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Kleines Problem!

Begonnen von Dave, 28. März 2007, 19:46:41

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Kosovo2007

Ganz einfache Lösung.

Ein Vorgesetzten nach §5 VVO kann nur der Disziplinarvorgesetzte einsetzen. Sonst niemand. Im Moment der Stubenabnahme warst du kein Vorgesetzter.

Punkt aus.

mib

Zitat von: Kosovo2007 am 02. April 2007, 18:19:59
Ein Vorgesetzten nach §5 VVO kann nur der Disziplinarvorgesetzte einsetzen. Sonst niemand.

Diese Aussage ist schlichtweg falsch !

Jeder Vorgesetze kann innerhalb seiner Befehlsbefugnis Untergebene
einem Soldaten für eine bestimmte Aufgabe vorübergehend unterstellen.
Wahrhaft siegt, wer nicht kämpft.

schlammtreiber

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wolverine

Nein - ich stimme "mib" zu: Die Ausage ist schlicht falsch; ohne wenn und aber! StUfzz Dosenbrot kann den Gefr (w) Pimpel - Huber anweisen, die Gruppe zum Sportplatz zu führen. Auf dem Weg ist diese dann Vorgesetzer nach § 5 VVO.
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schlammtreiber

#49
ZitatAuf dem Weg ist diese dann Vorgesetzer nach § 5 VVO.

Wäre sie nicht eher Vorgesetzte nach § 5 VVO?  ;D
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wolverine

§ 52 StPO - "das Aussageverweigerungsrecht steht dem Verlobten des Beschuldigten zu" ;D :D Das Gesetz ist älter als die politisch korrekte Gleichstellung. Soweit ich weiss ist die angedachte geschlechtsspezifische Umbenennung der Dienstgrade (kein verspäteter Aprilscherz!) noch nicht in Kraft.
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schlammtreiber

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wolverine

Ich habe etwas in Richtung Corporal und Sergeant gehört - ist aber noch unbestätigtes Geschwätz.
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Kuch

Um nach §5 VorgV Vorgesetzt sein zu können, muß derjenige der dir den Befehl gibt den dir dann unterstellten Soldaten nach §1 VorgV vorgesetzt sein.
Die Dienstliche Bekanntgabe kann durch dich erfolgen.
Wenn das nicht der Fall war, warst du nicht Vorgesetzter!

mib

Zitat von: Kuch am 03. April 2007, 20:04:52
Um nach §5 VorgV Vorgesetzt sein zu können, muß derjenige der dir den Befehl gibt den dir dann unterstellten Soldaten nach §1 VorgV vorgesetzt sein.

Schon wieder was Falsches!

Inzwischen sollte jeder der zum Thema was zu sagen hat doch mal einen Blick in die VVO geworfen haben können.

Nochmal den gleichen Satz aus meinem letzten Posting (der exakt so in der Vorschrift steht): "Jeder Vorgesetze kann innerhalb seiner Befehlsbefugnis ..."

Denkt mal drüber nach was ihr schreibt bevor ihr hier vermeintlich gute Hinweise verbreitet.
Langsam ist's nicht mehr Lustig den ständigen Fehlern hinterherzuräumen
Wahrhaft siegt, wer nicht kämpft.

wolverine

Ich befürchte fast, dass einige sogar soetwas oder ähnliches in Unterrichten zu hören bekommen! ;)
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Andi

Zitat von: mib am 03. April 2007, 22:48:29
Denkt mal drüber nach was ihr schreibt bevor ihr hier vermeintlich gute Hinweise verbreitet.
Langsam ist's nicht mehr Lustig den ständigen Fehlern hinterherzuräumen

Richtig, insbesondere angesichts eines so (offenbar - wenn auch für mich größtenteils unverständlich) diffizielen Themas wäre es schön,  wenn tatsächlich nur jemand etwas zum Thema sagt, der auch wirklich etwas dazu sagen kann.
Was deine Bedenken gegenüber der vorläufigen Festnahme in einer "vier Augen" Situation angeht denke ich, dass ich deinen Ansatz verstanden habe...werde mal drauf herumdenken und meine Sicht der Dinge prüfen.

Zitat von: wolverine am 03. April 2007, 16:43:25
Soweit ich weiss ist die angedachte geschlechtsspezifische Umbenennung der Dienstgrade (kein verspäteter Aprilscherz!) noch nicht in Kraft.

Also "angedacht" ist hier glücklicherweise nichts aber unsere lieben Politiker haben ihr Aufgabe ein "Umfassendes" Soldatengleichstellungsgesetz aus dem Hut zu zaubern sehr ernst genommen, denn:

"§1 (3) Für Soldatinnen können Dienstgradbezeichnungen in weiblicher Form festgesetzt werden."

Hat eigentlich nur den Effekt, dass wir jetzt schriftlich haben, was vorher sowieso schon alle wussten.

Gruß Andi
the rest is silence...

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Timid

Zitat von: Andi am 04. April 2007, 17:31:17Richtig, insbesondere angesichts eines so (offenbar - wenn auch für mich größtenteils unverständlich) diffizielen Themas wäre es schön,  wenn tatsächlich nur jemand etwas zum Thema sagt, der auch wirklich etwas dazu sagen kann.

Das Problem dabei ist nur, dass jeder Soldat das Thema im Unterricht hatte/gehabt haben sollte, und somit jeder was dazu sagen kann ;)

Wobei die VVO ja eigentlich, zumindest in dem Punkt "wer darf wen nach §5 zum Vorgesetzten ernennen", recht eindeutig ist:
Zitat(1) Ein Vorgesetzter kann innerhalb seiner Befehlsbefugnis Untergebene einem Soldaten für eine bestimmte Aufgabe vorübergehend unterstellen.[...]
Nix mit "DV", nix mit "Vorgesetzter nach §1", sondern einfach nur "Vorgesetzter".
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Andi

Zitat von: Timid am 04. April 2007, 18:00:16
Das Problem dabei ist nur, dass jeder Soldat das Thema im Unterricht hatte/gehabt haben sollte, und somit jeder was dazu sagen kann ;)

;D Wenn ich zu allem etwas sagen würde, wozu ich irgendwann mal einen Unterricht bekommen hätte, dann würde ich nicht mehr aufhören. ;)

Gruß Andi
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Warmduscher

Wo wir grad dabei sind VorgV §5 Abs. 1 sagt ja, dass man nur zum Vorg gegenüber Dienstgradniedrigeren gemacht werden soll, wenn es besondere Gründe dafür gibt.
So, nun ist soll nicht aber nicht gleich darf nicht.

Meinem Sprachverständniss nach hieße dies, es soll zwar vermieden werden, aber wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, wäre das Vorg-Verhältniss trotzdem verbindlich?!

Kläre mich bitte jemand auf.

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