchen, aber da musst Du erst Dümmere finden, sorry.

ZitatWahrscheinlich nicht, aber er hat die Möglichkeit zu gehen wann immer er will. Er muss dafür natürlich Konsequenzen einkalkulieren, aber er wird nicht vom Staat betraft.
Der GWDL, der einfach geht hat auch keinen Job und keinen Sold mehr, aber er wird zusätzlich strafrechtlich belangt.

jetzt halt Dich fest: der GWDL kann auch jederzeit gehen (wie der Azubi), man nennt es KDV, er wird dafür NICHT belangt sondern muss nur die Konsequenzen (Zivildienst) einkalkulieren  :D

ZitatZudem kann er ohne Gerichtsverfahren in Arrest gesetzt werden.
Ja, er kann sich ja in zwei Wochen in der Zelle Gedanken über eine Eingabe an den Wehrbeauftragen machen, aber macht das seine Situtation besser ?

Du tust gerade so als ob man GWDL willkürlich einsperren könnte. Blödsinn. Mach Dich erstmal vertraut mit den einschlägigen Vorschriften, was notwendig ist um einen GWDL (oder auch SaZ...) in den Arrest zu schicken!

ZitatNein, ich möchte audrücklich betonen, dass ich denke und hoffe, dass dies nicht die Regel ist.

Dann ist diese Diksussion ja beendet, wenn Du endlich einsiehst daß dies nicht verallgemeinerbar ist.

ZitatAber mit der Ansicht, dass es häufiger vorkommt, als uns lieb ist, stehe ich nicht alleine da.

Weil jedes Mal zuviel ist. Das sagt aber nichts, gar nichts über die Qualität der Inneren Führung aus. Vergleich: von allen Großstädten Deutschlands hat München die niedrigste Kriminalitätsrate. Trotzdem gibt es auch dort (oh Wunder) Mord, Raub und Vergewaltigung. Also alles Scheiße?

ZitatSind aber möglicherweise gegen ihren Willen da und haben keine Möglichkeit sich dem legal zu entziehen.

Falsch. KDV is your friend.

ZitatUnd wenn du keinen Fehler gemacht hast, dann wird der Polizist dich auch wieder fahren lassen.
Wenn der GWDler aber einfach geht erwartet ihn ein Strafverfahren und Arrest.

Wenn der GWDL sich nichts zu schulden kommen lässt erwartete ihn aber auch weder Arrest noch Verfahren. Wir ziehen Kreise...
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wolverine

Zum letzten Mal: Der Bericht des WBdBT ist ein Mängelbericht. Der ist ausschließlich dafür da, Mängel aufzuzeigen. Wenn im Jahr 2007 249.999 an den WB schreiben, dass sie alle ihren alltäglichen Dienst traumhaft finden und auch für die Hälfte ihres Gehalten weiter in die Kasernen gingen, dabei aber einer bemängelt, dass letztens in der Kantine sein Dressing für den Salat eine Spur zuviel Dill aufwies, würde ausschliesslich diesem Mißstand nachgegangen. Wenn dem Geschmacksempfinden des Soldaten entsprochen würde, würde das so im Bericht stehen und Abhilfe gefordert werden.
Darum wird Verbesserung erbeten, weil jeder einzelne Verfehlung - egal welcher Qualität - eine zuviel ist.
Warum läd egentlich ausschliesslich der Wehrdienst zum Machtmißbrauch ein? Zugegeben, es ist öffentliches Recht. Aber das ist Strafvollzug, Schule, Ordnungsrecht und selbst Wirtschaftsverwaltungsrecht auch. Überall dort wird im Subordinationsverhältnis Eingriffsverwaltung praktiziert. Es wird angeordnet und wer nicht spurt, wird bestraft.
In einem meiner ersten realen (!) Fälle hat ein "Zivi" aus Angst vor seiner Pflegeschwester einen Menschen getötet, aber das führt jetzt zu weit.

Und im nichtöffentlichen Sektor gibt es auch nicht lediglich "lean mangement" und "bottom up" sondern genauso "top down"
In meiner aktiven Zeit hatte ich einen Wehrpflichten, dessen Vater bei Daimler-Benz im Vorstand saß. Wenn wir uns hin und wieder über unseren damaligen S3 beklagten und er etwas mitbekam, erzählte er, dass dieser Führungsstil harmlos gegen den von Schremp sei und belegte das mit Beispielen seines Vaters.

