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Zurückstellung aus dem Wehrdienst

Begonnen von kacki, 06. Juli 2007, 20:48:44

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kacki

hallo hallöchen ^^

also ich hab da mal ne frage ^^...:
ich bin seit letzter woche (02.07.07) in der bw (grundwehrdienst bei der luftwaffe)
ich hatte mich aber schon vorher für ein duales studium (ausbildung+studium) bei der bundesagentur für arbeit beworben (beamtenausbildung).
am donnerstag bekam ich die mitteilung, das ich für das duale studium zugelassen werde...
ich will jetzt natürlich wieder aus der bw raus ;) (zurückstellen oder sowas)
ich wollte zwar immer meinen grundwehrdienst ableisten, aber dieses duale studium is für mich wie ein sechser im lotto.

meine frage ist, ob es so einfach ist, aus der bw wieder auszutreten und welche möglichkeiten es dort gibt.
ich würde auch gern nach der ausbildung meinen grundwehrdienst fortführen...
aber im moment wär mir der ausbildungsplatz sehr wichtig, wobei es ja heutzutage ziemlich schwer ist, gute ausbildungsplätze zu bekommen

ich hoffe, mir kann hier geholfen werden :)
flash-gott

mailman

Ich glaub nicht das es geht. Du wirst wahrscheinlich deinen Dienst ableisten müßen.

Flexscan

Wenns die Erstausbildung ist sollte einer Zurückstellung eigtl nichts im Wege stehen.

Dazu mal den Dienstweg einhalten und deine Vorgesetzten kontaktieren, die werden ales weitere veranlassen.

Schriftliche Mitteilung der BA mitnehmen.



BTW
@Kacki nette Signatur  ;D ;)
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Andi

Rückstellungsgründe ziehen nur vor dem Grundwehrdienst. ;)

Jetzt hast du aber mit sicherheit Anspruch darauf, dass dir dein Studienplatz bis nach dem Wehrdienst freigehalten wird.

Gruß Andi
the rest is silence...

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peppie

Er wird doch eine Ausbildung zum Beamten machen. Kann man sich nicht aufgrund dessen vom Wehrdienst zurückstellen lassen? Soweit ich weiss müssen Beamtenanwärter doch keinen Grundwehrdienst leisten, da sie ja schon für den Staat arbeiten. Oder lieg ich da falsch?
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

mailman

Ließ dir mal das durch

http://www.gesetze-im-internet.de/arbplschg/__9.html