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Verpflichtung mit Vorstrafe ??

Begonnen von SenorSunrise, 05. August 2007, 22:54:02

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Pinga

Klar, mich hätte es nur interessiert, ob der Rechtsprüfer/Berater da vielleicht von vornherein sagt "ne der hat so ne Vorstrafe, der wird gleich abgelehnt". Hab gedacht vielleicht gibts da bestimmte Sachen die direkt dazu führen, dass man nicht genommen wird. Aber danke schon mal.

Andi

Zitat von: Pinga am 29. August 2007, 16:12:26
Hab gedacht vielleicht gibts da bestimmte Sachen die direkt dazu führen, dass man nicht genommen wird.

Gibt es auch. Eingriff in den Straßenverkehr gehört aber nicht zu diesen Tatbeständen, die automatisch dazu führen nicht genommen zu werden. Welche das sind kann dir aber sicherlich dein Bekannter sagen, denn er selbst hat einen Zusatzfragenbogen ausgefüllt in denen explizit nach bestimmten Straftatbeständen gefragt wurde.

Gruß Andi
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Pinga

Ok, danke. Solange das nicht dazu gehört bin ich ja schon etwas beruhigt.

Alpixx

hi
ne frage, mit 14 jahren hab ich ne straftat begangen, sexueller missbrauch und hab dafür 30 strafstunden bekommen, jetzt bin ich 20 und seit dem vorfall war ich immer sauber, hab ich da ÜBERHAUPT eine chance wegen sowas ein soldat auf zeit zu werden bei der bundeswehr? kriegt die bundeswehr es überhaupt mir oder wurde es von meine akte gelöscht da es jetzt über 5 jahre her ist


vielen dank für die hilfe

Meinung

@ Alpixx:

Ich hoffe, dass Sie keine Chance haben werden, zur Bundeswehr zu kommen. Leute mit solchen Neigungen haben nichts bei der Bundeswehr zu suchen, sondern sollten weggeschlossen werden! Ist ja toll, dass Sie seit sechs Jahren sauber geblieben sind. Und wer garantiert, dass das nicht wieder vorkommt???

DrunkenHans

meine meinung, charackterlisch nicht geeignet, ich hoffe das der spychologe das genauso sieht, selbst wenn die akte schon gelöscht wurde!

wolverine

Ich habe einmal irgendwo gehört, dass man vor einer Verurteilung (durch einen selbst und nicht die bereits erfolgte durch das Gericht!) zunächst den sachverhalt aufklärt!
Sexueller Missbrauch mit 14 Jahren ist wohl nicht das, was man sich üblicher Weise darunter vorstellt. Zudem wäre ein derartiges Verhalten (so es denn überhaupt der Wahrheit entspricht) in so jungen Jahren ein zureichender Anhaltspunkt, dass hier der Täter wohl nicht wie üblich sozialisiert wurde und einen aufklärungsbedürftigen Hintergrund bedeutet.
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