Wie jedes Argument kann man hier wieder umdrehen: Natürlich ist die Bw öffentliches Recht im Subordinationsverhältnis. Andererseits kann man auch sagen, ein Zivilist darf alles, was nicht verboten ist; im öffentlichen Recht ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Man nent das Ermächtigungsgrundlage und das Prinzip dahinter Rechtstaatsprinzip

Ich verstehe immer weniger, was Sie eigentlich wollen. Dass es das legitime Recht einer Gesellschaft ist, sich zu verteidigen, wurde gesagt. Dass in einer demokratischen Gesellschaftsordnung die Grenzen der gewährten Freiheit durch Mehrheitsentscheid gezogen werden, auch.

Ob diese Grenzen immer dem persönlichen Gusto entsprechen, sei dahingestellt. Es gibt ausreichend Kritik am deutschen Steuersystem. Ich könnte mich darüber aufregen - ist es mir aber nicht wert. Ich habe mehr als ausreichend übrig und freue mich des Lebens! Wer jammern möchte, darf das aber! Ich halte das deutsche Waffenrecht persönlich für idioisch übertrieben. Trotzdem arrangiere ich mich damit. Was in Deutschland nicht gemacht werden darf, macht man halt völlig legal im Ausland.
Es gibt immer Leute, die mehr oder weniger unter dem gegebenem status leiden. Auf jeder Uni wird sich in den Prüfungsphasen suizidiert. Und manchmal pasiert das auch an anderen Orten völlig ohne Grund.

Wir leben doch schon in einer der am höchsten ausgeprägten Form von Freiheit. Und man sollte auch hin und wieder daran denken, dass dafür, dass heute verweigert werden darf und alles und jeder kritisiert, verspottet und mißachtet werden darf, andere Leute zur Waffe greifen, kämpfen und auch sterben mussten.


Ach übrigens: Bevor ein Freiheitsentzug vorgenommen wird, muss ein Truppendienstrichter konsultiert werden - wie im Zivilen (hier heisst der dann Ermittlungs- oder Haftrichter) auch.


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schlammtreiber

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MisterS

ZitatEin nicht verbindlicher Befehl, den man einfach verweigern darf ohne Folgen fürchten zu müssen.
Der aber gar nicht erst erteilt werden darf, was ja gerade das Fehlverhalten ist.
ZitatWillst Du mich verarschen? "Typische Beispiele" für das Mißverhalten natürlich, nicht etwa "typisch" für den Dienstbetrieb an sich. Man kann´s ja mal versuchen, aber da musst Du erst Dümmere finden, sorry.
Mehr meinte ich auch nie.
Ich hab immer geschrieben - und meine das auch, dass nicht jeder zweite BW-Angehörige böse ist.
DIe Beispiele sind typisch für Fehlverhalten. SO war das gemeint.
SCheinbar also nur ein Missverständnis, das damit ausgeräumt sein dürfte.
Vielleicht hätte ich direkt den ganzen ABschnitt zitieren sollen.
Zitatjetzt halt Dich fest: der GWDL kann auch jederzeit gehen (wie der Azubi), man nennt es KDV, er wird dafür NICHT belangt sondern muss nur die Konsequenzen (Zivildienst) einkalkulieren  
Der GWDL, der KDV beantragt muss bis zur Antragsbewilligung (so die denn positiv ausfällt) aber erstmal beim Bund bleiben.
ZitatDu tust gerade so als ob man GWDL willkürlich einsperren könnte. Blödsinn. Mach Dich erstmal vertraut mit den einschlägigen Vorschriften, was notwendig ist um einen GWDL (oder auch SaZ...) in den Arrest zu schicken!
Ich tue nicht nur so, das ist so.
Nach der Bundeswehrvollzugsordnung kann ein jeder Armeeangehöriger in Arrest genommen werden. Da sind zwar zeitliche Grenzen vorgeschrieben, aber die betragen deutlich mehr als die 24 Stunden, die ein Polizeigewahrsam höchstens dauern darf.
Damit hat die Exekutive (Bundeswehr) die Möglichkeit einen Dellinquenten (meist Befehlsverweigerer) ohne Kenntniss der Judikative (ordentliches Gericht, Haftrichter) in Arrest zunehmen.
Konkret heißt dies nach §1 BwVollzO Disziplinararrest und soll laut §2 "die Bereitschaft des Soldaten fördern, ein gesetzmäßiges Leben zu führen, namentlich seine soldatischen Pflichten zu erfüllen." (wie hämisch)
Auf bundeswehr.de findet sich folgendes dazu:
"Verstößt ein Soldat vorsätzlich oder fahrlässig gegen seine im Soldatengesetz festgeschriebenen Dienstpflichten, kann der Disziplinarvorgesetzte Maßnahmen vom Verweis (aktenkundiger Tadel) bis zum Disziplinararrest (Freiheitsentzug in einer Bundeswehrliegenschaft, diese nur mit Zustimmung des zuständigen Truppendienstgerichtsrichters) ergreifen."
Ein Truppendienstgericht ist dabei keinesfalls Teil der Judikative, sondern "im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung angesiedelt und fungiert als Dienstgericht für Disziplinarverfahren gegen Soldaten und für Verfahren über Beschwerden von Soldaten," ist also der Exekutive unterstellt.

