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01.10.2007 - 4./GebJgBtl. 231 - Bad Reichenhall

Begonnen von Schubi, 10. August 2007, 01:36:39

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Jager

@Mulitreiber
was Du meinst, ist wahrscheinlich ab wann Du in Uniform die Kaserne verlassen darfst ausserhalb der Dienstzeiten.(z.B. zur Heimfahrt)
Du kannst erst dann in Grün raus, wenn ihr die Grußabnahme hattet. Wann ihr die macht legt eurer Zugführer bzw. KpChef fest.
Das Gelöbnis hat in dem Sinne nichts damit zu tun. Das Gelöbnis ist meistens am Anfang des 3. Monats der AGA. Je nachdem wie das
Geb.Musikkorps Zeit hat.

@Schubi
das Gelöbnis bescheinigt Die keine bestandene AGA. Du hast am Ende der AGA eine sog. Rekrutenüberprüfung, erst wenn die bestanden ist, werdet ihr zum nächsten Quartal zum Gefreiten befördert.


Horrido