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Existenzangst durch Wehrdienst

Begonnen von Kain1984, 31. März 2007, 09:15:08

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schlammtreiber

Zitat von: Kain1984 am 01. April 2007, 11:45:10
Für jeden Euro den ich auf dem Konto habe ,habe ich hart und lange gearbeitet.

Also ich arbeite für jeden Euro nur wenige Minuten  ::)
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madu

Zitat von: Kain1984 am 01. April 2007, 11:45:10
Für jeden Euro den ich auf dem Konto habe ,habe ich hart und lange gearbeitet.

Entschuldige, dass ich jetzt laut lache... HA HA HA ...

Wenn deine Informationen hier im Forum richtig sind, bist du jetzt 22 Jahre alt, was da heißt, das du noch 2mal so lange arbeiten musst, wie alt du jetzt bist...

Dein Berufsleben hat gerade begonnen, also lass wenigstenst das "lange gearbeitet" weg.

Gruß Madu
wer heute den kopf in den sand steckt, knirscht morgen mit den zähnen

Kain1984

So Aloha allesamt,
erste Woche ist um . So für alle die es interessiert und damit das dann geklärt wäre und ich das abschließen kann.
Folgende Aussage vom sozialen Bereich der Bundeswehr. §13 aus dem Grundgesetz: Die Wohnung ist 
unantastbar.Da ich sie mir vorher leisten konnte muss der Bund ausgleich schaffen.Bedeutet also (bevor wieder irgendwelche klugen Sprüche wie kannst ja mit dem Fuß Aufstampfen kommen  ;D )
Die Bundeswehr bezahlt sie mir mit allen anfallenden Nebenkosten. Man muss sich nur schlau machen gell Wolverine  ;) Und an den Kameraden Madu dat stimmt, aber da ich arbeitstage normalerweise in 24 bis 32 Std schichten arbeite und dasd egal welcher Tag gerade auf dem Kalender steht.Nenne ich das einfach mal lang und hart. Aber natürlich bin ich noch spritzig  und jung  ;D

StOPfr

Zitat von: Kain1984 am 05. April 2007, 20:49:34
...erste Woche ist um.

Die Wohnung ist unantastbar. Da ich sie mir vorher leisten konnte muss der Bund ausgleich schaffen. (...) Die Bundeswehr bezahlt sie mir mit allen anfallenden Nebenkosten.

Das war ja eigentlich noch keine richtige Woche, die 3 ½ Tage  :D, aber es freut mich, dass Du Dir keine Sorgen mehr wegen Deiner Wohnung machen musst.
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wolverine

Na dann ist ja alles in bester Ordnung! Nie habe ich verlangt, Anträge nicht zu stellen. Was rechtmäßig zu zahlen ist, wird auch bezahlt. Bei allem darüber hinaus, bleibt der Fuß! Art. 13 GG ist blödsinn - egal was der Sozialdienst sagt! Ihr Erstwohnsitz ist jetzt Ihr Dienstort. Insofern ist Ihr Recht auf den Lebensmittelpunkt suspendiert. Aber da die Beschwer weggefallen ist, wäre ein Klage andieser Stelle schon unzulässig. Also viel Spaß und Dienstfreude sowie natürlich Fortune - das Soldatenglück!
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madu

Zitat von: Kain1984 am 05. April 2007, 20:49:34
... aber da ich arbeitstage normalerweise in 24 bis 32 Std schichten arbeite und dasd egal welcher Tag gerade auf dem Kalender steht...

Respekt..., also mehr als 24 Stunden würde ich am Tag nicht schaffen...  ;) ;D

Und weiterhin viel Spass bei der BW.
wer heute den kopf in den sand steckt, knirscht morgen mit den zähnen

schlammtreiber

Zitat von: Kain1984 am 05. April 2007, 20:49:34
Folgende Aussage vom sozialen Bereich der Bundeswehr. §13 aus dem Grundgesetz: Die Wohnung ist 
unantastbar.Da ich sie mir vorher leisten konnte muss der Bund ausgleich schaffen.

Ich raste aus, ich lauf Amok!

Erstens hat das Grundgesetz ARTIKEL und keine Paragraphen, zweitens bezeichnet Art. 13 GG die Wohnung nicht als unantastbar, sondern garantiert ihre Unverletzlichkeit, und drittens hat dies nichts, aber auch GAR NICHTS mit finanziellen Ansprüchen zu tun, sondern ist in dem Sinne zu verstehen, daß die Gestapo nicht einfach Türen eintreten darf weil der Bewohner dahinter irgendwie komisch aussieht...AAAAAAAARRRRRRRRRRGGGGGGGGGGGG!!!!!!!!!!!!!!

>:(  >:(  >:(

P.S.: kennt dieses Volk denn seine eigene Verfassung nicht mal in Grundzügen? Und das bei einer Behörde? Schrecklich!

P.P.S.: Und was ist der soziale Bereich der Bundeswehr?  ;)
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Brina

Was soll man da noch zu sagen....schlammtreiber hat es mal wieder auf den Punkt gebracht!!!
Ich glaub ich bin ein Fan von Dir ;)

Lg Brina
....und tschüß!!!!!