Das mag zwar alles so legal sein, aber wirklich gut finde ich nicht, dass die Exekutive Freiheitsentzug über die 24 Stunden hinaus anordnen kann.
Es kommt nebenbei tatsächlich vor, dass sogenannte Totalverweigerer in Arrest kommen.
ZitatDann ist diese Diksussion ja beendet, wenn Du endlich einsiehst daß dies nicht verallgemeinerbar ist.
Ich habe die Missstände nie verallgemeinert, sondern lediglich gesagt, dass es deutlich zuviele gibt.
ZitatWeil jedes Mal zuviel ist.
Wenn es nur wirkliche Einzelfälle seien, würde Herr Robbe anders schreiben.
ZitatDas sagt aber nichts, gar nichts über die Qualität der Inneren Führung aus.
Sieht Herr Robbe anders. Ich hab mir das Zitat ja nicht ausgedacht.
Hier nochmal zum nachlesen:
ZitatDem Führungsverhalten gilt seit jeher das besondere Augenmerk der Wehrbeauftragten. Fehler und Schwächen in diesem Bereich wurden regelmäßig in den Jahresberichten behandelt und anhand von Fallbeispielen erläutert.
Oft hieß es dazu in den Stellungnahmen des Bundesministeriums der Verteidigung, es handele sich um bedauerliche Einzelfälle, denen konsequent und wirkungsvoll begegnet worden sei.
Die im Berichtsjahr an mich herangetragenen Fälle zeichnen ein anderes Bild. Fehlverhalten von Vorgesetzten ist nicht nur auf Einzelfälle beschränkt. Es wird auch nicht immer konsequent verfolgt und geahndet. Art und Umfang der festgestellten Defizite zeigen aus meiner Sicht grundsätzliche Schwächen im Führungsverhalten auf, die eine nachhaltige, bergreifende Reaktion im Bereich von Ausbildung und Dienstaufsicht erfordern.
1. Das sind nicht meine Worte, sondern es steht für jeden nachzulesen im Bericht des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages für das Jahr 2006 unter Punkt 3.
2. Meinst du, dass er gar keine Ahnung hat, was er da schreibt ?
3. Wie würdest du dies interpretieren ?
ZitatDu suchst dir einzelne Fälle aus einer riesigen Armee aus?
Wie oft soll ich noch sagen, dass es Beispiele sind, die typisches Fehlverhalten darstellen ? (Nicht typisches Soldatenverhalten !)
ZitatSowas gibts überall.
Ja, aber da kann man sich entziehen.
ZitatEs gibt sicher auch Polizisten die ihre Macht mißbrauchen oder sonstiges Fehlverhalten zeigen.
Und deren Karriere jeder gute Anwalt dann ein Ende bereitet.
ZitatNur steht das nicht in dem Bericht.
Nein, der ist aber auch für / über die Bundeswehr.


mailman

Was willst du dann eigentlich? Du willst darlegen das bei der Bundeswehr Fehlverhalten von Einzelnen gibt und dem man sich hingeben muß.

Das Beschwererecht der Bw ist meines Wissens einzigartig.

Ein Totalverweigerer in Arrest zu stecken hat schon seinen Sinn der legt ja den Dienstbetrieb lahm und gefährdet die Disziplin. Außerdem ist es sicher nicht so einfach jemanden einfach wegzusperren da steckt doch etwas mehr dahinter.

