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Straftaten während des Wehrdienstes

Begonnen von lustwaffe, 05. Mai 2007, 14:50:42

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lustwaffe

Hallo Kameraden,

bin seit 02.01.07 beim Bund. Sprich die AGA hab ich hinter mir und bin nun Gefr. Habe auch vor länger zu machen sei es erstmal FWDL und dann Stuffz oder FW-Laufbahn.

Nun...dies habe ich auch meinem Spieß erzählt etc. Dieser meinte daraufhin nur:"Kommt drauf an, wie du dich machst!"

Ich arbeite gut und gerne...mach auch hier und da mal ne Stunde länger und hatte auch so bisher nie Ärger gehabt. Habe mich also bisher gut geführt.

Nun ist mir gar nicht gut...denn letzte Woche wurde ich nach Dienstschluss (in Zivil) spät abends in Berlin Neukölln von einer Kripo-Streife angehalten und kontrolliert. Ich hatte einen 9mm Schreckschuss-Revolver dabei, jedoch keinen Waffenschein. Ich wusste gar nicht, dass ich sowas überhaupt benötige für solche Waffen. Wie dem auch sei...ein altes Sprichwort sagt ja:"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"

Die Beamten beschlagnahmten natürlich die Waffe und nun bekam ich eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Meine Fragen lauten nun:

1. Bekommt die BW von der Sache überhaupt mit?
2. Sollte ich das melden?
3. Wenn ja, bei Wem (Teileinheitsführer, Spieß, oder Disziplinarvorgesetzer)?
4. Was könnte ich für Strafen dafür bekommen?
5. Ist dadurch mein FWDL-Antrag gefährdet bzw. kann ich Laufbahnen deswegen generell abhaken?!

Ich danke schonmal im Vorraus für eine Antwort !

Betreffzeile editiert

lustwaffe

Ich meite natürlich "Straftaten während des Wehrdienstes".  :D

flens

da hilft der alte spruch

melden macht frei

besser vorher beichten - als hinterher jammern

wenn du von selber über deinen spieß zum chef gehst kommt es besser als wenn die es von anderer seite erfahren

wie der chef reagiert - kann ich leider nicht sagen



aber eine frage - was willst du mit einer schreckschuß waffe - das würd ich jetzt gerne noch wissen

verteidigen kann man sich damit nicht - und wenn man pech hat - meint jemand es ist eine scharfe waffe und plädiert auf notwehr


Flexscan

Ich hab mal deine Betreffzeile editiert  ;)

Melde den Vorfall auf jeden Fall in Deiner Einheit auch wenn es (vermute ich) Dir den FWDL Antrag kosten wird (dazu werden Dir unsere Rechtsverdreher und Sheriffs sicher mehr sagen können als ich).

Meldest Du den Vorfall nicht und es kommt hinterher raus ist dies Einstellungsbetrug und könnte (wird) eine sofortige Entlassung nach sich ziehen.

Verstoss gegen das Waffengesetz ist kein Kavaliersdelikt.
MkG Flex
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wolverine

#4
Ja - es heißt hier Melden! Ein Verfahren wurde eröffnet und die zuständige Staatsanwaltschaft wird gem. den Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) Nr. 19, 20 früher oder später die zuständige Wehrdisziplinaranwaltschaft (sehr wahrscheinlich Ihr Divisionskommando) benachrichtigen.

Das Waffengesetz finden Sie hier: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html
Die Straf- und Bußgeldvorschriften finden Sie unter § 52 ff WaffG
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lustwaffe

Danke für eure Antworten!

Ich glaub dann werd ich das wohl melden gehen müssen...hab extrem "Schiss" davor!

Ich denke es wird dann auf einer Geldstrafe hinauslaufen aber wie der Bund mich dafür bestraft!?
Möchte doch so gern weiter machen!  :( FWDL streichen wäre extrem blöd!

Wenn mir das wirklich gestrichen wird...könnte ich mit realen Chancen dann nach dem Wehrdienst als "Wiedereinsteller" der Bundeswehr beitreten??? Sieht dann garantiert auch schlecht aus, oder?

