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Frage zur Wahrscheinlichkeit der Wehrpflicht

Begonnen von Benny, 22. August 2007, 17:52:38

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Benny

Guten Tag alle miteinander,

vorweg: ich habe auf den etwa 168 Seiten zu meiner Frage nichts gefunden, von daher bitte ich um Entschuldigung, fals zu diesem Thema schon etwas geschrieben worden ist.

Da ich Interesse an der Bundeswehr habe, mich aber noch nicht vorab für etwas bewerben möchte, sondern erstmal die Grundwehrpflicht (richtiger Fachbegriff?) antreten möchte bin ich zu folgenden Bedenken gekommen:

Tatsache ist, dass nicht jeder der T1 oder T2 gemustert worden ist "eingezogen" wird. Nun habe ich die Befürchtung, was passiert, wenn ich gar nicht "eingezogen" werde, da das Kontingent ggf. schon ausgechöpft ist. Ich mache kommendes Jahr (2008) Abitur und wollte dann nach meiner Schulzeit die 9 Monate zur Bundeswehr um mich damit vertrauter zu machen und mir ein Bild machen.

Kann man verlangen bzw. einfordern das man seine Grundwehrpflicht antritt mit den oben genannten Beweggründen oder müsste man dann einen anderen Weg finden sich die Bundeswehr anzuschauen?

Gemustert bin ich auf T2, allerdings habe ich den Computertest (EuF?) damals zum Teil mit Absicht falsch gemacht bzw. immer eine Zahl als Antwort markiert. Im nachhinein bereue ich das und mache mir Gedanken, ob dies ein ausschlaggebender Faktor sein könnte, dass ich ggf. nicht "eingezogen" werde.

Also was soll man tun, wenn man nichts mehr von der Bundeswehr hört, oder sollte ich mir da keine Gedanken machen?

Vielen Dank für die Antworten vorab.

Timid

Zitat von: Benny am 22. August 2007, 17:52:38sondern erstmal die Grundwehrpflicht (richtiger Fachbegriff?)

Es heißt Wehrpflicht, aber man leistet Wehrdienst. Entweder den Grundwehrdienst (GWDL genannt, 9 Monate), oder freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst (FWDL genannt, zwischen 10 und 23 Monaten).

ZitatKann man verlangen bzw. einfordern das man seine Grundwehrpflicht antritt mit den oben genannten Beweggründen oder müsste man dann einen anderen Weg finden sich die Bundeswehr anzuschauen?

Verlangen kann man viel, aber man hat keinen Rechtsanspruch darauf, den GWD zu leisten ;)
Der einfachste Weg wird sein, dass du im Kreiswehrersatzamt anrufst und nachfragst, ob eine Einberufung zum Zeitpunkt X möglich wäre. Für nächsten Juli oder Oktober dürfte es zu früh sein, aber du kannst schonmal erfragen, ab wann die Einberufungen für die Termine bearbeitet werden und wann du dich dementsprechend wieder melden solltest.

ZitatGemustert bin ich auf T2, allerdings habe ich den Computertest (EuF?) damals zum Teil mit Absicht falsch gemacht bzw. immer eine Zahl als Antwort markiert.

Weshalb denn das? ??? Damit erreicht man doch nur, dass man die für sich selbst richtig ungünstigen Verwendungen erhält ...

ZitatAlso was soll man tun, wenn man nichts mehr von der Bundeswehr hört, oder sollte ich mir da keine Gedanken machen?

Anrufen, nachfragen ...
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StOPfr

Zitat von: Benny am 22. August 2007, 17:52:38
Gemustert bin ich auf T2, allerdings habe ich den Computertest (EuF?) damals zum Teil mit Absicht falsch gemacht bzw. immer eine Zahl als Antwort markiert. Im nachhinein bereue ich das und mache mir Gedanken, ob dies ein ausschlaggebender Faktor sein könnte, dass ich ggf. nicht "eingezogen" werde.
Sorry, aber das war wirklich eine blöde Idee  ::). T2 heißt aber nicht, dass Du schlechtere Chancen hast, eingezogen zu werden; es schließt nur einige Verwendungen aus.

Zitat von: Benny am 22. August 2007, 17:52:38
Also was soll man tun, wenn man nichts mehr von der Bundeswehr hört, oder sollte ich mir da keine Gedanken machen?
Wenn Du bei der Musterung (oder einem späteren Antrag auf Rückstellung) angegeben hast, dass Du im Frühsommer 2008 Abitur machst, dann hat sich die Bw aus gutem Grund zwischendurch nicht gemeldet.
Folge einfach dem Rat von Timid und frage nach den Bearbeitungsterminen für die Einberufungen 2008. 
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Timid

Zitat von: StOPfr am 22. August 2007, 19:17:09Folge einfach dem Rat von Timid und frage nach den Bearbeitungsterminen für die Einberufungen 2008. 

Dazu vielleicht als Nachtrag noch meine Erlebnisse: Ich wurde irgendwann im November oder Dezember des Jahres gemustert, bevor ich Abitur gemacht habe, also erst in der 13. Klasse. Als Wunschtermin hatte ich den Juli oder September des folgenden Jahres, also ziemlich direkt anschließend an das Abitur, angegeben. Im März hatte ich dann telefonisch nachgefragt, wann denn die Bescheide bearbeitet würden, hatte zu dem entsprechenden Zeitpunkt einige Wochen später nochmal angerufen und nach einem kurzen Gespräch mit dem Einplaner die telefonische Zusage für eine Einberufung zum Zeitpunkt X am Standort Y in der Verwendung Z. War nicht das, was ich eigentlich gewollt hatte, sondern noch besser ;D  Wenige Tage später kam dann der E-Bescheid.

Wenn man es also richtig anstellt, kann man nicht nur den Termin, sondern auch die Verwendung ganz massiv beeinflussen. Man muss sich halt nur frühzeitig tummeln und etwas Eigeninitiative zeigen, dann klappt das schon.
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Benny

Danke für die informativen Antworten ;).

Zum EuF-Test ... tja, da war der Wille der Eltern höher aus-  bzw. schlecht gemustert zu werden, als der damals anwesende und nicht in die Zukunft blickende Wille meinerseits. Naja nun ist das Kind in den Brunnen gefallen, muss man das Beste draus machen.

Meine Frage(n) ist/sind beantwortet ich danke Euch.

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