MisterS

ZitatZum letzten Mal: Der Bericht des WBdBT ist ein Mängelbericht. Der ist ausschließlich dafür da, Mängel aufzuzeigen. Wenn im Jahr 2007 249.999 an den WB schreiben, dass sie alle ihren alltäglichen Dienst traumhaft finden und auch für die Hälfte ihres Gehalten weiter in die Kasernen gingen, dabei aber einer bemängelt, dass letztens in der Kantine sein Dressing für den Salat eine Spur zuviel Dill aufwies, würde ausschliesslich diesem Mißstand nachgegangen. Wenn dem Geschmacksempfinden des Soldaten entsprochen würde, würde das so im Bericht stehen und Abhilfe gefordert werden.
1. für jemanden, der vorgibt an dem Bericht mitzuwirken, kann dieses Dill-Beispiel ja wohl nicht der Ernst sein.
2. Natürlich ist es ein Mängelbericht, aber so wie ich ihn lese gibt es deutlich zuviele Mängel, sodass man eben nicht mehr von Einzelfällen und Ausnahmen reden kann, sondern dass ein grundsätzliches Problem besteht - auch wenn nicht alle Soldaten böse Menschen sind und die große Mehrheit sicherlich einen guten Job macht.

Natürlich gibt es auch andere Bereiche, die zu Machtmissbrauch einladen. Der Strafvollzug ist ein gutes Beispiel, weil hier die Abhängigkeit der Strafgefangenen gegenüber den Justizbeamten noch größer ist.
Ein Schutz der STrafgefangenen ist also hier sogar noch wichtiger.
Aber darum geht's nicht (oder ist das jvaforum.de ?) und es macht die Sache bei der BW nicht besser.

ZitatAch übrigens: Bevor ein Freiheitsentzug vorgenommen wird, muss ein Truppendienstrichter konsultiert werden - wie im Zivilen (hier heisst der dann Ermittlungs- oder Haftrichter) auch.
Jein. Ja, es bedarf des Truppendienstgerichts, aber nein das ist nicht mit dem Ermittlungs- / Haftrichter vergleichbar.
Meinem Verständnis von Gewaltenteilung entspricht ein Truppendienstgericht in keinster Weise.
ZitatIch verstehe immer weniger, was Sie eigentlich wollen.
Ich möchte feststellen, dass es eine nicht zu vernachlässigende Zahl von Verfehlungen von Vorgesetzten der BW gibt, die dafür sorgen, dass es eine größere Zahl insbesondere Wehrdienstleistender gibt, die mit ihrem DIenst nicht zufrieden sind, denn das wurde urpsrünglich mal in Abrede gestellt.

wolverine

#186
Ich habe die Gesamtstatistik gerade nicht zur Hand, aber aus dem Kopf gab es in dem Kommandobereich, in dem ich dienen darf, bei ca. 50.000 Soldaten ca. 300 Eingaben im Berichtsjahr. Dabei waren alle Qualitäten (tatsächlich auch wegen des Essens!) und nicht immer, wurde ein Fehlverhalten festgestellt. So - jetzt verallgemeinern Sie!

Zitat von: MisterS am 05. April 2007, 15:34:37
ZitatAch übrigens: Bevor ein Freiheitsentzug vorgenommen wird, muss ein Truppendienstrichter konsultiert werden - wie im Zivilen (hier heisst der dann Ermittlungs- oder Haftrichter) auch.
Jein. Ja, es bedarf des Truppendienstgerichts, aber nein das ist nicht mit dem Ermittlungs- / Haftrichter vergleichbar.
Meinem Verständnis von Gewaltenteilung entspricht ein Truppendienstgericht in keinster Weise.

