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Wichtige Frage

Begonnen von InstOA, 16. Februar 2004, 12:49:18

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InstOA

Hey Leute.....war am 4.1.- 7.1. an der OPZ in Köln.....
Hab am 12.2. meinen Einstellungsbescheid von Oberstleutnant Meier bekommen.....
Hatte mich zunächst für eine Einstellung mit Widerrufsrecht entschieden....würde dies gern ändern und hab hingeschrieben, das ich gern ne unwiderrufliche Einstellung hätte...am selben Tag noch.
Denk aber mal, das dauert 2-3 Wochen eh das dort ankommt....
Und jetzt mein Problem...
hab am 13.2. ! also Einen Tag später meinen Einberufungsbescheid durch das Kreiswehrersatzamt bekommen.....
Ich weis jetzt nicht so ganz wie ich mich da verhalten soll....
Ist da erstmal abwarten das richtige (bis mein Änderungswunsch in Köln ankommt) ????
Wäre dankbar für ne konkrete Antwort und keinen Spam

Piet

Ich würd bei der widerrufbaren Erklärung bleiben!  ;)

Ganz ehrlich: Dir entstehen dadurch keinerlei Nach-, sondern nur Vorteile. sowohl finanziell (nur Wehrsold, aber dafür Familienheimfahrten, freies Essen, und die 1.200 DM pro Monat gibts ja bei Verpflichtung nach 6 Monaten immer noch) als eben auch planungs-technisch.

Als SaZ wirst du nicht soviel verdienen, wie du als "W9er" rausholen kannst (Anrechnungsfälle + DzuZ gibts die ersten 3 Monate eh nicht).

ehemals 4./FmRgt 920 KASTELLAUN
AK03/ III. Insp. HUS I MÜNSTER

"Ich möchte nachher keinen sehen, der noch Munition hat. Sie hauen den Gurt in einem Feuerstoß raus und gut... FLIEGERALARM! Flieger Rot aus 12!" (Hptm. K, HFlaS)

TheAdmin

Dein Status und die Einberufung sind erstmal losglöst voneinander.
Die würde sich nichtmal ändern, wenn du jetzt sagst, dass du nur W9 werden willst.

Mach dir also darum keine sorgen, das läuft getrennt. Und ich würde auch beim Widerrufsrecht bleiben, weil ich schon zu viele OAs gesehen habe, die das als Traumberuf ansahen, dann aber das Handtuch warfen.
Bundeswehrforum.de - Seit 14 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

InstOA


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