Zur Frage, was ich mit der Waffe wollte:

Ich wurde in Neukölln schon 3 mal überfallen. Einmal davon musste ich sogar 2 Wochen im Krankenhaus verbleiben, weil vier 20-25jährige Südländer meinten mich zusammenschlagen zu müssen und das nur weil ich keine Zigarette für sie hatte. Klar ist es sinnlos. Aber man fühlt sich nach solchen Erlebnissen mit einer Waffe am Mann irgendwie sicherer. Man kann sich auch sagen man meidet einfach diese Gegend. Aber einen Umzug kann ich mir nicht leisten und ich will schon lange hier weg.

Soviel dazu. Vielleicht versteht das auch mein Chef. (Was ich aber nicht glaube)  :(

Huey

Zitatenn letzte Woche wurde ich nach Dienstschluss (in Zivil) spät abends in Berlin Neukölln von einer Kripo-Streife angehalten und kontrolliert. Ich hatte einen 9mm Schreckschuss-Revolver dabei, jedoch keinen Waffenschein

Da steckt noch Potential dahinter....Wo war der Revolver während des Dienstes?

Wurde hier eine Waffe ohne Genehmigung in die Kaserne eingebracht?

Das ganze kann (nicht muss) disziplinare Konsequenzen nach sich ziehn.

Eine Meldung an den KpChef muss auf jeden Fall schnellstmöglich erfolgen.

Flexscan

Zitat von: Huey am 05. Mai 2007, 19:14:20

Da steckt noch Potential dahinter....Wo war der Revolver während des Dienstes?


Wer sagt das der Revolver mit zum Dienst genommen wurde?

Zitat(in Zivil) spät abends

bei dieser Aussage kann davon ausgegangen werden, das der TS bereits daheim war.

also bitte Fuss vom Gas.




MkG Flex
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Huey

Ich habe nur aufgezeigt, das sich aus dem geschilderten Sachverhalt noch andere "Probleme" ergeben könnten....

Alles weitere wurde gesagt.

Melden-ja, muss.
Dienstliche Konsequenzen-können erfolgen, müssen aber nicht.

Andi

#9
Ich kann Hueys Aussage nur unterstreichen! Wenn die Waffe während des Dienstes im Auto lag und das Auto innerhalb einer militärischen Liegenschaft stand oder die Waffe anderweitig in eine militärische Liegenschaft eingeführt wurde ist das alleine Grund genug für eine schwerwiegende Disziplinarmaßnahme - und wo die Waffe sonst ist ist die erste Frage, die sich mir aufdrängt wenn ich den Sachverhalt lese! Zum Ermittlungsverfahren hat wolverine ja ausführlich geantwortet.

Und was die Schreckschusspistole und ihren Zweck angeht: Schon mal dran gedacht, dass du mit der Schreckschusspistole dabei beim nächsten Mal vielleicht ein paar Monate ins Krankenhaus kommst oder gleich im Plastiksack abtransportiert wirst? Niemals mit etwas drohen, was man nicht auch 100% machen kann und tatsächlich tun würde!

Gruß Andi
the rest is silence...

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schlammtreiber

Ich bin nicht mehr ganz auf dem Stand der zvilien Waffentechnik, aber wenn man die Dinger mit CS-Gas-Patronen lädt, ist eine mögliche Abwehrwirkung durchaus gegeben - oder gibt´s das nich mehr?
Semper Communis
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meisterjäger

Die Abwehrwirkung ist durchaus gegeben. Zumal man mit den Dingern aus nächster nähe verdammt fiese Verletzungen anrichten kann. Jedoch nützt das alles nichts, da man die Waffe am Mann getrennt vom Magazin befördern muss. D.h. in einer Konfliktsituation hat man schneller ein Messer im Bauch, als dass man die Waffe geladen hat. Also Finger weg von dem Blödsinn und anstattdessen eine ordentliche Verteidigungskampfsportart lernen!
Numquam Desperare

powle

oder einen erlaubten schlagstock


ich hatte während der Musterung ein offenes verfahren, habe den fwdl status trotzdem erhalten...

wolverine

Und für die interessierten Soldaten: Gem ZDv 10/5 Nr. 316 bedarf das Einbringen und Aufbewahren in Bw-Liegenschaften erlaubnispflichtiger sowie nichterlaubnispflichtiger Schusswaffen der Genehmigung. Alles andere ist ein Dienstvergehen.
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Keven

Also ich bin mir nicht ganz sicher wie das mit dem Gesetz ist aber auf dem Truppenausweis steht unten kleingedruckt "Der Führer dieses Truppenausweises ist berrechtigt Schusswaffen zu besitzen"... vll zählt das ja dazu :)