Na da bin ich ja einmal gespannt! Bringen Sie mir etwas bei.
Nachtrag: Wenn das aber so weitergeht, lache ich mich - mit Verlaub -  kaputt!
Zitat von: MisterS am 05. April 2007, 15:24:03
ZitatDu tust gerade so als ob man GWDL willkürlich einsperren könnte. Blödsinn. Mach Dich erstmal vertraut mit den einschlägigen Vorschriften, was notwendig ist um einen GWDL (oder auch SaZ...) in den Arrest zu schicken!
Ich tue nicht nur so, das ist so.
Nach der Bundeswehrvollzugsordnung kann ein jeder Armeeangehöriger in Arrest genommen werden. Da sind zwar zeitliche Grenzen vorgeschrieben, aber die betragen deutlich mehr als die 24 Stunden, die ein Polizeigewahrsam höchstens dauern darf.
Damit hat die Exekutive (Bundeswehr) die Möglichkeit einen Dellinquenten (meist Befehlsverweigerer) ohne Kenntniss der Judikative (ordentliches Gericht, Haftrichter) in Arrest zunehmen.
Konkret heißt dies nach §1 BwVollzO Disziplinararrest und soll laut §2 "die Bereitschaft des Soldaten fördern, ein gesetzmäßiges Leben zu führen, namentlich seine soldatischen Pflichten zu erfüllen." (wie hämisch)
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"Verstößt ein Soldat vorsätzlich oder fahrlässig gegen seine im Soldatengesetz festgeschriebenen Dienstpflichten, kann der Disziplinarvorgesetzte Maßnahmen vom Verweis (aktenkundiger Tadel) bis zum Disziplinararrest (Freiheitsentzug in einer Bundeswehrliegenschaft, diese nur mit Zustimmung des zuständigen Truppendienstgerichtsrichters) ergreifen."
Ein Truppendienstgericht ist dabei keinesfalls Teil der Judikative, sondern "im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung angesiedelt und fungiert als Dienstgericht für Disziplinarverfahren gegen Soldaten und für Verfahren über Beschwerden von Soldaten," ist also der Exekutive unterstellt.

Das mag zwar alles so legal sein, aber wirklich gut finde ich nicht, dass die Exekutive Freiheitsentzug über die 24 Stunden hinaus anordnen kann.

:o ??? ::)
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MisterS

Das Truppendienstgereicht ist Teil der Bundeswehr. Und als solcher Exekutiv- und Judikativorgan zugleich.

Nicht umsonst unterscheidet man zwischen einem ordentlichen Gericht und einem truppendienstgericht.

mailman

Ich kenn mich da zwar auch nicht so aus aber seit wann ist die Bundeswehr teil der Exeutive? Und die Gewalten sind doch in D eigentlich getrennt oder

wolverine

Ordentliche Gericht sind die Amts-, Land, Oberlandesgerichte und der BGH. Man unterscheidet diese von den Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichten (mit ihrem jeweiligen Instanzenzug).
Die letzte Instanz nach dem Truppendienstgericht sind die beiden  Wehrdisziplinarsenate des Bundesverwaltungsgerichts.
Truppendienstrichter sind ganz normale Richter ohne militärischen Status und selbstverständlich Judikative. Selbst der WDA ist- gerade aus dem von Ihnen monierten Grund - ziviler Beamter und gerade kein Soldat.
Richter sind immer unabhängig und lediglich Recht und Gesetz unterworfen. Die Zivil- und Strafrichter werden vom BMJ eingestellt (eindeutig Exekutive), gehören aber nicht dazu und sind nicht weisungsgebunden!
Auch die Arrestvorschriften der Bw gehen eindeutig parallel zu den nichtmilitärischen Regeln.

Bisher hatten Sie nur eine andere - meinetwegen vertretbare - Meinung. Aber jetzt wird es schlicht sachlich falsch.
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schlammtreiber

ruhig wolve, is ja gleich Ostern... nicht aufregen, das is ab einem gewissen Alter nich mehr gesund (ich weiß wovon ich rede)  ;)

;D  ;D  ;D
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wolverine

#191
Ich bin eigentlich ruhig. Eine gewisses "pronouncement" gehört zum plädieren. Und ich habe gestern Allan Shaw gesehen ;) - jetzt merkt Ihr auch, woher ich mein Wisen über Recht beziehe :D
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wolverine

Das hat nicht wirklich mit der Diskusion zu tun. Ich habe das wirklich zufällig an anderer Stelle gefunden. Es zeigt einem aber, wie unterschiedlich Dinge gesehen und auch dargestellt werden können. Ich find´s gar nicht ´mal schlecht:

Brief eines Rekruten vom Lande

Liebe Mutter, lieber Vater:

Mir geht's gut. Ich hoffe euch, Annemarie, Klaus, Karl, Willi, Sigrid, Peter und Hans auch. Sagt Karl und Willi das beim Bund sein, jede Landarbeit um Längen schlägt. Sie sollen sich schnell verpflichten, bevor alle Plätze voll sind.

