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fristlose Entlassung, aus der BW!

Begonnen von Nina1983, 14. Mai 2007, 15:25:15

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schlammtreiber

Es geht hier* nicht um Fahnenflucht im Angesicht des Feindes, sondern um einen Irrtum, schlimmstenfalls fahrlässiges Handeln:

ZitatDie im Krankenhaus haben mich fast täglich früher heimgeschickt, manchmal schon um zwölf. ...Anscheinend hätte ich mich danach in meiner Einheit melden müssen, aber des wusste ich nicht.

*immer auf die geschilderte Lage bezogen
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wolverine

Der Folge, dass jedes Dienstvergehen während der ersten vier Jahre Dienstzeit eine Etlassung begründen kann, sind sich leider nur sehr wenige bewusst. Ich kenne etliche Fälle, wo BTM-Konsum bei jungen SaZ, FWDL zur Entlassug führte.
Und das in der Vorschrift enthaltene Ermessen, kann durchaus so verstanden werden, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit vorsieht und sie deshalb auch anzuwenden ist.
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Betsy

Ja aber man könnte es ja auch so betrachten dass die Vorschriften eben bekkant sein soltlen und so eine abschreckende Wirkung habensollen und dass der Rahmen also das Ermessen dann nicht so kleinlich (oder wie ihr es auch immer ausdrücken wollt) sein soll. Also so könnte man es sehen. da es natürlich "ermessen" als vager Begriff ist kann amn es mehr oder weniger so machen wie mans will. Einige werden da lockerer sehen als Andere...

wolverine

#18
"Ermesen" räumt dem Anwender immer eine gewisse Entscheidungsfreiheit ein und ist rechtlich nur im Rahmen der Grenzen des pflichtgemäßen Ermessen zu überprüfen, d. h. bis zu den Ermessensfehlern (Ermessensüber- und unterschreitung sowie Willkür).
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schlammtreiber

Also ich hab in meinen vier Jahren ganz andere Sachen gerissen und wurde nicht entlassen.  ;)
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Andi

@schlammtreiber: Zur Vollendung eines Dienstvergehens ist es völlig unerheblich ob es fahrlässig oder mit Vorsatz begangen wurde. Und richtig, die UA/EA ist nicht im Angesicht des Feindes vorgekommen, sondern "nur" in einer Situation des Tagesdienstes die ein klein wenig mehr Eingenverantwortung vom einzelnen Soldaten erfordert hätte und schon da ist es schief gegangen.

@Betsy: Abschreckende Wirkung hat eine Regel wohl nur dann, wenn sie regelmäßig durchgesetzt wird und diejenigen, die sie überschreiten entsprechend deutlich sanktioniert werden!
Die Androhung von Sanktionsmaßnahmen alleine schreckt nicht wirklich ab, das Anwenden der Sanktionsmaßnahmen schon - und zwar alle, die es mitbekommen. Unteranderem deswegen sind Strafprozesse in Deutschland übrigens grundsätzlich öffentlich.

Gruß Andi
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schlammtreiber

Zitat von: Andi am 16. Mai 2007, 15:04:31
@schlammtreiber: Zur Vollendung eines Dienstvergehens ist es völlig unerheblich ob es fahrlässig oder mit Vorsatz begangen wurde.

Aber bei der Sanktionierung sollte das berücksichtigt werden  ;)
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Andi

Zitat von: schlammtreiber am 16. Mai 2007, 15:32:10
Aber bei der Sanktionierung sollte das berücksichtigt werden  ;)

Muss es sogar, da der Disziplinarvorgesetzte umfassend ermitteln muss und darauf aufbauend seine unabhängige Entscheidung trifft. ;)
Für die Vollendung eines Dienstvergehens ist es aber wie gesagt unerheblich ob Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

Gruß Andi
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schlammtreiber

Und genau das ist der Punkt den ich kritisiere: die Sanktionierung scheint mir dem geschilderten Sachverhalt nicht angemessen.
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Huey

Zitatem geschilderten Sachverhalt

Hier wird es genauso sein, wie es immer ist: Der Schuldige fühlt sich ungerecht behandelt,weil er nur seine Seite sieht...

Der Dieb hat auch nie gestolen-das Diebesgut wurde ihm immer untergeschoben....

Pioneer

Naja, sagen wir mal so:

Es erscheint mir halt ein wenig krass, allein deswegen fristlos entlassen zu werden. Ich denke, es waren hier noch andere Faktoren zu berücksichtigen, allein deswegen denke ich mal nicht, daß es gleich eine fristlose Entlassung hätte sein müssen.

Der Disziplinarvorgesetzte wird wohl seine Gründe gehabt haben... ???

Grüße aus Middlfranggn


Hans

Zwei Dinge sind unendlich - Das Universum und die Menschliche Dummheit. Wobei ich mir beim Universum noch nicht sicher bin. (Albert Einstein)

I/93 2./PiBtl 10
II - IV/93 5./PiBtl 10 bzw. 3./PiBrLehrBtl 230

Beordert zu 3./SpezPiBtl 464

Pios grüßen 24x24

Andi

Zitat von: Pioneer_Carpenter am 18. Mai 2007, 10:39:28
Der Disziplinarvorgesetzte wird wohl seine Gründe gehabt haben... ???

Richtig. Vor allem stellt der Disziplinarvorgesetzte nur den Antrag. P prüft das ganze dann umfassend und entspricht dem Antrag oder lehnt ihn ab.

Gruß Andi
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wolverine

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Nina1983

ich war auf Rett-San Lehrgang, und meine Arbeitszeiten waren von acht bis um vier. Die haben mich aber jetzt manchmal schon um 12.00 Uhr nach Hause geschickt. Und ich habe nicht gewusst, dass ich mich danach hätte in meiner Einheit melden müssen. So bin ich schön um zwölf nach Hause und hab mir nix weiter dabei gedacht. Aber jetzt im Nachhinein, ist mir auch klar, das ich sie somit mit meinen Stunden beschissen habe. Naja jetzt ist schon passiert, aber des regt mich trotzdem noch auf. Vier Wochen ist des jetzt her und eineinhalb Jahre war ich dabei.

Gruss Nina

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