Gräfin

ZitatErstens hat das Grundgesetz ARTIKEL und keine Paragraphen, zweitens bezeichnet Art. 13 GG die Wohnung nicht als unantastbar, sondern garantiert ihre Unverletzlichkeit, und drittens hat dies nichts, aber auch GAR NICHTS mit finanziellen Ansprüchen zu tun, sondern ist in dem Sinne zu verstehen, daß die Gestapo nicht einfach Türen eintreten darf weil der Bewohner dahinter irgendwie komisch aussieht...AAAAAAAARRRRRRRRRRGGGGGGGGGGGG!!!!!!!!!!!!!!
*rofl*  ;D
schlammi, ich mag dich!  :)
*vollste zustimmung*
...und letztlich holte er gar eine schwarze Nachthexe ins Team, die ebenso mächtig war wie der Feind aber von schönem Angesicht und gutem Herzen.

schlammtreiber

Nett dass sich auch mal ein positiver Fanclub etabliert  ;D

Der bisherige "Fanclub" war ja eher ein Hassverein, so ähnlich wie bei Andis offizieller Fangemeinde  ;)
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Maison

Nie kann ich hier Poasen (gleichzusetzen mit Klugscheißerei). Aber jetzt weiß ich auch mal was ;D.
ZitatIhr Erstwohnsitz ist jetzt Ihr Dienstort.
Denn §9 Abs. 2 BGB besagt, dass die Vorschrift aus §9 Abs. 1 BGB, wonach der Erstwohnsitz eines Soldaten am Standort liegt bei Soldaten, die nur Aufgrund der Wehrpflich Dienst leisten keine Anwendung findet. D.h. also das Argument mit dem Lebensmittelpunkt gilt weiterhin. Daher ist es in meinen Augen auch völlig in Ordnung, dass die gesamte Miete übernommen wird. ???Alle Klarheiten beseitigt oder was ??? Bin ich jetzt auch ein Klugscheißer 8)
Viribus Unitis.
Ehemals:
2. ObjSStff JaboG 32

Donnerhall

Während meines Grundwehrdienstes hatte ich einen Kameraden, dem wurde während des Wehrdienstes die Wohnung gekündigt. Keine Ahnung wieso. Wahrscheinlich hat er sich nicht um die Miete gekümmert, weil er immer besoffen war. Der wohnte dann nur noch in der Kaserne, auch am Wochenende und im Urlaub. Er blieb auch noch nach der Auskleidung bis zum letzten Tag des Dienstes, während alle anderen seines Quartals schon im Resturlaub waren. Danach wollte er sich einer irgendeiner Schaustellertruppe anschließen. Keine Ahnung, was aus ihm geworden ist.

Was ich damit sagen will: Theoretisch braucht man zwar als GWDL gar keine Wohnung, faktisch gibt es aber Probleme, wenn man keine hat. Eines ist, dass die Wäscherei in der Kaserne nur die Uniform, aber kein Zivilzeug wäscht (war jedenfalls damals so), so dass der Kamerad, ohnehin kein Freund des Duschens, in Zivil bestialisch stank. Außerdem wusste er nie, in welches Fach seines Spindes er den Fernseher und die Playstation packen sollte.

Kain1984

Aloha ihr lieben Leut,wenn ich gewusst hätte was meine Frage auslöst hätte ich Dr. Sommer gefragt.  ;D Schlammtreiber, was dein Volk betrifft mag ich dir recht geben und wie du das nun nennen willst von wegen Paragraph oder weiß der Geier auch.Bei Verfassung widerspreche ich allerdings ,denn Deutschland hat keine Verfassung sondern nur ein GRUNDGESETZ!!!! ,wie es ja auch groß vorne draufsteht. So nu hab ich auch mein Senf dazu gegeben,



P.S:  ICH BIN AUSGEMUSTET WORDEN  ;D  ;D  ;D  ;D  ;D  ;D 
P.S.2: Ganze aufregung umsonst
P.S.3:  thema ist beendet  ::)

Andi

Zitat von: Kain1984 am 25. April 2007, 21:25:11
Bei Verfassung widerspreche ich allerdings ,denn Deutschland hat keine Verfassung sondern nur ein GRUNDGESETZ!!!!

Welche seit der Vereinigung der beiden deutsche Staaten gemeinhin als Verfassung gilt, da aus der Präambel des Grundgesetzes hervor ging, dass das Grundgesetz als Übergang bis zur Vereinigung zu sehen ist und dann durch eine (neu zu schaffende) Verfassung ersetzt werden sollte.

Gruß Andi
the rest is silence...

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schlammtreiber

Zitat von: Kain1984 am 25. April 2007, 21:25:11
Deutschland hat keine Verfassung sondern nur ein GRUNDGESETZ!!!!

Wie Andi bereits richtig bemerkte: hatte.
Seit dem 03.10.1990 ist das Grundgesetz die Verfassung Deutschlands  ;)

(keine Sorge, ich studier den Schmarrn, solch basic-Fehler unterlaufen mir daher nicht)  :D
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