Zuerst war ich sehr unruhig weil man bis fast um 6 Uhr im Bett bleiben muss, aber nun gefällt mir das mit dem lange ausschlafen. Sagt Karl und Willi man muss nur sein Bett richten und ein paar Sachen vor dem Frühstück polieren.

Keine Tiere füttern, kein Feuer machen, kein Stall sauber machen oder Holz hacken... praktisch gar nichts. Die Männer müssen sich rasieren, aber das ist nicht so schlimm, es gibt nämlich warmes Wasser.

Das Frühstück ist ein bisschen komisch, mit jeder Menge Saft, Getreide, Eier, aber dafür fehlt völlig Kartoffeln, Schinken, Steaks und das andere normale Zeug, aber sagt Karl und Willi man kann immer neben irgendwelchen Städtern sitzen, die nur Kaffee trinken und das Essen von denen mit deinem hält dann bis zum Mittag, wenn es wieder was zu essen gibt.

Es wundert mich nicht, das die Jungs aus der Stadt nicht weit laufen können.

Wir gehen viel auf "Überlandmärsche" von denen der Hauptfeld sagt, das langes Laufen gut ist für die Abhärtung. Na ja, wenn er das glaubt, als Rekrut kann ich da nichts gegen sagen. Ein "Überlandmarsch" ist ungefähr so weit wie bei uns zum Postamt, aber wenn wir da sind, haben die Städter wunde Füße und wir fahren alle in LKWs zurück.

Die Landschaft ist schön aber ganz flach. Der Feldwebel ist wie unser Lehrer. Er nörgelt immer. Der Hauptmann ist wie der Bürgermeister. Majore und Oberste fahren viel in Autos und gucken komisch, aber sie lassen einen völlig in Ruhe.

Das wird Karl und Willi umbringen vor Lachen:

Ich kriege Auszeichnungen für`s Schießen! Ich weiß nicht warum. Das Schwarze ist viel größer als ein Rattenkopf und bewegt sich nicht mal und es schießt auch nicht zurück, wie die Laubrunner Brüder mit dem Luftgewehr.

Alles was du machen musst ist, dich bequem hinlegen und es treffen.

Man muss nicht mal seine eigenen Patronen machen. Sie haben sie schon fertig in Kisten.

Dann gibt's noch "Nahkampfausbildung". Du kannst mit den Städtern ringen. Aber ich muss sehr vorsichtig sein, die gehen leicht kaputt.

Ist viel leichter als den Stier zu bändigen. Ich bin am besten darin, außer gegen den Voller Sepp, der hat genau am gleichen Tag angefangen wie ich, aber ich hab nur einmal gegen ihn gewonnen.

Das wird daran liegen das ich nur 1,70 mit meinen 65 Kilos bin und er mit seinen 2 Metern und 120 Kilos ist halt schwieriger.

Vergesst nicht Karl und Willi schnell Bescheid zu sagen bevor andere mitkriegen wie das hier läuft und uns die Bude einrennen.

Alles Liebe,

Eure Tochter Maria
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StOPfr

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Nathan

Zitat von: schlammtreiber am 05. April 2007, 08:04:43
Zitat von: Nathan am 04. April 2007, 23:37:26
Keine Lehrling verliert Teile seiner Grundrechte, nur weil er einen Lehrvertrag unterschreibt. Er wandert nicht in den Bau bei Vergehen, wird nicht angeschriehen, nur weil er keine ordenliche Meldung gemacht hat und keiner kann ihm drohen, dass sein Wochenende wegen einiger Staubkörner im Spind gestrichen wird.

Nein, Lehrlinge werden aus anderen Gründen angeschriehen, werden von Meistern und Gesellen für Handlangerdienste mißbraucht, kriegen unbezahlte Überstunden aufgebrummt (Freiheitsentzug) und werden nicht selten auch geschlagen oder getreten. Alles viel besser also  :D

Aha, na dann erkläre mir doch bitte mal in Theorie und Praxis welche Unterschiede Deiner Meinung nach zwischen einem Zwangsdienst wie dem Wehrdienst und der Lehre bzw. dem Berufsleben bestehen.

Gruß

Nathan