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fristlose Entlassung, aus der BW!

Begonnen von Nina1983, 14. Mai 2007, 15:25:15

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Nina1983

Hallo,

weiß vielleicht jemand, ob man, wenn man wegen einem Dienstvergehen fristlos Entlassen wurde, Wiedereinsteller machen kann? Gibt es eine Möglichkeit in den Verein irgendwie wieder rein zu kommen?

Gruss Nina

schlammtreiber

Ob es theoretisch möglich ist weiß ich nicht, jedenfalls dürften die Chancen in der Praxis extrem gering sein, gegen Null.
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Timid

#2
Würde ich auch vermuten ... Wenn die Bundeswehr denjenigen als Soldaten hätte behalten wollen, hätte sie ihn nicht entlassen, dementsprechend dürfte der Weg als Wiedereinsteller ziemlich ausgeschlossen sein.

Abgesehen davon müsste eine vorherige Dienstzeit bei der Bundeswehr in einer erneuten Bewerbung angegeben werden - und gerade bei einer fristlosen Entlassung lässt das Datum der Entlassung (eventuell nach Prüfung der G-Akte) doch recht viele Rückschlüsse zu, selbst wenn eine Disziplinarmaßnahme aus der Dienstakte getilgt wurde. Dementsprechend dürfte die Wahrscheinlichkeit, überhaupt noch einmal zu einem Einstellungstest eingeladen zu werden, gegen null tendieren.


Wurdest du also doch entlassen?  :(
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wolverine

Einzige Möglichkeit wäre, wenn der Entlassungsgrund entfallen wäre. Und hierzu fällt mir eigentlich kein praktisches Beispiel ein.
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Nina1983

ja, ich hatte Urlaub und gleich am ersten Tag, als ich wieder in meine Einheit kam, haben sie mich entlassen. Das des so schnell geht, hätte ich echt nicht gedacht. Am meißten nervt mich, das einer aus meiner Einheit, richtig scheiß gebaut hat und bei dem wird alles vertuscht. Naja ist halt blöd gelaufen, aber ich vermiss meine Arbeit. Aber muss ja trotzdem gehen.

williwillswissen


Andi

Zitat von: Nina1983 am 14. Mai 2007, 20:26:27
Am meißten nervt mich, das einer aus meiner Einheit, richtig scheiß gebaut hat und bei dem wird alles vertuscht. Naja ist halt blöd gelaufen,

...was für eine Einsicht. Nur weiter so. Immer die bösen anderen...
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wolverine

Ich gehe einfach einmal davon aus, dass vorher auch der/ die zu Entlassende angehört wurde.  ;)Aus dem Urlaub kommen und ...Schwupps - Entlassen! wäre ein Verfahrensfehler!
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Andi

Zitat von: wolverine am 14. Mai 2007, 20:54:09
Ich gehe einfach einmal davon aus, dass vorher auch der/ die zu Entlassende angehört wurde.

Wurde sie. ;)
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Fiestaman

Na da mußt du aber richtig Mist gebaut haben...

Klar kannst du dich nochmal bewerben, aber wahrscheinlich wird dir der WDB direkt davon abraten. Oder die Bewerbung wird direkt abgelehnt. Bei dem hohen Bewerberaufkommen und einer solchen Glanzkarriere stehen die Chance eher schlecht.
Wie lang ist die Sache denn her und wie lang warst du dabei?


schlammtreiber

Statt neugierigen Fragen und wilden Mutmaßungen, wie grauenhaft schlimm das begangene Verbrechen gewesen sein muss, kann man sich auch mal die Mühe machen nachzusehen und findet dann den Grund:

ZitatMusste einen Lehrgang zum Einsatzsanitäter machen. Während dem Lehrgang musste ich ein vierwöchiges Praktikum im Krankenhaus absolvieren. Meine Arbeitszeit dort, war von acht bis um vier. Die im Krankenhaus haben mich fast täglich früher heimgeschickt, manchmal schon um zwölf. Meine Dienststelle hat des dann irgendwie mitbekommen. Anscheinend hätte ich mich danach in meiner Einheit melden müssen, aber des wusste ich nicht. Jetzt werden mir ca fünf Tage Eigenmächtige Abwesenheit unterstellt, was ja irgendwie auch stimmt. Aufjedenfall hat mein Disziplinarvorgesetzter des alles zur Stbw geschickt. Ich wurde auch vernommen. Jetzt hat er gemeint, eine fristlose Entlassung von einem auf dem anderen Tag wäre sehr wahrscheinlich. Stimmt das? Ich habe auch ein Kind das ich ernähren muss. Können die mich wirklich einfach so entlassen? Sonst ist nie etwas vorgefallen!

Dass jemand wegen so einem Dipferlschiss (mit Verlaub) fristlos entlassen wird hätte ich nicht geglaubt.

Ein Föhn, ein Diszi, aber Entlassung? Ich bin verwundert...
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sliderbp

Allerdings, wenn ich bedenke, dass noch vor ein paar Jahren in meiner Einheit Unteroffiziere waren, die sich Fahrerflucht, Alkohol am Steuer oder mehrfache Körperverletzung WÄHREND ihrer Bundeswehrzeit geleistet haben und dafür auch noch von SaZ8 auf SaZ12 verlängert wurden.
...verkehrte Welt.

Andi

Soso, ich bin aber irgendwie der Meinung, dass hier niemand außer der Ex-Soldatin den Sachverhalt wirklich kennt und wir ihn bisher nur einseitig dargestellt bekommen haben.

Und nur weil andere Disziplinarvorgesetzte schlafen und evtl. nicht so durchgreifen, wie es angemessen wäre aus der Not eine Zugend machen zu wollen erscheint mir auch wenig hilfreich.

Gruß Andi
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schlammtreiber

Zitat von: Andi am 15. Mai 2007, 12:33:15
Soso, ich bin aber irgendwie der Meinung, dass hier niemand außer der Ex-Soldatin den Sachverhalt wirklich kennt und wir ihn bisher nur einseitig dargestellt bekommen haben.

Da mir keine anderen Quellen zugänglich sind, stütze ich meine Stellungnahme eben nur hierauf.  ;)

Und der geschilderte Sachverhalt würde m.E. mit einer fristlosen Entlassung völlig überzogen gewürdigt werden.
Semper Communis
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Andi

In meinen Augen ist mehrtägige eigenmächtige oder unerlaubte Abwesenheit eines SaZ mehr als ein triftiger Grund das Dienstverhältnis schnellstmöglich zu beenden.

Gruß Andi
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